
Das BfV hat gegenüber dem Verwaltungsgericht in Köln eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Darin erklärt der Inlandsgeheimdienst, dass er die „Alternative für Deutschland“ AfD vorerst nicht mehr als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstuft.
Das Amt gibt auch die Selbstverpflichtung ab, vorläufig keinerlei entsprechende öffentliche Äußerungen mehr zu treffen. Das hat AfD-Anwalt Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Höcke gerade bekanntgegeben:
Die Stillhaltezusage des BfV gilt bis zur Entscheidung des Gerichts in dem Eilverfahren, das die AfD gegen das Amt angestrengt hatte.