Verfassungsschutz versendet „Erkenntnisschreiben“ über Kandidaten an drei Städte

vor 7 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul wurde nicht zur Kandidatur für das Amt des Oberbürgermeisters in Ludwigshafen zugelassen. Grundlage für die entsprechende Entscheidung des städtischen Wahlausschusses war ein Erkenntnisschreiben des Landesverfassungsschutzamtes. Dieses Beispiel scheint nun Schule zu machen. Wie eine Sprecherin des Innenministeriums NRW mitteilte, wurden in insgesamt sechs Städten im Vorfeld der Kommunalwahlen gleich gelagerte Erkenntnisschreiben angefordert.

Zwar stellt das Innenministerium auf Anfrage noch fest: „Die Zulassungsentscheidung einzelner Bewerberinnen und Bewerber erfolgt aber auch nach einer Anfrage nicht durch den Verfassungsschutz, sondern ausschließlich durch die kommunalen Wahlausschüsse“. Fakt ist aber auch, dass ein solches Berichtsschreiben Grundlage für den Wahlausschuss von Joachim Paul war.

Auch das Innenministerium erklärt, dass schon bei Zweifeln über die Verfassungstreue der Wahlausschuss „den Wahlvorschlag zurückzuweisen“ hat. Zweifel wiederum seien nach Ansicht des Innenministeriums bereits gegeben, „wenn der Wahlausschuss nach seinen zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln nicht von der jederzeitigen Verfassungstreue des Kandidaten nach potentiellem Amtsantritt überzeugt ist“. Hierfür kämen sämtliche Umstände in Betracht, die einzeln oder im Zusammenhang betrachtet die „künftige Erfüllung der Verfassungstreuepflicht“ in Frage stellen würden.

Ausdrücklich vertritt das Innenministerium gegenüber Apollo News die Auffassung, dass es für berechtigte Zweifel auch nicht des „Nachweises einer ,verfassungsfeindlichen` Betätigung“ bedürfe. Selbst die Mitgliedschaft in „einer – noch nicht für verfassungswidrig erklärten – Partei“ könnte schon hinreichend Zweifel an der Verfassungstreue begründen und in der Folge zum zwangsläufigen Ausschluss von der Kommunalwahl führen.

Das Innenministerium wollte weder mitteilen, wer die Erkenntnisschreiben in Auftrag gegeben hat, noch über welche Personen sie angefordert wurden. Lediglich erklärte man, dass die Kandidaten folgenden „Beobachtungsobjekten“ zuzuordnen gewesen seien: „III. Weg, Aufbruch Leverkusen, subkultureller Rechtsextremismus, völkisch-nationalistischer Personenzusammenschluss innerhalb der AfD (ehemals Flügel) und zweimal der ehemaligen Jungen Alternative NRW (JA NRW)“. Nach Kenntnis des Innenministeriums wurden in der Folge zum jetzigen Zeitpunkt drei Bewerber nicht für Kommunalwahlen zugelassen. Bislang war für NRW lediglich bekannt, dass ein Kandidat (in Lage) nicht zur Wahl antreten darf.

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