Wanderwitz berichtet: CDU-Chef Merz öffnet sich für die Idee eines AfD-Verbots

vor 8 Monaten

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Die Initiative des CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz für ein AfD-Verbotsverfahren gewinnt an Fahrt. Zunächst schien es unwahrscheinlich, dass der Antrag des ehemaligen Ostbeauftragten im Bundestag genügend Unterstützung finden würde. Doch nun hat sich die Situation offenbar geändert, berichtet der Spiegel. Demnach sei laut Wanderwitz „Bewegung in die Debatte“ gekommen. „Nach den letzten Tagen kann ich sagen: Es gibt sehr viele Abgeordnete, die uns unterstützen, nachdem sie sich mit dem Verfahren und AfD noch einmal intensiv auseinandergesetzt haben.“

Der CDU-Politiker zeigt sich optimistisch über die wachsende Unterstützung für sein Vorhaben – auch innerhalb seiner eigenen Partei, die einem AfD-Verbotsverfahren bisher kritisch gegenüberstand: „Es ist gut, dass mein Fraktionsvorsitzender Friedrich Merz neue Entwicklungen beobachten will und seine Haltung nicht grundsätzlich ablehnend ist“, wird Wanderwitz zitiert.

CDU-Parteichef und Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU im Bundestag, Friedrich Merz, habe während einer Fraktionssitzung offenbar signalisiert, dass er seine Haltung überdenken könnte, sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen. Das hätten zumindest einige Teilnehmer so interpretiert, berichtet der Spiegel. Auch bei der FDP zeichnet sich eine mögliche Wende ab. Einzig CSU und BSW seien gänzlich gegen das Vorhaben, heißt es weiter.

Das BfV hatte angekündigt, noch vor dem neuen Jahr ein neues Gutachten zur AfD vorzulegen. Dass die AfD in diesem Gutachten jetzt doch als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werden wird, ist nicht unwahrscheinlich. Bereits im November will Wanderwitz den Antrag stellen, sodass im Dezember oder Januar über die Frage im Bundestag abgestimmt werden könnte.

Merz hatte sich zuletzt noch klar gegen ein Parteiverbotsverfahren ausgesprochen. Er warnte, dass ein solches Verfahren die AfD nur in ihrer „Märtyrerrolle“ bestärken würde. Er plädierte für einen intensiven politischen Meinungskampf und die inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD.

Ein Verbotsantrag muss zuerst von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten im Bundestag gestellt und von einer Mehrheit beschlossen werden. Dann folgt wahrscheinlich ein jahrelanges Verbotsverfahren, an dessen Ende ein Urteilsspruch durch das Bundesverfassungsgericht stehen wird.

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