Wie der Staat die Bürger absichtlich wehrlos macht

vor etwa 3 Stunden

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Bildquelle: Tichys Einblick

Ein Kind kommt von der Schule nach Hause. „Papa“, sagt es, „ich habe eine Fünf in Mathe geschrieben“. Der Vater reagiert sofort und ergreift die einzig sinnvolle Maßnahme: Er nimmt dem Kind den Füllfederhalter weg.

So funktioniert das deutsche Waffenrecht.

Ein brisantes Projekt haben CDU, CSU und SPD auf Seite 83 ihres Koalitionsvertrags versteckt: Die Regierungsparteien wollen das Waffengesetz (WaffG) ändern. Schon wieder.

Zuletzt hatte die sozialdemokratische Ex-Innenministerin Nancy Faeser im Oktober 2024 am WaffG – nun ja, man kann das gar nicht anders sagen: herumgepfuscht. Wie die Novelle seinerzeit zustande kam, zeigt exakt, worum es unseren Politikern bei diesem Thema seit nunmehr fast 25 Jahren geht.

Das ist deshalb wichtig, weil es der Politik auch jetzt wieder genau darum geht.

Es geht um das Leugnen der Wirklichkeit. Davon abgeleitet, geht es um Scheinlösungen zur Wahrung des eigenen Gesichts. Und im Ergebnis wird den Bürgern die Selbstverteidigung erschwert.

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Nach den islamistischen Messer-Attentaten von Solingen, München und Mannheim hatte die Ampel im Oktober 2024 – gegen den einhelligen Rat aller befragten Experten – ein sogenanntes „Sicherheitspaket“ verabschiedet. Dazu gehörte auch eine heftige Verschärfung des Waffengesetzes.

Die Pläne dazu hatten schon zwei Jahre vorher weitgehend fertig in den Schubladen des Innenministeriums gelegen. Die islamistischen Attacken eröffneten jetzt nur eine ideale Gelegenheit, die Verschärfungen ohne allzu großen öffentlichen Gegenwind durchzudrücken. Die Attentate lieferten eine passende Begründung. Was Frau Faeser und ihre Geschwister im Geiste tatsächlich schon lange vorher angestrebt hatten, wird klar, wenn man sich die Stoßrichtung der Novelle ansieht:

Alle Änderungen betreffen legale Waffen. Keine Änderung betrifft die Täter.

Geradezu verkrampft versucht die Deutschland-feindliche Mehrheit unseres polit-medialen Komplexes, die Wahrheit so zurechtzubiegen, dass man die eigenen Illusionen nicht aufgeben muss.

Im ZDF fantasiert Dunja Hayali über „Messerstecher Uwe“. Doch die Polizeiliche Kriminalstatistik des bevölkerungsreichsten Bundeslands Nordrhein-Westfalen registriert bei den Tatverdächtigen von Messergewalt einen Ausländeranteil von sagenhaften 47,5 Prozent – und da sind die Doppelstaatler noch gar nicht mitgerechnet. Bei tödlichen Messerattacken ist der Ausländeranteil unter den Tätern noch einmal höher.

Das große Problem kommt nicht von hier und heißt auch nicht Uwe. Das große Problem kommt aus dem arabisch-islamischen Raum oder aus Afrika, ist jung, männlich und oft schon vorbestraft.

Doch diese Wahrheit darf einfach nicht wahr sein. Das ist ein wokes Grundgesetz. Deshalb wird die Statistik bewusst verzerrt: Ausländer, die auch einen deutschen Pass haben, werden von der Polizei ausschließlich als deutsche Tatverdächtige gezählt (nur NRW macht das seit kurzem anders). Die massenhafte Einbürgerung von Syrern, Afghanen und Türken führt zusätzlich zu einer Verschiebung der Kriminalstatistik hin zu mehr deutschen Tätern.

Natürlich gibt es durch solche Tricks nicht weniger Messergewalt. Und mit jeder neuen islamistischen Attacke erwarten die Bürger zurecht immer mehr, dass die Politiker etwas dagegen unternehmen. Angenommen, lieber Leser, Sie wären Politiker und würden Ihre grenzenlos ausländerfreundliche Haltung ums Verrecken nicht aufgeben wollen: Was würden Sie tun?

Richtig: Sie würden nichts tun. Aber Sie würden gleichzeitig auch so tun, als ob Sie etwas tun. Genau das machen unsere Politiker.

Sie schaffen zum Beispiel „Messerverbotszonen“. Das ist so dermaßen blöd, dass man es wirklich sehr lustig finden könnte – wenn es nicht in Wahrheit sehr traurig wäre.

Wenn Messer- und überhaupt Waffenverbotszonen etwas brächten, dann würden wir keine Panzer in die Ukraine schicken. Dann würde es reichen, dass wir große Schilder mit der Aufschrift “Kriegsverbotszone“ nach Kiew bringen. Die stellen die Ukrainer dann an ihren Grenzen auf. Das wird den Russen schon aufhalten.

Selten so gelacht.

Messerverbotszonen sind in jeder Hinsicht komplett absurd. Das Mitführen von Messern dort ist eine Ordnungswidrigkeit. Aber wenn jemand ein Messer mitnimmt, um damit einen anderen Menschen abzustechen – wenn also jemand eine Straftat begehen will: Wird der sich davon abhalten lassen, weil er vorher Angst davor hat, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen?

Wenn ich eine Bank überfallen will: Lasse ich das sein, weil mein Fluchtwagen im Halteverbot stehen würde?

Eben. Und in Wahrheit hat das niemals auch nur ein einziger Politiker geglaubt.

Es ist Aktionismus, die Vortäuschung einer Problemlösung. Eine echte Problemlösung wird von der eigenen Ideologie verhindert. Nur deshalb kümmert man sich so obsessiv um die Tatwerkzeuge:

Weil man sich ganz bewusst nicht um die Täter kümmern will.

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Also erlaubt man in § 42c WaffG Taschenkontrollen in Messerverbotszonen:

„Die zuständige Behörde kann zur Durchsetzung gesetzlicher Waffen- und Messerverbote (…) Personen kurzzeitig anhalten, befragen, mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen sowie die Person durchsuchen.“

Aber obwohl man, siehe oben, klare Erkenntnisse zu den wichtigsten Täterprofilen hat, verbietet man der Polizei in demselben Paragrafen nur einen Satz später dann ausgerechnet, die statistisch wichtigste Tätergruppe häufiger zu kontrollieren:

„Die Auswahl der kontrollierten Person anhand eines Merkmals im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund ist unzulässig.“

Wer auch immer diesen Satz in das Gesetz hineingeschmuggelt hat (und wer auch immer dieses Gesetz dann verabschiedet hat), der wollte nicht, dass wirklich kontrolliert wird – sondern der wollte nur, dass es so aussieht, als wenn kontrolliert wird.

Es ist eine verlogene Politik, ohne jeden Zugewinn an Sicherheit.

Folgerichtig durchsucht die Polizei nicht vor allem potenzielle Täter, sondern stattdessen lieber die potenziellen Opfer. Auf dem Weihnachtsmarkt werden nicht die jungen Männer kontrolliert, mit denen möglicherweise Ärger droht. Kontrolliert werden dagegen garantiert ungefährliche Rentnerinnen am Stand mit den kandierten Äpfeln.

Die Opfer werden verfolgt, die Täter lässt man in Ruhe.

Die Politik in Deutschland will den Bürger entwaffnen. Kaum irgendwo wird das so deutlich wie beim Pfefferspray.

Das klassische Pfefferspray zur Selbstverteidigung (das vor allem junge Frauen gerne genutzt haben) heißt jetzt „Reizstoffsprühgerät“ (RSG), gilt als Waffe und unterliegt den entsprechenden Beschränkungen. Das heißt, überall dort, wo Frauen es bräuchten, ist es verboten: In öffentlichen Verkehrsmitteln darf es nicht mitgeführt werden, nicht in Waffenverbotszonen (wie zum Beispiel auf Weihnachtsmärkten), nicht bei Versammlungen, nicht auf Konzerten und nicht auf Volksfesten.

Erlaubt – natürlich nur in nachweisbaren Notwehrsituationen – ist nur noch ein sogenanntes „Tierabwehrspray“. Doch das ist deutlich milder, in der Regel für die sehr empfindlichen Nasen von Hunden konzipiert und nicht stark genug, um einen Menschen zu stoppen.

Wir fassen zusammen: Pfefferspray, mit dem eine Frau sich gegen einen Vergewaltiger wehren könnte, dürfte sie zwar benutzen, sie darf es aber praktisch nirgendwo mit hinnehmen. Tierabwehrspray darf sie zwar mitnehmen, es nutzt aber nichts.

Das, wohlgemerkt, hat Nancy Faeser durchgesetzt: nachdem ein Ausländer, der nicht in Deutschland hätte sein dürfen, mit einem Messer, das er nicht hätte haben dürfen, an einem Ort, an dem Waffen nicht erlaubt waren, auf einen unbewaffneten Deutschen losgegangen war. Deshalb darf die Teenager-Schülerin jetzt nachts an der Bushaltestelle auf dem Nach-Hause-Weg von der Disco kein Reizgas mehr in der Handtasche haben, um sich gegen (in Berlin bekanntlich reichlich verfügbare) Belästiger und Vergewaltiger verteidigen zu können.

Unser Waffenrecht macht die Bürger wehrlos.

Bei verurteilten Straftätern ist man da nicht so eifrig. § 41 WaffG regelt „Waffenverbote für den Einzelfall“. Da hätte Frau Faeser problemlos hineinschreiben können, dass vorbestrafte Menschen zum Beispiel keine langen Messer mehr besitzen dürfen. Hätte sie, hat sie aber nicht. Warum nur, warum?

Verbrecher begehen mit illegalen Waffen Verbrechen. Doch der Staat führt einen Kampf gegen legale Waffen, vor allem bei Sportschützen und Jägern. Dabei gibt es noch nicht einmal Zahlen darüber, wie viele Straftaten überhaupt mit legalen Waffen begangen werden. Für die Polizeistatistik ist Waffe gleich Waffe – legal, illegal, scheißegal.

Statt gegen Menschen mit illegalen Waffen vorzugehen, wird der legale Waffenbesitz schrittweise verboten. Das macht man vor allem über § 5 WaffG und die „waffenrechtliche Zuverlässigkeit“. Wer die nicht hat, darf in Deutschland keine Waffe besitzen. Dazu gibt es zunächst eine Anfrage beim Verfassungsschutz, und ein Jäger zum Beispiel muss zusätzlich ein Polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Wenn da etwas Anrüchiges drinsteht, gibt es keinen Jagdschein und erst recht keine Waffe. Um Missverständnisse zu vermeiden: Das ist absolut vernünftig.

Doch die Überprüfung wurde massiv erweitert. Heute werden zur Ermittlung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zusätzlich (!) zum Verfassungsschutz und zum Führungszeugnis noch folgende Behörden abgefragt: das Zollkriminalamt, alle (!) polizeilichen Dienststellen an den Wohnorten der vergangenen zehn Jahre, das jeweilige Landeskriminalamt sowie das Bundeskriminalamt – und in bestimmten Fällen sogar noch das Finanzamt.

Matthias Klotz ist Vorsitzender beim Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL). Er fragt: „Wo ist da Mehrwert? Alles, was all diese Behörden an kritischen Informationen liefern könnten, würde ausnahmslos schon im Führungszeugnis stehen. Und der Verfassungsschutz wird ja sowieso auch weiter angefragt.“

Tatsächlich sieht es so aus, als ob die Politik so viele bürokratische Hürden wie nur möglich aufstellen will. Natürlich wird dadurch kein einziges Messerattentat verhindert. Aber immerhin können die Politiker behaupten, sie hätten ja etwas getan. Und sie müssen sich nicht mit den Tätern beschäftigen.

Nochmal: Es ist eine verlogene Politik, ohne jeden Zugewinn an Sicherheit.

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Die Revolutionäre der Frankfurter Paulskirche 1848 hatten nur sieben Forderungen, man nennt sie heute die „Märzforderungen“.

An zweiter Stelle kam die Pressefreiheit. Dann folgten: Schwurgerichte (nach englischem Vorbild), sofortige Bildung eines deutschen Nationalparlaments, Menschen- und Bürgerrechte, ein deutscher Nationalstaat und eine Verfassung.

Die erste, die allererste Forderung dieser ersten demokratischen Bewegung in Deutschland lautete: Volksbewaffnung.

Nur mal so.

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