„Unverhältnismäßige Polizeigewalt“ mit Toten in Deutschland? Ferda Ataman bleibt Belege schuldig

vor 21 Tagen

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Bildquelle: NiUS

„George Floyd war nicht das erste Opfer rassistischer Polizeigewalt – leider auch nicht das letzte. Und auch in Deutschland kommt es immer wieder zu Fällen unverhältnismäßiger Polizeigewalt, bei denen Menschen bei Polizeieinsätzen erschossen werden“, heißt es in einem Instagram-Post der Antidiskriminierungsstelle (ADS) der Bundesregierung.

Die Regierungsbehörde sowie ihre Chefin Ferda Ataman teilten den Text anlässlich des fünften Todestages von George Floyd, einem Afroamerikaner, der in den USA starb, nachdem ein Polizeibeamter ihn bei einer Festnahme gewaltsam zu Boden gedrückt hatte.

Nur: Welche Fälle, bei denen in Deutschland Menschen durch unverhältnismäßige Polizeigewalt gestorben sind, meint die Regierungsbehörde?

NIUS hat im Innenministerium und bei der Bundesregierung nachgefragt. Die Antwort des Innenministeriums: Richten Sie Ihre Anfrage bitte an Frau Ataman!

Die Behörde selbst, die dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zugeordnet ist, antwortete auf unsere Nachfrage mit vier Links zu journalistischen Artikeln und den Worten: „In folgenden Fällen kam es beispielsweise zu Verurteilungen von Polizisten nach Schusswaffengebrauch.“

Die verlinkte Berichterstattung handelt von folgenden Fällen:

Doch anders als in dem Post suggeriert, wird Rassismus in den vier angeführten Fällen nicht als Motiv genannt. Auch sind alle vier Fälle viele Jahre her, einer von ihnen ist 22 Jahre alt.

Ein aktueller Fall wird hingegen nicht genannt.

Auch eine Statistik zur Anzahl der durch Polizisten in Deutschland erschossenen Menschen für die Jahre 1991 bis 2025 verlinkt der Sprecher der Behörde. So wurden im Jahr 2025 bislang elf Personen durch Polizisten erschossen. Im Jahr 2024 waren es 22, im Jahr 2023 kamen zehn Menschen durch Polizeischüsse ums Leben.

Allerdings: Die Statistik gibt keinen Aufschluss über die Hintergründe der Vorfälle, also beispielsweise, ob die Polizisten sich durch den Schusswaffengebrauch gegen Angreifer zur Wehr setzten, ein unbewaffnetes Opfer schützten, oder – wie suggeriert – fahrlässig oder böswillig zur Waffe griffen.

Auch in einem aktuellen Fall, der häufig als Beispiel für Rassismus bei der Polizei genannt wird, ist ein solcher Hintergrund bislang nicht erkennbar: Der 21-jährige dunkelhäutige Lorenz A. wurde im April in Oldenburg nach einer Auseinandersetzung vor einer Diskothek von einem Polizisten erschossen. Drei von vier Schüssen trafen ihn von hinten, was zu Protesten und Rassismusvorwürfen gegen die Polizei führte.

Am Gedenkort für den getöteten Lorenz A. wurden zahlreiche Blumen niedergelegt.

Die Ermittlungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen, und es gibt bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass Lorenz A. aufgrund seiner Hautfarbe erschossen wurde. Die Staatsanwaltschaft prüft alle Beweise, einschließlich Videoaufnahmen, Funkverkehr und Zeugenaussagen, um den Hergang zu klären. Obwohl die Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ und andere Rassismus als möglichen Hintergrund thematisieren, hat die Staatsanwaltschaft keine Hinweise auf eine rassistische Motivation des Polizisten bestätigt.

Mehr NIUS: „Schafft die Polizei ab“: Die deutsche Linke auf der Jagd nach ihrem George-Floyd-Moment

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