US-Berufungsgericht setzt Trumps Importzölle vorläufig wieder in Kraft

vor 17 Tagen

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Ein US-Bundesberufungsgericht hat am Donnerstag vorläufig entschieden, die von Ex-Präsident Donald Trump verhängten Importzölle erneut anzuwenden. Damit hob es eine Entscheidung des Handelsgerichts in New York auf, das die Zölle weitgehend für unzulässig erklärt hatte.

Am Vortag hatte das US-amerikanische Gericht für internationalen Handel (Court of International Trade) geurteilt, Trump habe mit der Einführung breiter Importzölle seine Kompetenzen überschritten. Zur Begründung hieß es, laut Verfassung liege die Zuständigkeit für die Außenhandelspolitik beim Kongress. Die unter Berufung auf das „International Emergency Economic Powers Act“ (IEEPA) von 1977 verhängten Maßnahmen seien deshalb nicht rechtmäßig.

Das Gericht verfügte, die betroffenen Zölle aufzuheben und deren weitere Anwendung dauerhaft zu untersagen. Die Entscheidung bezog sich auf nahezu alle von Trump eingeführten Strafzölle, darunter ein pauschaler Importzoll von zehn Prozent auf zahlreiche Produkte sowie Sonderzölle auf Waren aus China, Kanada und Mexiko. Nicht betroffen waren Abgaben, die auf Grundlage anderer Gesetze wie dem „Trade Expansion Act“ von 1962 eingeführt worden waren – etwa die Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte.

Die US-Regierung legte unmittelbar nach dem Urteil Berufung ein und beantragte, die Aussetzung der Zölle bis zur endgültigen Entscheidung aufzuheben. Das zuständige Bundesberufungsgericht entsprach diesem Antrag und setzte die beanstandeten Zölle vorläufig wieder in Kraft.

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