Union will Brosius-Gersdorf nicht wählen – Verweis auf Plagiatsvorwürfe

vor etwa 11 Stunden

Blog Image
Bildquelle: Apollo News

Die geplante Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zum Bundesverfassungsgericht droht zu scheitern. Nach wachsendem Widerstand in der Union kündigte Fraktionschef Jens Spahn an, die CDU/CSU werde sich bei der Abstimmung geschlossen enthalten, sollte die SPD an ihrer Kandidatin festhalten. Damit hätte sie keine Chance, gewählt zu werden. Zuvor hatte es geheißen, Brosius-Gersdorf habe „keine Mehrheit“ mehr zu erwarten. Stimmen mehr als 58 Abgeordnete gegen sie, wäre die Wahl gescheitert.

Spahn verwies in der Fraktionssitzung auf Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf. Eine Kandidatin für das höchste Richteramt im Land müsse „über jeden Zweifel erhaben sein“, sagte Spahn laut Bild. Es sollten nur zwei der drei Richterkandidaten gewählt werden. Die Entscheidung sei der SPD-Fraktion durch Bundeskanzler Friedrich Merz und den Unionsfraktionsvorsitzenden Jens Spahn mitgeteilt worden, berichtet die F.A.Z.

Die Reaktion der SPD ließ nicht lange auf sich warten: Ihre Fraktionsspitze will die laufende Bundestagssitzung unterbrechen lassen. Gegen 10.30 Uhr soll eine Sondersitzung der SPD-Fraktion zur Wahl-Krise einberufen werden. Die SPD sei am Morgen völlig überrascht gewesen, schreibt Bild. Laut Spiegel beharrt sie jedoch weiterhin auf der Wahl von Brosius-Gersdorf.

Die Vorwürfe wurden vom österreichischen Plagiatsgutachter Stefan Weber erhoben. In seinem Blog schrieb Weber am Donnerstag, er habe 23 dokumentierte Textparallelen zwischen Brosius-Gersdorfs Doktorarbeit und der Habilitationsschrift von Hubertus Gersdorf gefunden. Hubertus Gersdorf ist der Ehemann von Frauke Brosius-Gersdorf. Weber bleibt dabei eher grundsätzlich und stellt die Frage: „Verstoßen die folgenden 23 dokumentierten Parallelen gegen die vor der Jahrtausendwende gültigen juristischen Zitiernormen?“ und erklärte: „Die Juristen scheuen traditionell eine Diskussion darüber.“ Unter den dokumentierten Parallelen finden sich mehrere nahezu identische Passagen zu zentralen verfassungsrechtlichen Begriffen.

Zuvor hatte es geheißen, Brosius-Gersdorf habe „keine Mehrheit“ mehr zu erwarten. Stimmen mehr als 58 Abgeordnete gegen sie, wäre die Wahl gescheitert. Ein zentraler Grund für den Widerstand ist ihre Haltung zum Lebensschutz. In einem Fachaufsatz hatte Brosius-Gersdorf geschrieben, es gebe „gute Gründe“ dafür, dass ungeborene Kinder erst ab der Geburt unter den Schutz der Menschenwürde fallen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1993 entschieden, dass auch Ungeborenen Menschenwürde zukommt.

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner rief die Fraktionen unterdessen zu einem geordneten Verfahren auf. „Diese Erwartung habe ich, dass […] der Ablauf ohne Beanstandung ist“, sagte sie im „Playbook Podcast“ von Politico. Zugleich mahnte sie, die Entscheidung nicht dem Bundesrat zu überlassen: „Ein Parlament muss wissen, was seine Bedeutung ist. Und wenn man ureigenste Zuständigkeiten abgibt, dann ist das keine Stärkung eines Parlaments.“

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel