Wahlleitung hatte Briefwahl versprochen: Jetzt drohen Stimmen von Auslandsdeutschen zu verfallen

vor 2 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Rund drei bis vier Millionen Auslandsdeutsche sind bei der anstehenden Bundestagswahl auf die Briefwahl angewiesen. Nun scheint ihre Wahlbeteiligung bedroht zu sein: Derzeit werden Beschwerden von Auslandsdeutschen laut, die bislang noch keine Briefwahlunterlagen erhalten haben. Dabei hatte die Regierung noch im November den Wahltermin von Januar auf den 23. Februar mit der Versicherung einer besseren Durchführbarkeit verschoben.

Damit die Stimmen der Auslandsdeutschen allerdings bei der anstehenden Wahl zählen, müssen die Briefwahlunterlagen bis zum 23. Februar um 18 Uhr in die Wahllokale eingegangen sein. Das könnte knapp werden, da die meisten Unterlagen für die Briefwahl erst am 4. oder 10. Februar an die Wähler im Ausland verschickt wurden.

Im Jahr 2021 nahmen 128.292 Auslandsdeutsche an der Wahl per Brief teil. Mit einer ähnlichen Anzahl kann auch bei der jetzt anstehenden Bundestagswahl gerechnet werden. Wie hoch der Anteil an registrierten Briefwählern ist, deren Stimmen verfallen, ist noch nicht bekannt.

Doch bereits aus Medienberichten geht hervor, dass mehrere Auslandsdeutsche von dem Problem betroffen sind. Unter anderem bestätigten zwei Auslandsdeutsche, aus der Schweiz und aus Kanada, gegenüber Apollo News am Montag, dem 17. Februar, noch auf Unterlagen zu warten. Der Auslandsdeutsche aus der Schweiz bestätigte, dass seine Unterlagen erst am 14. Februar verschickt wurden.

Eine Ursache für die unregelmäßige Versendung der Wahlunterlagen ist, dass die Gemeinden, in denen sich die Auslandsdeutschen registrieren, für die Versendung der Briefe zuständig sind. Es besteht also keine zentrale Verteilung, wodurch die Briefe mit den Wahlunterlagen in ein und demselben Land zu unterschiedlichen Zeiten ankommen, je nachdem, wann die jeweilige Gemeinde den Brief zuschickt.

Allerdings hatte der Bundestag noch im November den Wahltermin auf Februar verschoben, mit der Begründung einer besseren Durchführbarkeit. Die Bundeswahlleiterin Ruth Brand hatte den zuvor vorgeschlagenen Termin im Januar wegen einer „schwierigen“ Umsetzung abgelehnt. Behörden wären durch die frühe Neuwahl überfordert gewesen. Den Wahltermin im Februar hielt sie damals „sehr wohl für rechtssicher durchführbar“. Brand bestätigte: „Die Termine, die jetzt im politischen Gespräch sind, sind für mich alle beherrschbar“.

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