
In Hessen ist in amtlichen Texten die Genderschreibweise mit Binnen-Doppelpunkt verboten. Statt „Schüler:innen“ soll es „Schülerinnen und Schüler“ heißen. Doch den Leitern des „Zentrums für Lehrer:innenbildung“ an der Universität Kassel war diese Formulierung anscheinend nicht inklusiv genug. Also ließen sie für staatliche Examensprüfungen eine rechtssichere Alternative erarbeiten, wie die FAZ am Dienstag berichtet.
Die sogenannte geschlechtergerechte Variante für Schülerinnen und Schüler lautet: „Schülerinnen, Schüler, nicht-binäre Lernende an Schulen sowie solche, die sich keiner geschlechtlichen Kategorie zuordnen möchten“. Auf Nachfrage der FAZ bestätigte Ellen Christoforatou, die Leiterin des Zentrums für Lehrerausbildung, dass die Formulierung in Prüfungen und Hausarbeiten verwendet werden könne.
Anstatt also „Passen Sie die Aufgabe unten an den Unterricht für Schüler:innen an“ in einer Prüfung zu schreiben, könnte es heißen: „Passen Sie die Aufgabe unten an den Unterricht für Schülerinnen, Schüler, nicht-binäre Lernende an Schulen sowie solche, die sich keiner geschlechtlichen Kategorie zuordnen möchten, an.“ Da ist als Prüfling schnelles Lesen gefragt.
Obwohl die Leiterin des Zentrums sagt, dass der Bandwurmsatz nur eine mögliche Variante ist, könnten viele Dozenten ihn in Prüfungen verwenden. Denn es seien die Dozenten gewesen, die das „Zentrum für Lehrer:innenbildung“ nach einer rechtssicheren, gendersensiblen Formulierung gefragt hätten. Die Rückmeldungen auf den Vorschlag des Zentrums seien „weit überwiegend positiv“. Auch das Präsidium der Universität Kassel hat gegen die Formulierung nichts einzuwenden.
Ein Sprecher der Universität teilte mit: „Die Formulierung ‚Schülerinnen und Schüler‘ bleibt selbstverständlich eine andere Möglichkeit“. Christoforatou gibt zu: „Natürlich ist es umständlicher, alle Geschlechter aufführen zu müssen“. Die Gefahr, gegen die Klage eines Studenten zu verlieren, der eine einfachere Formulierung fordert, sieht sie nicht. Denn die Rechtssicherheit der Umschreibung sei geprüft worden. Außerhalb von amtlichen Texten darf die Genderschreibweise mit Doppelpunkt an der Universität weiter verwendet werden.