Bald Verfassungsrichterin? Zweite SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold ist für Enteignungen und Klima-Irrsinn

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Sie hat nie als Richterin gearbeitet, hält Enteignungen für verfassungsgemäß, ihr großes Steckenpferd ist der Klimaschutz. Neben Frauke Brosius-Gersdorf hat die SPD eine zweite Anwärterin auf das Amt der Verfassungsrichterin ins Rennen geschickt, die in der Vergangenheit ebenso linksideologisch auffiel wie ihre Kollegin: Ann-Kathrin Kaufhold.

Er war im Jahr 2022, als Grüne und Linke die heute 48-Jährige für die Expertenkommission zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen benannten. Das Ergebnis der Analyse der Sachverständigen: Die Vergesellschaftung  – also die Enteignung – großer Wohnungsunternehmen in Berlin, die die linksextreme Bürgerinitiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ gefordert hatte, sei juristisch möglich und verfassungskonform.

Laut einem Abschlussbericht, der im Juni 2023 vorgelegt wurde, darf das Land Berlin ein Vergesellschaftungsgesetz erlassen. Die Schwelle von 3.000 Wohnungen wurde als rechtlich vertretbar angesehen, eine Entschädigung unter dem Verkehrswert wurde von der Mehrheit der Kommission für zulässig gehalten.

Wie ist das Bundesverfassungsgericht künftig besetzt?

Kaufholds größtes Steckenpferd ist aber das Thema Klimaschutz: Seit dem Wintersemester 2023/24 leitet sie gemeinsam mit einem Kollegen die internationale Forschungsgruppe „The Institutional Architecture for a 1.5 °C World“ an der LMU in München. Die Gruppe untersucht, wie eine Transformation zu einer klimaneutralen Gesellschaft erreicht werden kann und vergleicht traditionelle Institutionen wie Parlamente und Höchstgerichte mit speziell für den Klimaschutz geschaffenen Institutionen wie der „Platform on Sustainable Finance“, einer von der Europäischen Kommission eingerichtete Expertengruppe.

Kaufholds Habilitationsschrift „Systemaufsicht“ befasst sich mit der „Regulierung systemischer Risiken“, ursprünglich am Beispiel der Finanzmärkte, aber mit Übertragbarkeit auf Klimaschutzfragen.

Frauke Brosius-Gersdorf wurde ebenfalls von der SPD aufgestellt.

In einem Interview mit der LMU betonte sie im Mai 2023 die Notwendigkeit einer „gesamtgesellschaftlichen Transformation“ und sagte: „Ein häufig thematisiertes Defizit von Parlamenten mit Blick auf Klimaschutz ist die Tatsache, dass sie auf Wiederwahl angewiesen sind. In der Folge tendieren sie wohl dazu, unpopuläre Maßnahmen nicht zu unterstützen.“ Gleichzeitig seien Parlamente „politisch stark legitimiert“, weil sie alle paar Jahre wiedergewählt würden. Ihre Entscheidungen sollten daher im Prinzip auf besonders breite Akzeptanz stoßen. Gerichte oder Zentralbanken, auf der anderen Seite, seien unabhängig. „Damit eignen sie sich zunächst einmal besser, unpopuläre Maßnahmen anzuordnen.“

Auf die Frage, wie sie die Rolle der Reichen in der Klimafrage sehe, antwortete sie: „Wir alle haben über viele verschiedene Hebel Einfluss darauf, was „die Reichen“ machen. Wir können uns fragen: Wem stelle ich meine Arbeitskraft zur Verfügung? Wo kaufe ich ein? Wem gebe ich meine Stimme bei der nächsten Wahl? Es ist richtig, dass sich derzeit die Wohlhabenden besonders klimaschädigend verhalten und auch deshalb faktisch eine besondere Verantwortung tragen.“

Kaufhold lehrt an der LMU.

Auf die Frage, welche Institutionen „die Klimazukunft aktiv gestalten“ sollten, erklärte sie: „Natürlich denkt man in solchen Fragen zunächst an Parlament und Regierung. Wir stellen aber leider fest, dass sie das Thema nicht schnell genug voranbringen. Deswegen muss man überlegen, wie man das Tableau der Institutionen erweitert.“ In den letzten Jahren seien zwei weitere Akteure auf den Plan getreten: „Zum einen die Gerichte, die deutlich machen, dass Klimaschutz auch eine menschenrechtliche Dimension hat. Zum anderen die Zentralbanken, die mal mehr, mal weniger versuchen, ihre Geldpolitik grün zu gestalten.“

Eine mögliche Präsidentin des Verfassungsgerichts, die ihrer (möglichen) eigenen Institution mehr Kompetenzen in ihrem persönlichen Lieblings-Thema geben möchte: Das hat einen ziemlich faden Beigeschmack!

Kaufhold ist Mitglied des Arbeitskreises Finanzmarktgesetzgebung beim Bundesministerium der Finanzen, Frauenbeauftragte der Juristischen Fakultät der LMU und engagiert sich in der„Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Kaufhold wurde Anfang Juli 2025 von der SPD-Bundestagsfraktion als Kandidatin für die Nachfolge von Richter Ulrich Maidowski vorgeschlagen, dessen Amtszeit aus gesundheitlichen Gründen am 30. September 2025 endet. Neben ihr wurden Frauke Brosius-Gersdorf (ebenfalls SPD) und Günter Spinner (CDU/CSU) vom Wahlausschuss des Bundestags nominiert.

Gibt es mehr als 57 Abweichler, fällt die Kandidatin für das Amt der Verfassungsrichterin durch.

Die Wahl der drei Kandidaten soll am 10. Juli 2025 im Bundestag stattfinden, wobei eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Die Nominierung Kaufholds ist Teil eines Proporz-Systems, bei dem SPD und CDU/CSU jeweils Vorschlagsrechte für die Besetzung der 16 Richterstellen des BVerfG haben. Die SPD hat zwei Vorschläge eingebracht, die Union einen. Die endgültige Entscheidung im Bundestag erfordert mindestens 316 Stimmen, wobei Stimmen von AfD oder Linken entscheidend sein könnten, da SPD, CDU/CSU und Grüne allein keine Zweidrittelmehrheit erreichen.

Die Wahl der Verfassungsrichter ist in Deutschland ein politisch sensibler Prozess, da eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, um polarisierende Kandidaten zu vermeiden.

Mehr NIUS: Warum der Union mit der Personalie Brosius-Gersdorf der Ferda-Ataman-Moment droht

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