Untersuchungsbericht bestätigt eklatantes Versagen des rbb im Fall Gelbhaar

vor 18 Tagen

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Bildquelle: NiUS

Der Untersuchungsbericht zum Skandal um die Gelbhaar-Enthüllungen offenbart ein erschreckendes journalistisches Versagen. Offenbar der Versuchung erlegen, einen vermeintlichen „Me too“-Fall anprangern zu können, wurden beim Sender eigentlich selbstverständliche Grundregeln in Serie ignoriert.

Die 6-seitige Zusammenfassung beruht auf einem 96 Seiten umfassenden Abschlussbericht der Untersuchungen, der von Deloitte-Wirtschaftsprüfern und dem früheren NDR-Investigativchef Stephan Wels erstellt worden war.

Worum geht es? Zum Jahreswechsel hatte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rrb) auf Basis von eidesstattlichen Versicherungen über Belästigungsvorwürfe gegen den Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar (Grüne) berichtet, woraufhin dieser auf eine Kandidatur auf der Berliner Landesliste seiner Partei für die Bundestagswahl verzichtete und darüber hinaus als Direktkandidat für den Wahlkreis Berlin-Pankow abgewählt wurde.

Gelbhaar selbst hatte beteuert, dass die Vorwürfe „gelogen“ seien – und tatsächlich stellte sich heraus, dass die angeblichen sexuellen Übergriffe frei erfunden waren. Die vermeintliche Hauptzeugin hinter den Vorwürfen gegen Gelbhaar, eine „Anne K.“, war nicht die, für die sie sich ausgab. Shirin Kreße, Vorsitzende der Grünen-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Mitte, hatte unter falscher Identität eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Die Grüne Shirin Kreße (Eigenbeschreibung: „links und chronisch wütend“) beschuldigte Gelbhaar grundlos der sexuellen Belästigung.

Kreße trat Mitte Januar zurück, zwei Monate später legten auch rbb-Chefredakteur David Biesinger und Programmdirektorin Katrin Günther ihre Ämter nieder (NIUS berichtete). Offenbar hatte sich Chefredakteur Biesinger für die Recherche nicht interessiert, obwohl die erhobenen Vorwürfe geeignet waren, Ruf und Karriere eines Menschen zu zerstören.

„Anne K.“ hatte am 2. Weihnachtsfeiertag 2024 dem rbb per SMS und E-Mail von einem sexuellen Übergriff ihr gegenüber durch Stefan Gelbhaar und von weiteren schweren Übergriffen gegenüber zwei ihr bekannten Frauen, die angeblich anonym bleiben wollten, erzählt. Im Bericht heißt es: „Die Autorin A beharrte nicht auf einem persönlichen Gespräch mit ‚Anne K.‘, um deren Angaben zu prüfen. Die anderen Autor:innen billigten dieses Vorgehen.“

Die Anschuldigungen wurden nicht substanziell geprüft, das Justitiariat zwar in Kenntnis gesetzt, jedoch ohne zu erwähnen, dass die Identität von „Anne K.“ nicht bestätigt worden war. Auch der Chefredakteur wurde informiert, wobei keine Details besprochen wurden – und auch im Nachhinein zeigte dieser nur mäßiges Interesse an der Causa Gelbhaar. Die zwei im rbb auf investigative Recherchen spezialisierten Redaktionen (Kontraste und rbb24 Recherche) kamen laut des Untersuchungsberichts überhaupt nicht zum Einsatz.

Rücktritt: Chefredakteur David Biesinger kostete der Skandal seinen Posten.

Obwohl die Rechtsanwälte von Stefan Gelbhaar mit Schreiben vom 30. Dezember 2024 alle Vorwürfe gegenüber dem rbb bestritten und die eidesstattlichen Versicherungen der angeblichen Opfer lediglich als Fotokopie vorlagen, publizierte der Sender den vermeintlichen „Me too“-Fall, schnitt sogar eine nachgestellte Szene in den Abendschau-Bericht ein, die suggerierte, man habe die Quelle „Anne K.“ getroffen.

In der Analyse ist nun zu lesen:„Die Autor:innen haben schwere journalistische Fehler begangen; sie haben gegen journalistische Grundregeln verstoßen, insbesondere Autorin A. Die beteiligten Autor:innen hatten keine Erfahrung im Bereich des investigativen Journalismus, sie hatten zuvor noch nie mit dem Instrument der eidesstattlichen Versicherungen gearbeitet und ebenfalls bislang keine Recherche mit Bezug zu MeToo-Vorfällen durchgeführt.“

Weder Gelbhaars Erklärung noch die Klage der Rechtsanwälte habe die überforderten „Autor:innen“ veranlasst, die Identität der Belastungszeugin „Anne K.“ zu checken. Auch sei die Redakteurin ihrer Aufgabe, den Rechercheprozess zu begleiten, nicht gerecht geworden. Erst als der Tagesspiegel am 15. Januar 2025 Zweifel an der Identität von „Anne K.“ meldete, begannen beim rbb die Alarmglocken zu schrillen. Da war es schon zu spät.

Opfer einer Parteikollegin: Stefan Gelbhaar.

Selbst als klar war, dass sich eine Politikerin der Grünen Partei als „Anne K.“ ausgegeben hatte, wurde in der Abendschau am 17. Januar noch der Eindruck erweckt, an den anderen beiden Vorwürfen könne etwas dran sein.

Laut Chefredakteur hätten betrügerische Absicht und kriminelle Energie, mit der unter großem Aufwand eine falsche Identität vorgespiegelt worden sei, zur Entstehung des Fehlers beigetragen, heißt es im Bericht. Allerdings gehört nicht viel dazu, am Telefon einen falschen Namen zu nennen – die Überprüfung der Echtheit von „Anne K.“ für verzichtbar gehalten zu haben, bleibt nach wie vor das eigentliche Manko.

Die unheilvolle Verbindung von Verdachtsberichterstattung, Vorverurteilung, Manipulation und miserabler Recherche in Tateinheit mit bockiger Uneinsichtigkeit und späten Konsequenzen stellt dem rbb ein ganz schlechtes Zeugnis aus und bestätigt einmal mehr die dringende Reformbedürftigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Lesen Sie dazu auch: Intrige kollabiert, Missbrauchsvorwürfe erfunden, Strafanzeige: Roter Alarm bei den Grünen!

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