
Erneut ermittelt eine Staatsanwaltschaft gegen Anabel Schunke. Die Journalistin erhielt am Montag von der Polizei Goslar eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren wegen „übler Nachrede/Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens“ nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs. In dem Schreiben ist nicht aufgeführt, welche konkrete Äußerung Schunke zur Last gelegt wird. Anhand des angegebenen Tatzeitpunkts ist aber ableitbar, dass es sich um das Teilen des „Schwachkopf-Meme“ handelt.
Schunkes hatte das Bild von Robert Habeck, mit einem abgeänderten Logo der Marke Schwarzkopf, in ihrer Instagram-Story geteilt. Sie überschrieb das Bild mit „Gibt es jetzt eine Hausdurchsuchung?“ Die Bloggerin hatte das Meme, wie hunderte andere Menschen auch, am Tag des Bekanntwerdens der Schwachkopf-Affäre geteilt. Mitte November wurde bekannt, dass die Polizei bei einem 62-jährigen Rentner, der das Meme auf seinem X-Account geteilt hatte, eine Hausdurchsuchung durchgeführt hat, nachdem Habeck Strafanzeige gestellt hatte (Apollo News berichtete).
Der andere heutige Brief:
Gegen mich wurde ein Ermittlungsverfahren wegen „übler Nachrede/Verleumdung gg. eine Person des politischen Lebens“ eingeleitet.
Und jetzt ratet mal, was ich am 13.11.24 zu der angebenden Tatzeit gepostet habe…..ich hab in meinem Instagram-Archive… pic.twitter.com/voXHAvVdBn
— Anabel Schunke (@ainyrockstar) March 24, 2025
Nun geht erneut eine Staatsanwaltschaft gegen Schunke vor – und möglicherweise auch gegen viele weitere Menschen. Der Tatvorwurf „Üble Nachrede/Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens“ ist dabei ein Antragsdelikt. Habeck muss für das Verfahren also, zumindest nachträglich, einen Strafantrag einreichen.
Gegenüber Apollo News zeigte sich Schunke über das Ermittlungsverfahren überrascht. Die Journalistin gibt an, Akteneinsicht beantragen zu wollen. Sie wurde erst vergangene Woche in zweiter Instanz vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Die Journalistin hatte in zuvor in einem Post auf X kritisiert, dass sich „ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland“ durch Steuerbetrug, Schulpflichtverweigerung, Diebstahl und Unordnung „selbst aus der zivilisierten Gesellschaft“ ausschließen würde.
Außerdem würde ein großer Teil derartiger Bevölkerungsgruppen „als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen“. Und „wer das benennt, wird von der eigenen Innenministerin des neu erfundenen ‚Antiziganismus‘ bezichtigt“, erklärte die Journalistin damals.
Für die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN), die bei der Staatsanwaltschaft Göttingen beheimatet ist, war der Post Grund genug, ein Verfahren gegen Schunke zu eröffnen. Nach einer erstinstanzlichen Verurteilung vor dem Amtsgericht Goslar (Apollo News berichtete) wurde sie im Berufungsverfahren durch das Landgericht Braunschweig freigesprochen.
Auf eine kurzfristige Anfrage von Apollo News bezüglich der Vorladung Schunkes reagierte die Polizei Goslar bis zur Veröffentlichung des Beitrags nicht.