
Marine Le Pen und acht Europaabgeordnete des Rassemblement National sind am Montag der Veruntreuung öffentlicher Gelder für schuldig befunden worden.
Durch die Entscheidung des Pariser Gerichts darf Le Pen nicht für die nächsten Präsidentschaftswahlen 2027 kandidieren. Ihr wird das passive Wahlrecht entzogen. Alle gewählten Volksvertreter, einschließlich Marine Le Pen, wurden zu einer sogenannten Nichtwählbarkeitsstrafe verurteilt, berichtet Le Monde.
Die genauen Strafen werden individuell aufgeschlüsselt werden, sind aber noch nicht bekannt. Das Gericht schätzte den Gesamtschaden auf 2,9 Millionen Euro. Der Betrag der Veruntreuung, der Marine Le Pen betrifft, beläuft sich laut Gericht auf 474.000 Euro. Von diesem Geld soll sie vier parlamentarische Assistenten beschäftigt haben.
Die neun Europaabgeordneten und zwölf Assistenten, die für schuldig befunden wurden, hätten „fiktive Verträge“ unterzeichnet, erklärte die Vorsitzende Richterin Bénédicte de Perthuis. Es habe ein „System“ innerhalb der Partei gegeben. „Es wurde festgestellt, dass all diese Personen in Wirklichkeit für die Partei arbeiteten, dass ihr Abgeordneter ihnen keine Aufgaben anvertraut hatte“ und dass sie „von einem Abgeordneten zum anderen wechselten“.
Le Pen und ihre Mitangeklagten sollen demnach EU-Gelder verwendet haben, um Angestellte der Partei in Frankreich zu bezahlen. In dem Prozess, der zwei Monate dauerte, hatte Le Pen von Beginn an erklärt, unschuldig zu sein.
Die ersten Reaktionen folgten prompt: „Ist Frankreich noch eine Demokratie?“, fragte Éric Ciotti. Der ehemalige Vorsitzende der konservativen Republikaner hatte sich im letzten Sommer dem Rassemblement National angeschlossen. „Je suis Marine!“, twitterte Viktor Orbán.