Vertrauensfrage oder konstruktives Misstrauensvotum? NIUS erklärt, was jetzt alles möglich ist

vor 6 Monaten

Blog Image
Bildquelle: NiUS

Kanzler Olaf Scholz (SPD) steht mächtig unter Druck. Seine Regierung fällt auseinander. Die Mehrheit der Deutschen hat kein Vertrauen mehr in seine übriggebliebene Fußgänger-Ampel. Trotzdem will er eine Minderheitsregierung aus SPD und Grüne weiter durchziehen.

Einige fordern, dass Scholz angesichts der Lage sofort eine Vertrauensfrage einleitet, um Neuwahlen schnell zu ermöglichen. Andere fordern wiederum, dass die Opposition ein konstruktives Misstrauensvotum stellt.

NIUS erklärt, was jetzt tatsächlich möglich wäre.

Mit der sogenannten Vertrauensfrage (Artikel 68 Grundgesetz) kann sich der Kanzler in Krisenzeiten vergewissern, ob seine Politik noch vom Parlament unterstützt wird. Das demokratische Ziel der Vertrauensfrage ist, dass Regierungskrisen rasch überwunden werden. UND: Dass verhindert wird, dass Deutschland nicht in einen Zustand einer handlungsfähigen Regierung gerät.

Das geht so: Der Kanzler muss im Bundestag selbst beantragen, ihm das Vertrauen auszusprechen. Erhält der Kanzler dabei keine Mehrheit mehr, dann bittet er den Bundespräsidenten darum, das Parlament aufzulösen – der Weg für Neuwahlen wäre frei. Der Bundespräsident hat für die Auflösung des Bundestages 21 Tage Zeit. Dann müssten innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden.

Kanzler Olaf Scholz (SPD)

SPD-Kanzler Olaf Scholz kündigte an, im Januar 2025 die Vertrauensfrage zu stellen. Neuwahlen wären damit zeitlich Mitte März möglich. Scholz könnte also fast noch ein halbes Jahr regieren, bis eine neue Regierung stünde. Der Bundeskanzler ist nach Artikel 69 Grundgesetz verpflichtet, die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers fortzuführen.

Aber: Würde Scholz die Vertrauensfrage früher stellen, gäbe es auch früher neue Bundestagswahlen.

CDU-Chef Friedrich Merz forderte von dem Kanzler, spätestens kommende Woche diese zu stellen. Falls Sozialdemokrat Scholz nächste Woche schon die Vertrauensfrage im Parlament stellen würde, läge der Wahltermin ungefähr Ende Januar oder Anfang Februar 2025.

In der Bundesrepublik wurde bereits insgesamt fünfmal die Vertrauensfrage von Kanzlern gestellt.

Bundeskanzler Willy Brandt stellt am 20.09.1972 vor dem Bonner Bundestag die Vertrauensfrage.

Helmut Kohl am Wahlabend in der CDU-Zentrale in Bonn am 06.10.1983.

Gerhard Schröder stellte den Abgeordneten die Vertrauensfrage, um durch eine gezielte Niederlage Neuwahlen zu erreichen.

Ebenso ist es möglich, dass die Abgeordneten dem Bundeskanzler das Misstrauen aussprechen (Artikel 67 GG) – sowie ihn als Kanzler abberufen, falls er nicht mehr das Vertrauen der Abgeordneten haben sollte. Ein konstruktives Misstrauensvotum setzt voraus, dass nicht nur der Bundeskanzler abgewählt wird, sondern zugleich ein neuer Regierungschef als Nachfolger zu wählen ist.

Das funktioniert so: Wenn die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten dem Bundeskanzler das Misstrauen aussprechen, ersucht der Bundestag anschließend den Bundespräsidenten, den Kanzler zu entlassen sowie den neuen gewählten Kanzler zu ernennen. Der Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen. 48 Stunden müssen zwischen dem Antrag und der Wahl liegen.

01.10.1982: An dem Tag lief damals im Bonner Bundestag das Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler Helmut Schmidt.

1982 vollzog sich erstmals Geschichte Deutschlands ein Regierungs- und Kanzlerwechsel durch ein konstruktives Misstrauensvotum. Die Mehrheit des Parlaments entzog Kanzler Helmut Schmidt (SPD) das Vertrauen, er stürzte und Helmut Kohl (CDU) wurde neuer Regierungschef.

Dadurch wurde die Regierungskoalition SPD und FDP beendet – Hans-Dietrich Genschers FDP bildet eine neue Koalition mit CDU und CSU. Auch damals zerbrach die Schmidt-Koalition aus SPD und FDP an wirtschaftspolitischen Differenzen („Lambsdorff-Scheidungspapier“).

In der Bundesrepublik hat das Parlament den Bundeskanzler erst einmal durch ein konstruktives Misstrauensvotum entlassen.

Es wäre mithin durchaus in der Parlaments-Theorie möglich, dass die Opposition im Bundestag wie die CDU und AfD dem Kanzler Olaf Scholz das Misstrauen ausspricht.

Das liefe so ab: Den Misstrauens-Antrag müssten mindestens ein Viertel der Abgeordneten unterstützen. Im Bundestag würde dann folglich darüber abgestimmt werden, ob Sozialdemokrat Scholz als Kanzler entlassen würde. Falls die Mehrheit der Abgeordneten sich für seine Entlassung entscheidet, würde gleichzeitig ein neuer Kanzler als Nachfolger gewählt. Dann müsste Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) den neugewählten Bundeskanzler ernennen.

Das Abstimmungsergebnis muss um mindestens EINE Stimme über der Hälfte aller Bundestagsabgeordneten sein.

CDU-Chef Friedrich Merz

In diesem Fall könnte zum Beispiel CDU-Chef Friedrich Merz als neuer Kanzler gewählt werden. Doch die Union möchte diese Option NICHT. Hinter den CDU-Kulissen heißt es, die Union strebe keinen Regierungswechsel durch ein konstruktives Misstrauensvotum an. Dies habe zwei Gründe: Einerseits will die Union nicht durch Stimmen der AfD einen Kanzler aufstellen. Andererseits möchte die Union Neuwahlen, da sie in den Umfragen mehr Prozentpunkte hätten als bei der letzten Bundestagswahl.

Zudem käme so oder so bei einem konstruktiven Misstrauensvotum keine Koalition im Vorhinein durch Absprachen zustande. Da SPD und Grüne sicher nicht mit der Union für einen neuen Pakt aktuell in dieser Situation zusammen gehen würden – und die Union keinesfalls mit der AfD koalieren will. Ohne vorherige Absprache für eine Regierungskoalition käme sehr wahrscheinlich erst gar kein Misstrauensvotum zustande.

Praktisch wäre somit ein konstruktives Misstrauensvotum möglich, doch politisch für einige Parteien undenkbar.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von NiUS

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von NiUS zu lesen.

Weitere Artikel