Versagen des Dublin-Systems: Nur 3 von 12.841 Migranten aus Deutschland nach Italien überstellt

vor 4 Monaten

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Nur drei von 12.841 Migranten konnte Deutschland trotz des eigentlich geltenden Dublin-Abkommens zurück nach Italien bringen. Das zeigt eine neue Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die der Bild vorliegt. Die Dublin-Verordnung regelt eigentlich, dass das EU-Land für einen Migranten zuständig ist, in das er oder sie eingereist ist – dieses muss sich dann auch um die Angelegenheiten (Asylersuchen, Abschiebung) kümmern. Die Zahlen des BAMF zeigen jetzt: Im großen Stil, beinahe komplett, wird diese elementare Regel offenbar missachtet – zulasten von Deutschland.

So seien allein 2024 12.841 Übernahmeersuchen von Deutschland an italienische Behörden ergangen, um in Italien registrierte Migranten von Deutschland nach Italien zu verweisen. In 10.402 Fällen akzeptierte Italien sogar seine Zuständigkeit, trotzdem wurden insgesamt nur drei Migranten, also etwa 0,003 Prozent der Fälle, aus Deutschland nach Italien abgeschoben. Ein Versagen auf ganzer Linie.

Dabei ist Italien kein Einzelfall: Griechenland akzeptierte von 15.453 deutschen Anträgen nur 219 dieser Übernahme-Anträge. Schon das ist ein Skandal – wirklich real schob Deutschland aber erneut nur circa ein Zehntel, nämlich 22 Migranten, tatsächlich in das südeuropäische Land ab. Bulgarien nahm von 8.090 gestellten Anträgen 3.927 an, es erfolgten jedoch nur 290 Abschiebungen und damit nur etwas mehr als 3 Prozent der Gesamtzahl an deutschen Anträgen.

Kroatien trieb das Ganze ebenfalls auf die Spitze. Man nahm 12.932 von 14.068 Anträgen an. Es kam allerdings auch hier nur zu 533 echten, durchgeführten Abschiebungen aus Deutschland. Auch hier sind es nur 3 Prozent Erfolgsquote. Die Länder interessiert die eigentlich geltende Dublin-Verordnung also einfach nicht – oder sie wissen, dass man Deutschland in dieser Frage hinhalten kann.

Denn die Zahlen sprechen für sich: Während Deutschland 2024 nur 13 Prozent aller Migranten, für die es eigentlich eine andere Zuständigkeit innerhalb der EU gab, tatsächlich abschieben konnte, nahm Deutschland selbst, laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 45 Prozent der Migranten, für die Deutschland zuständig war, aus einem anderen Land an. Im Gegensatz zu allen anderen EU-Staaten lässt Deutschland seine Verwaltung mit den Verfahren rund um die Geflüchteten absichtlich kämpfen – auch wenn sie durch die geltende Dublin-Verordnung entlastet werden könnte und müsste.

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