
In Berlin hat ein grüner Verwaltungsrichter entschieden, dass drei Somalier nicht in Polen um Asyl bitten können. Das Ganze scheint ein abgekartetes Spiel zu sein, bei dem sich interessierte Anwälte einen verbündeten Richter gesucht haben, der dann ein Gefälligkeitsurteil ergehen ließ, behauptet NIUS. Die Kammer des Richters soll dabei nicht einmal für Fälle aus Somalia zuständig gewesen sein. Zuvor hatten laut dieser Quelle die deutsche Organisation „Pro Asyl“ und eine polnische „NGO“ die x-te Einreise der Somalier inszeniert und damit deren Zurückweisung provoziert. Daraufhin beantragte eine deutsche Anwältin, so heißt es, mit einer vorbereiteten Vollmacht der Migranten schriftlich Asyl für die Grenzübertreter.
Die Sache erinnert an den „modus operandi“ anderer „NGOs“, die im Mittelmeer Anrufe von Migranten entgegennehmen, um dann selbst beim Küstenschutz wegen einer angeblichen Seenot vorzusprechen. Die Behörden sollen damit zum Rechtsbruch oder zu dessen Akzeptanz animiert werden. Und jetzt könnte die „Seenot“ also an Land vorliegen sollen, weil der Innenminister Zurückweisungen nach Polen und Österreich angeordnet hat.
Heraus kommt dabei das viel besprochene „Asyl à la carte“. Die Migranten werden dabei zu „Dublin-Fällen“ umdeklariert, und so müssen deutsche Behörden wasserdicht nachweisen, welcher andere EU-Staat für die Migranten zuständig sei. Aber selbst wenn sich irgendein anderes Land als sicher zuständig erwiese und eine Rücküberstellung dorthin gelänge, werden die Migranten am Ende in vielen Fällen hierher kommen, weil Deutschland die günstigsten Voraussetzungen für eine Existenz als Antragsteller bietet. Dobrindt hat bei Maischberger von der „Magnetwirkung Deutschlands“ gesprochen, die „auch alle Nachbarländer“ belastet. Vor allem belastet sie aber natürlich Deutschland, auch wenn es nicht falsch ist, auch die europäische Solidarität anzusprechen.
In Nordrhein-Westfalen sind Verwaltungsrichter wegen ganz anderer Dinge auf den Barrikaden. „Wir erleben es kaum, dass unsere Entscheidungen umgesetzt werden“, kritisierte der Düsseldorfer Gerichtspräsident Andreas Heusch bei der Vorstellung seiner Jahresbilanz 2024 im Mai. Es ging da um die so nötigen Folgen von Abschiebungsurteilen, die aber laut dem Verwaltungsrichter meist sehr kümmerlich ausfallen. „Wenn Urteile keine Wirkung haben, geht das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat verloren“, so Heusch weiter.
Erst im vergangenen August hat man in NRW eine neue „Asylkammer“ begründet – es ist die 30. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Aber auch deren Urteile werden nicht eifriger umgesetzt als die der anderen Kammern. Nach Georgien etwa wird kaum abgeschoben, sagen die Richter – obwohl das Land von der Ampel zum sicheren Herkunftsland erklärt wurde, samt flankierendem Migrationsabkommen. Die vollziehbare Ausreisepflicht fast aller Kläger bewirkt hier aber gar nichts: Die Georgier bleiben. Gleiches gilt offenbar für Syrer, Afghanen und andere, wenn auch auf anderer Grundlage.
Genauso geht es mit den „erfolglosen“ türkischen Klägern. Auch sie sind laut WAZ erfolgreich im Bleiben. Das von den Regierenden immer wieder formulierte Ziel, die Masseneinwanderung zu begrenzen, wurde 2024 erneut nicht erreicht, so heißt es auch in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Abgeschoben würden nur die Fälle, die „leicht greifbar seien“. Hier fehlt es anscheinend an Know-How bei den Behörden. So schwer kann es nicht sein.
Und der Wachstums-Trend bei den Asylklagen setzt sich auch in diesem Jahr fort. Im ersten Quartal 2025 gab es mehr als 46.000 neue Klagen und Eilverfahren in Sachen Asyl bei den Gerichten. Das ist laut Bild ein Anstieg um 67 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zum Vergleich: 2023 gab es im ganzen Jahr 80.000 Klagen gegen Asylbescheide. 2022 waren es 67.000 gewesen – wiederum im ganzen Jahr. Nun erreicht die Zahl für ein Vierteljahr fast dieses Niveau.
Vielerorts haben sich die Asylklagen mehr als verdoppelt, etwa in Niedersachsen (+120 %), Schleswig-Holstein (+119 %), im Saarland (+110 %) und in NRW (+106 %), auch in Sachsen (+100 %). Und dabei war schon im letzten Jahr ein Höchststand erreicht, etwa in Nordrhein-Westfalen mit 26.500 asylrechtlichen Klagen. Das sind 72 Klagen pro Tag und mehr als 2.200 im Monat, nur in NRW. Und dieses Jahr also eine Verdoppelung, jedenfalls bezogen auf das erste Quartal. Welche Gerichte sollen da noch hinterherkommen? Wieviel Geld verschlingt dieser politik-gewollte Justiz-Moloch?
Die Ursache für den aktuellen Auflauf liegt im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Denn dort wird seit letztem Jahr schneller gearbeitet. Asylbescheide werden im Akkord ausgegeben, das war Nancy Faesers letzter Wunsch. Die Folge sind nun überlastete Gerichte mit immer mehr spezialisierten Asylkammern.
Am Verwaltungsgericht Berlin teilen sich inzwischen 40 Kammern die Zuständigkeit für Asylfragen auf, vom Jemen (1. Kammer) über Burkina Faso (4.) bis zur Ukraine (39.).Viele Länder beanspruchen aber mehrere Kammern für sich: Fälle aus Afghanistan finden in vier Kammern statt, für Syrien sind elf Kammern, für die Türkei sogar 17 Kammern zuständig. Zehn Kammern sind unter anderem für Ausländerrecht, 41 auch für Visumsrecht zuständig. Ein erheblicher Teil der Verwaltungsrichter beschäftigt sich hauptamtlich nur noch mit Asyl-, Visa- und anderen ausländerrechtlichen Fällen.
Manche der Fälle werden in Minuten entschieden. Andere können ein Gericht bis zu zwei Jahre beschäftigen, damit rechnet man in Thüringen in nächster Zukunft. Gegen jeden ablehnenden Bescheid kann viele Male geklagt und Einspruch eingelegt werden. Das Bamf listet allein sechs Klagewege auf, die ein Asylbewerber hier gehen kann, eingeschlossen Klagen beim EuGH in Luxemburg, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und beim Bundesverfassungsgericht – dieses aber erst nach Durchlaufen der drei Instanzen: Klage, Berufung und Revision.
Die Zahl der neu gestellten Asylanträge ist in diesem April leicht gestiegen, auf genau 10.930 neue Anträge. Es bleibt also dabei: Jeden Monat kommen tausende neue Fälle hinzu. Die Belastung auch der Gerichte mit Asylklagen wird folglich weiter zunehmen.
Auch Dublin-Klagen nahmen zu. Allein am Düsseldorfer Gericht gab es im letzten Jahr 2200 Eingänge dazu – also wohlgemerkt Fälle, in denen die Dublin-Entscheidung einer Behörde angezweifelt wird. Das könnte auch in Berlin noch kommen – mit den drei Somaliern, wenn man sie denn nach Polen zurückschicken will. Pro Asyl und Tarek Alaows haben die Kampagne vermutlich schon vorbereitet.
Und zu guter – oder eher schlechter – Letzt häufen sich auch die Untätigkeitsklagen gegen Ausländerämter, die unterbesetzt sind und daher bei Einbürgerungsanträgen nicht hinterherkommen. Das ist in der Tat ein besorgniserregender Trend, aber noch aus anderem Grund.
Bekannt ist ja, wie stark der Schlendrian in Ausländerämtern auch zu Kriminalität und Terrorismus in Deutschland beigetragen hat. In mehreren Fällen konnte detailliert nachvollzogen werden, dass die später zu Tätern gewordenen Ausländer längst deutschen Behörden (etwa auch dem Bamf) hätten auffallen müssen. Die Orte sind bekannt: Brokstedt, Solingen usw. – Weil das aber nicht geschah, geschahen die Terrortaten. Der deutsche Staat häuft hier Schuld auf sich, hat, pathetisch gesprochen, Blut an seinen Händen.