Vorwurf schwerer Sexualstraftaten: Deutscher Maddie-Verdächtiger Christian B. (47) freigesprochen!

vor 7 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Nach acht Monaten Prozess wurde Christian B. freigesprochen. Beendet ist seine Zeit im Gefängnis damit aber nicht. Was die Ermittlungen im Fall Maddie gegen ihn ergeben, bleibt auch unklar.

Der im Fall Maddie mordverdächtige Christian B. ist vom Landgericht Braunschweig vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen worden. Der 47-jährige Deutsche bleibt aber im Gefängnis, weil er noch bis September 2025 eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung absitzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

Christian B. während des Mordprozesses vergangene Woche

Nach 38 Verhandlungstagen vor der Strafkammer im niedersächsischen Braunschweig sprachen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen den Angeklagten frei. Viele Prozessbeobachter hatten mit diesem Ausgang gerechnet, nachdem die Kammer im Juli auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter aufgehoben hatte.

Das Braunschweiger Verfahren stand im Fokus internationaler Medien, weil der Angeklagte im Fall der verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Die Ermittlungen dazu gehen weiter, eine Anklage ist bisher aber nicht absehbar.

Christian B. waren zum Prozessauftakt im Februar drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern in Portugal vorgeworfen worden. Nach dem Ende Beweisaufnahme blieb die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen bei ihrer Überzeugung und forderte insgesamt 15 Jahre Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. In diesem Fall hätte B. nicht nach Verbüßung der Haft entlassen werden können.

Maddie verschwand am 03. Mai 2007 aus einem Ferienhaus in Portugal.

Die Strafverfolger hielten ihn für zwei Vergewaltigungen und zwei Missbrauchsfälle für schuldig. Im Fall einer Vergewaltigung habe der Vorwurf nicht aufrechterhalten werden können. Bereits im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft für den Fall eines Freispruchs eine Revision angekündigt.

Maddies Eltern am Tag ihres Verschwindens. Die verzweifelte Suche nach ihrem Kind machte sie weltbekannt.

Die Verteidigung hatte am Montag einen Freispruch gefordert. B.s Rechtsanwälte argumentierten damit, dass Beweise fehlten und Zeugen nicht glaubwürdig seien. Der Angeklagte hatte am vorletzten Prozesstag die Möglichkeit zu einem letzten Wort, äußerte sich aber nicht.

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