
Nordrhein-Westfalen hat ein Problem mit syrischer Migration: Drei der schrecklichsten Migranten-Verbrechen aus diesem Jahr fanden in diesem Bundesland statt. Jedes Mal war der Täter Syrer. Das liegt an der extrem hohen Zuwanderung aus Syrien. NIUS hat exklusive Zahlen.
Drei Verbrechen, zwei Merkmale, eine Ursache: Essen, Solingen und Bad Oeynhausen sind Städte in NRW. Es waren jeweils syrische Männer, die hier Verbrechen begingen – auch verschuldet von einer Politik offener Grenzen gegenüber gewaltaffinen Kulturen. Syrien ist ein Land, das von Krieg und Islamismus geprägt ist, auch archaische Traditionen existieren dort fort. Man legt seine Sozialisation vor dem Grenzübertritt nicht ab.
Zwischen diesen Taten liegen nicht einmal fünf Monate: In Essen nahm am 28. Oktober ein Mann Blutrache an seiner Ex-Frau, bewaffnet mit Macheten griff er die Familie ihres neuen Partners an. Er versuchte durch Brandlegung den Feuertod über sie zu bringen, verletzte dadurch 31 Menschen: 17 von ihnen schwer, zwei Kinder lebensgefährlich. In Solingen tötete am 23. August ein ISIS-Terrorist drei Menschen auf einem Stadtfest, verletzte und traumatisierte weitere schwer.
Nach der Brandlegung in Essen
In Bad Oeynhausen prügelte am 23. Juni ein 18-jähriger Mann auf den 20-jährigen Philippos so besinnungslos ein, dass dieser verstarb – es geschah unmittelbar nach dem Abiball seiner Schwester. Und man könnte fortfahren: Im vergangenen Jahr gerieten in Essen und Castrop-Rauxel syrische und libanesische Clan-Mitglieder aneinander, was zu bürgerkriegsähnlichen Szenen führte.
Um diese Entwicklungen zu verstehen, muss man sich die extremen Zahlen vor Augen führen, die die syrische Massenmigration nach Deutschland und speziell in NRW kennzeichnen. Lebten im Jahr 2010 rund 30.000 Syrer in unserem Land, sind es inzwischen fast eine Million – eine Steigerung um den Faktor 33. Es geht bei der syrischen Zuwanderung also um die Substanz: Jeder 20. Syrer lebt inzwischen in Deutschland. Aus keinem Land hat Deutschland in den letzten Jahren mehr Menschen aufgenommen als aus Syrien. Dementsprechend führen Syrer auch die Kriminalstatistiken im Zuwanderungskontext an (aktueller BKA-Bericht hier). In absoluten Zahlen sind Syrer am häufigsten tatverdächtig, vor den Afghanen.
NIUS wollte von den Behörden wissen, wie sich die Anzahl in Deutschland lebender Syrer seit Merkels Grenzöffnung entwickelte. Ende 2015 betrug sie 366.556, heute sind es 970.499 – eine Steigerung um den Faktor 2,6. NIUS fragte auch nach den Zahlen für NRW. Ende 2015 lebten dort 84.261 Syrer, Ende Juli 2024 sind es bereits 285.818, was einer Steigerung um den Faktor 3,4 entspricht. Damit liegt die syrische Zuwanderung in NRW deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Brisant: 2.523 der Syrer in NRW sind ausreisepflichtig. Außerdem wurden 2023 22.720 Syrer eingebürgert, 2022 waren es noch 14.081 – alles unter der Regierung von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und seiner „Fluchtministerin“ Josefine Paul (Grüne). Bundesweit sind 9.887 Syrer ausreisepflichtig.
Diese Zahlen sind vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, also niedrigen Geburtenraten auf einheimischer Seite, zu betrachten: Wie der Mediendienst Integration schreibt, sind Syrer in Deutschland „tendenziell jünger als die Allgemeinbevölkerung: Ihr Durchschnittsalter liegt bei rund 25 Jahren. 37 Prozent sind minderjährig“. Die überwiegende Mehrheit der Syrer, „die seit 2015 Asyl in Deutschland beantragt haben, sind arabisch (mehr als 60 Prozent). Etwa ein Drittel gehört zur kurdischen Minderheit. Eine klare Mehrheit (mehr als 90 Prozent) ist muslimischen Glaubens, weniger als 2 Prozent sind Christen und rund ein Prozent Jesiden.“
Syrische Schulkinder in Damaskus, September 2024.
Es ist offenkundig, dass diese Zuwanderungspolitik nicht zu verkraften ist, die Zahlen zu hoch sind. Will Deutschland wieder ein sicheres Land werden, müssen die Zahlen gesenkt werden. Nun besitzt die überwiegende Mehrheit der Syrer eine befristete Aufenthaltserlaubnis (ca. 669.000 Personen), was vor dem Hintergrund wichtig ist, dass das Asylrecht als ein Recht auf temporären Schutz, nicht als Einwanderungsrecht gedacht ist.
In diesem Zusammenhang sorgte vor Kurzem eine Gerichtsentscheidung für Aufsehen. Für Zivilpersonen besteht in Syrien „keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens“, so beschied es im Juli ein Oberverwaltungsgericht in NRW. In der Pressemitteilung heißt es: „Für Zivilpersonen besteht in Syrien keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Bürgerkrieg) mehr. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 16.07.2024 entschieden.“
Dieses Gericht entschied, dass Syrien mittlerweile als sicher gilt.
Damit entfiele bei einer erneuten Prüfung der subsidiäre Schutz, den derzeit 240.185 Syrer genießen. Nur Einbürgerungen, die unter der schwarz-grünen Koalition in NRW stark zunahmen (NIUS berichtete), schaffen dauerhafte Fakten, temporäre Aufenthaltsgenehmigungen tun dies nicht. Andere Regierungsverhältnisse bedeuten andere Behördenentscheidungen: Die Ausländerbehörden können befristete Aufenthaltstitel auslaufen lassen, die Behörden den entstehenden Rechtswillen umsetzen.
Die Zahlen zeigen, wie dringlich eine wirkliche Migrationswende wäre.
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