Wahl von Verfassungsrichter – Mit einem stillschweigenden AfD-Deal umging die CDU in Thüringen die Brandmauer

vor 25 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Zur überraschenden Wahl eines AfD-Kandidaten für den Verfassungsgerichtshof in Thüringen durch CDU und BSW zeigen sich die Hintergründe. Wie Apollo News aus informierten Kreisen erfuhr, legte eine informelle Form des Zusammenwirkens zwischen CDU und AfD die Grundlage für den Durchbruch durch die Brandmauer, welchen die Wahl des AfD-Mannes Wittig darstellt. Er wurde am Mittwoch mit Stimmen von AfD, CDU und BSW zum stellvertretenden Mitglied am Verfassungsgerichtshof gewählt.

Nach Apollo News-Informationen stellten sich beide Kandidaten zunächst bei der jeweils anderen Fraktion vor – der CDU-Kandidat bei der AfD-Fraktion und umgekehrt. AfD-Kandidat Bernd Falk Wittig trat auch vor der BSW-Fraktion auf; die anderen Fraktionen lehnten seine Vorstellung ab. Die AfD wiederum hatte den Unions-Kandidaten, Berufsrichter Michael Obhues, zu sich eingeladen – er entsprach dieser Einladung auch. Diese gegenseitige Vorstellung legte die Grundlage für das weitere Fortkommen.

Thüringen befindet sich in der Frage der Ernennung von Verfassungsrichtern in einer Blockadesituation: Die AfD verfügt über eine Sperrminorität, ohne sie kann im Landtag keine nötige Zweidrittelmehrheit erreicht werden. Gleichzeitig haben bisher alle Fraktionen Wahlen von AfD-Kandidaten blockiert, weil sie prinzipiell jeden von der AfD nominierten Kandidaten für ungeeignet erachteten. Um diese Blockade im Sinne des Freistaates aufzulösen, kam es zwischen Union und AfD zu dieser Art von Zusammenwirken.

Für dieses Zusammenwirken würde auch sprechen, dass die Abstimmung zunächst von der Tagesordnung gestrichen wurde – um ein solches Vorgehen zu ermöglichen. So wollten sich die Beteiligten Zeit verschaffen, um einen gemeinsamen Weg aus der Blockade herauszufinden. Eine solche Streichung eines Punktes von der Tagesordnung geht nur mit Mehrheit im Ältestenrat.

Später wurde die Tagesordnung so geändert, dass die Tagesordnungspunkte 24 und 23 – die jeweiligen Wahlvorschläge von CDU und AfD – zuallererst behandelt wurden. Landtagspräsident König teilte dies zu Beginn der Sitzung am Mittwoch dem Plenum mit. So wurde entgegen der ursprünglichen Tagesordnung zuerst über den Unions-, dann über den AfD-Kandidaten abgestimmt. Darauf hatte die CDU nach Informationen von Apollo News gedrängt. Die AfD hatte hingegen gefordert, dass man über beide Kandidaten gemeinsam abstimmt. Schließlich folgte man aber doch dem Weg, den die Union vorschlug.

Aus der SPD soll man sich intern wie nach außen verstimmt über die Zustimmung beider Koalitionspartner zur AfD-Personalie gezeigt haben. Überrumpelt und erbost seien Sozialdemokraten wegen des Abstimmungsverhaltens von CDU und BSW gewesen, heißt es. Öffentlich erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Lutz Liebscher, seine Abgeordneten hätten geschlossen gegen den AfD-Kandidaten gestimmt.

Liebscher warf der Partei als Begründung der Ablehnung laut MDR wiederum eine Blockade der Justiz durch systematisches Nicht-Wählen von Kandidaten vor. Weiter sagte er mit Blick auf die Zustimmung der SPD-Koalitionspartner: „Wie ein Kandidat dieser Partei eine Mehrheit erhalten kann, erschließt sich mir nicht.“

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