
Die von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht hat mit ihren öffentlichen Aussagen für massives Aufsehen gesorgt. Sei es zum potenziellen AfD-Verbot, zur Frage nach dem Schutz ungeborenen Lebens – oder sei es durch ihre ziemlich eindeutige Haltung zur Corona-Impfpflicht, zumindest zu Zeiten der vermeintlichen Pandemie.
Nachdem nun einige ihrer Aussagen öffentlich aufgearbeitet und breit diskutiert wurden, stellen wir uns folgende Frage: Ist Brosius-Gersdorf zu ideologisch, um eine geeignete Kandidatin fürs Amt eines Verfassungsrichters darzustellen?
Im Talk bei Markus Lanz sprach sie beispielsweise davon, dass man die „Anhängerschaft“ der AfD „beseitigen“ müsse. In einem Gutachten während der Pandemie philosophierte sie darüber, ob wir nicht sogar die Pflicht hätten, eine Corona-Impfpflicht einzuführen. Und bei der Pressekonferenz zur reproduktiven Selbstbestimmung stellte sie die These auf, dass die Menschenwürde erst ab Geburt gelten sollte.
Auch eine Frau Brosius-Gersdorf hat das Recht auf eine Meinung – keine Frage. Aber kann jemand, der öffentlich so viel politische Schlagseite hat, unparteilich und neutral als Richter fungieren? Darüber sprechen wir in meiner aktuellen Folge „Gio unzensiert“: