Unstimmigkeiten beim Grünen-Ergebnis: Sachsens Wahlleiter erhält Fragenkatalog zur Auszählung

vor etwa 2 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Die Grünen erreichten bei der Landtagswahl in Sachsen 2024 mit 5,1 Prozent nur knapp den Einzug in den Landtag. Doch nun steht das Ergebnis in Frage. Ein Einspruch gegen die Auszählung beschäftigt den Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags. Der Grund: Auffällige Schwankungen bei der Stimmenauszählung, die ein Dresdner Informatiker bemerkt hatte (Apollo News berichtete).

Der Informatiker, der auf X unter dem Namen „freigeist“ mehr als 40.000 Follower hat, erhob Einspruch gegen das Endergebnis. Seine Begründung: Noch um 23:20 Uhr am Wahlabend, als bereits 96 Prozent der Stimmen und 431 Gemeinden ausgezählt waren, standen die Grünen bei 3,7 Prozent. Diese Zahlen waren auf der offiziellen Wahlwebseite des Landes Sachsen veröffentlicht worden. Nur 13 Minuten später jedoch sank der Anteil der ausgezählten Stimmen auf 93 Prozent und 429 Gemeinden, und der Stimmenanteil der Grünen stieg auf 4,5 Prozent an.

Auch mehrere Wahlkreise in Dresden, die zuvor als „fertig ausgezählt“ markiert waren, wurden wieder zurückgezogen. Bis zum Ende der Auszählung stieg der Stimmenanteil der Grünen sogar auf 5,1 Prozent, was den knappen Einzug in den Landtag sicherte. Der Informatiker weist darauf hin, dass diese großen Sprünge im Grünen-Stimmenanteil rechnerisch nicht mit den zusätzlich ausgezählten Gemeinden zu erklären seien.

Der Wahlprüfungsausschuss des Landtags hatte sich bereits mit dem Vorgang befasst – bisher offensichtlich jedoch ohne Erfolg. Zahlreiche Fragen zu den Zwischenständen und zum Endergebnis der Grünen seien bislang ungeklärt geblieben. Infolgedessen wurde ein detaillierter Fragenkatalog an den Landeswahlleiter übermittelt, berichtet nun die Bild-Zeitung. Die Abgeordneten verlangen nun eine ausführliche Stellungnahme. Da die Arbeit des Ausschusses grundsätzlich nicht öffentlich ist, sind die konkreten Fragen bislang nicht bekannt.

Für die Sitzverteilung im Landtag dürfte der Einspruch jedoch keine Auswirkungen haben: Die Grünen sicherten sich zwei Direktmandate und sind daher unabhängig von der Fünf-Prozent-Hürde im Parlament vertreten. Bereits einen Tag nach der Wahl kam es zu einer Korrektur des amtlichen Endergebnisses. Grund war ein Softwarefehler, der zu einer fehlerhaften Sitzzuteilung geführt hatte. Infolgedessen verloren CDU und AfD jeweils einen Sitz.

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