
Die Universität Hamburg geht derzeit Hinweisen auf mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten bei der Potsdamer Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf nach. Wie ein Sprecher der Hochschule mitteilte, wurde die zuständige Ombudsstelle mit einer Vorprüfung betraut. Auch zur Arbeit ihres Ehemanns, des Leipziger Juraprofessors Hubertus Gersdorf, seien Hinweise eingegangen, berichtet der Tagesspiegel.
Die Hinweise seien laut Universität „im Zusammenhang mit der aktuellen medialen Berichterstattung“ eingegangen und würden gemäß der hochschulinternen Regelungen zur Sicherung wissenschaftlicher Integrität geprüft. Grundlage ist die „Satzung zur Sicherung Guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens“, nach der das Ombudsgremium – bestehend aus Hochschullehrern – die Plausibilität, Konkretheit und Bedeutung der Vorwürfe bewertet. Zudem werde auch geprüft, ob möglicherweise sachfremde Motive der Hinweisgeber vorliegen.
Der Fall hatte zuletzt für politische Aufmerksamkeit gesorgt: Die ursprünglich geplante Wahl von Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht war kürzlich verschoben worden, nachdem innerhalb der Unionsfraktion Bedenken laut geworden waren. Kurz zuvor hatte der österreichische Plagiatsexperte Stefan Weber auf inhaltliche Überschneidungen zwischen Brosius-Gersdorfs Dissertation und der Habilitationsschrift ihres Ehemanns hingewiesen. Beide Arbeiten wurden an der Universität Hamburg eingereicht.
Die Universität betont die Vertraulichkeit des Verfahrens. Diese gelte nicht nur für den Zeitraum der Prüfung, sondern auch über deren Abschluss hinaus. Zudem werde die Unschuldsvermutung strikt beachtet.
Frauke Brosius-Gersdorf und Hubertus Gersdorf weisen die Vorwürfe zurück. Sie haben eine Anwaltskanzlei in Stuttgart mit der Begutachtung der Plagiatsvorwürfe beauftragt. Eine vorläufige Einschätzung der Juristen kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorwürfe unbegründet seien. Eine ausführliche Bewertung soll in Kürze folgen.
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