Verfassungsbeschwerde von Umweltverbänden: Jetzt droht eine Verschärfung der Klimapolitik

vor 3 Tagen

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung sowie den Bundestag aufgefordert, zur Verfassungsbeschwerde von fünf Umweltschutzverbänden Stellung zu beziehen. Das wird von den Gruppen als wichtige Hürdennahme gewertet, „die nur zwei Prozent aller Verfassungsbeschwerden überhaupt schaffen“, sagt Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Die Verbände informierten am 15. August über die Entscheidung des Gerichts.

Diese sei „ein wichtiges Signal an die neue Bundesregierung, den Klimaschutz nicht wie in den ersten 100 Tagen zu vernachlässigen oder sogar zurückzudrehen“, sagte Resch weiter. Neben der Deutschen Umwelthilfe hatten auch der BUND, Greenpeace, Germanwatch und der Solarenergie-Förderverein Deutschland eine Beschwerde eingereicht, sowie 54.000 Personen. Auch Luisa Neubauer reichte Beschwerde ein.

Die Umweltverbände werfen der Regierung vor, mit der zweiten Änderung des Klimaschutzgesetzes, die im Juli 2024 in Kraft trat, den Klimaschutz zu verwässern und insbesondere Sektorenziele zu schwächen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2021 entschieden, dass die Regierung zum Klimaschutz verpflichtet sei, weil Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes beinhalte, „Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen“.

Daraufhin wurde das Klimaschutzgesetz zum ersten Mal verschärft: Anstatt 2050 soll Deutschland nun bereits 2045 treibhausgasneutral sein. Außerdem sollen die Treibhausgase im Jahr 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden, anstatt 55 Prozent, wie es noch 2019 vorgesehen war. Des Weiteren wurden konkrete Einsparziele für einzelne Sektoren wie Landwirtschaft, Gebäude oder Industrie vorgegeben. Mit der zweiten Änderung von 2024 wurde dafür gesorgt, dass nicht mehr die Einhaltung der einzelnen Sektorziele maßgeblich ist, sondern die gesamte eingesparte Menge in einem Jahr über alle Sektoren hinweg. Das schreibt die Bundesregierung auf ihrer Webseite.

Dennoch bleiben die Sektorenziele erhalten, wie das Umweltbundesamt im April schrieb. Germanwatch, der Verein, der auch eine Verfassungsbeschwerde erhoben hat, behauptet, dass die Novelle „verfassungswidrig“ sei. Denn die Reduktion von Emissionen würde in die Zukunft verschoben werden. Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass 2025 insgesamt 643 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente über alle Sektoren hinweg ausgestoßen werden dürfen. 2030 sollen es nur noch 438 Millionen Tonnen sein, was einer Reduktion um etwa ein Drittel entspricht.

Die Energiewirtschaft soll ihre Jahresemissionsmenge von 280 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2022 auf 108 Millionen Tonnen im Jahr 2030 reduzieren. Für den Verkehrs-, den Gebäude- und den Industriesektor gibt es jährliche Zielmarken, die jedoch nicht mehr verpflichtend sind. So wird für den Gebäudesektor empfohlen, die Treibhausgase von 123 Millionen Tonnen im Jahr 2025 auf 117 Millionen Tonnen im Jahr 2026 und dann auf 112 Millionen Tonnen im Jahr 2027 zu reduzieren.

Die Bundesregierung sowie der Bundestag, der Bundesrat und mehrere Ministerien haben nun bis zum 15. Oktober Zeit, eine Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde abzugeben. Sollte das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde der Vereine Recht geben, könnte das eine Verschärfung der Klimapolitik bedeuten, wie Table.Media am Sonntag berichtete. So könnten die Sektorziele wieder verpflichtend werden oder weitere Maßnahmen wie Sofortprogramme könnten durchgeführt werden.

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