Verfassungsrichter: Warum hat die AfD als zweitstärkste Fraktion kein Vorschlagsrecht?

vor 3 Tagen

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Das Chaos um die Richterwahlen zum Bundesverfassungsgericht ist ein Lehrstück dafür, wie sich die Kartell-Parteien das höchste deutsche Gericht zur Beute gemacht haben – als ein, bis auf wenige Ausnahmeurteile, willfähriges Notariat der Regierungspolitik etwa bei den Corona-Ausgangssperren. Mehr als zehn Millionen AfD-Wähler hierzulande fragen sich: Wieso hat eigentlich die AfD als zweitstärkste Fraktion im Deutschen Bundestag kein Vorschlagsrecht für Karlsruhe, wohl aber die laut Umfragen inzwischen nur noch 14 Prozent-Partei SPD?

Die Ausgangslage: Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe müssen drei Stellen neu besetzt werden, weil die ausscheidenden Richter die Altersgrenze von 68 Jahren erreicht haben bzw. ihre zwölfjährige Amtszeit abläuft. Grundsätzlich werden die 16 Richterinnen und Richter (jeweils acht im Ersten und Zweiten Senat)  jeweils zur Hälfte vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Geregelt ist das Verfahren im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG).

Aktuell ist der Bundestag am Zuge. Dabei spielt der sogenannte Wahlausschuss des Parlaments eine Schlüsselrolle. Denn: Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden auf Vorschlag des Wahlausschusses durch das Plenum gewählt. Eine öffentliche Anhörung gibt es nicht.

▶ Was ist das eigentlich für ein Gremium, dieser Wahlausschuss?

Der Wahlausschuss für die Richter des Bundesverfassungsgerichts wird zu Beginn jeder Wahlperiode eingesetzt. Seine 12 Mitglieder sind Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Fraktionen und werden nach den Regeln der Verhältniswahl in den Wahlausschuss gewählt (§ 6 Absatz 2 BVerfGG). In der laufenden Legislaturperiode stellt die CDU/CSU-Fraktion fünf Abgeordnete, die AfD-Fraktion drei, die SPD-Fraktion zwei. „Grüne“ und Linke sind mit jeweils einem Abgeordneten vertreten.

Diese 12  Volksvertreter schlagen dem Parlament Kandidaten zur Wahl vor. Die eigentliche Wahl der Karlsruher „Rotroben“ erfolgt dann im Plenum des Bundestages. Das war nicht immer so: Bis 2015 lief die Wahl der Karlsruher Richter allein über die 12 Abgeordneten des Wahlausschusses. Erst seit zehn Jahren ist der gesamte Bundestag für die Wahl zuständig.

▶ Warum kommt kein AfD-Kandidat in die Wahl?

Weil sowohl für den Vorschlag des Wahlausschusses als auch für die Wahl im Plenum des Deutschen Bundestages eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Das unterscheidet das deutsche System zum Beispiel von den Vereinigten Staaten, wo mit einfacher Mehrheit gewählt wird. Extrem polarisierende Kandidaten sollen so vorgeblich keine Chance haben. Die von der Union im Wahlausschuss befürwortete Kandidatur der beiden linksradikalen SPD-Bewerberinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold zeugt allerdings vom Gegenteil.

▶ Wer sucht die Kandidaten aus?

Die Kartell-Fraktionen CDU/CSU und SPD wechseln sich traditionell mit dem Vorschlagsrecht ab. Allerdings hat die SPD ihr Vorschlagsrecht auch schon mal an die „Grünen“ abgetreten, die Union ihres früher an die FDP. Die Linke und die AfD blieben bisher außen vor.

WICHTIG: Trotz des Vorschlagsrechts einer Partei muss immer die nötige Zweidrittelmehrheit gefunden werden, sowohl im Wahlausschuss als auch im Plenum des Deutschen Bundestages. Werden sich die Parteien nicht einig, kann das inzwischen bereits linkslastige Bundesverfassungsgericht selber Vorschläge machen.

▶ Moment mal, die AfD ist doch viel stärker als die SPD…

Nach der letzten Bundestagswahl haben sich die Mehrheitsverhältnisse im 21. Deutschen Bundestag in der Tat deutlich verändert. Union, SPD und „Grüne“ haben gemeinsam keine Zweidrittelmehrheit mehr. Sie sind deshalb auf die Linke angewiesen. Wieder einmal zeigt sich, dass sich die Unionsparteien mit ihrer „Brandmauer“ zur AfD selbst eingemauert haben und dem Linksblock ausgeliefert sind (obwohl auch mit den SED-Nachfolgern der sogenannte Unvereinbarkeitsbeschluss gilt).

▶ Ist das ganze Verfahren nicht eine einzige Hinterzimmer-Mauschelei?

Kritik daran, dass das Wahlverfahren zu wenig transparent ist, gibt es schon lange. Die Bedenken werden vor dem Hintergrund der jetzigen Wahl lauter. Kritiker fordern eine öffentliche Anhörung der Bewerber, wie sie u.a. in den USA üblich ist. Dabei hätte viel früher auffallen müssen, welche extrem linken Positionen die von der SPD vorgeschlagenen Kandidatinnen vertreten.

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