Die große Belastungs-Koalition: Warum viele Bürger nach vier Jahren Schwarz-Rot weniger Geld haben werden

vor 13 Tagen

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Viele Menschen fürchten, dass sie nach Ende der schwarz-roten Koalition finanziell schlechter dastehen könnten. Merz erklärte dazu am Wochenende bei Bild: „Die Befürchtung ist aus heutiger Zeit, aus heutiger Sicht sicherlich nicht ganz unberechtigt.“

Tatsächlich ist die Furcht der Deutschen vor dem wirtschaftlichen Abstieg nicht nur „nicht ganz unberechtigt“, sondern wird durch die Regierung Merz nun weiter befeuert: Erneut bricht Merz seine Versprechen, diesmal bei den angekündigten Entlastungen. Und nachdem er seinen Schwindel selbst enttarnt hat, tischt er einen neuen auf.

Noch im Wahlprogramm hatte die Union angekündigt, die privaten Haushalte zu entlasten: „Wir entlasten vor allem Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen. Dafür passen wir den Einkommensteuertarif an.“ Konkret hieß es zu dem Vorhaben: „Dazu flachen wir den Einkommensteuertarif schrittweise spürbar ab und erhöhen den Grundfreibetrag. Die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz erhöhen wir deutlich.“ Eine erhöhte Einkommensgrenze beim Spitzensteuersatz wirkt sich auf das ganze System aus, entlastet also auch niedrigere Einkommensklassen.

Im Koalitionsvertrag einigte sich die Union dann mit der SPD darauf, die Entlastungen zeitlich nach hinten zu verschieben: „Wir werden die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken“, heißt es im Vertrag.

Auszug aus dem Koalitionsvertrag.

Was bedeutet das genau? SPD-Chef Klingbeil erklärte dazu bei der Präsentation des Koalitionsvertrags: Alle Vereinbarungen stünden unter Finanzierungsvorbehalt, „deswegen gibt es ganz wenige Verabredungen, wo Sie lesen werden, dass da steht ‚wir werden‘. Und bei einigen steht ‚wir wollen‘, und das heißt: Wir nehmen es uns vor.“

„Wir werden“ und „wir wollen“ – nach diesen Kategorien zu urteilen, müsste die Senkung der Einkommensteuer zur Mitte der Legislatur erfolgen.

Doch schon am Abend nach Verkündung der Einigung zeigte Merz sich im ZDF heute journal unsicher: „Wir wollen ja die Einkommensteuer auch noch senken zur Mitte der Wahlperiode. Das ist nicht ganz einfach, weil das sehr viel Steuerausfälle mit sich bringt.“

Dennoch scheute sich die Union nicht, noch am Samstag eine Quotecard in den sozialen Netzwerken zu verbreiten, auf der sie versprach: „Wir entlasten Bürgerinnen und Bürger.“ Das Wahrste hieran war wohl das Bekenntnis zum Gendern.

Am 12. April versprach die CDU auf Instagram noch Entlastungen für Bürger.

Am Sonntag dann offenbarte Merz gegenüber Bild, was die Vereinbarung wirklich bedeutet. Auf die Frage, ob die Steuerentlastung für Beschäftigte sicher käme, antwortete Merz: „Nein, die ist nicht fix. Wir hätten das in der Koalition mit den Sozialdemokraten gerne von Anfang an verabredet. Darüber hat es einen Dissens gegeben. Deswegen haben wir es offengelassen.“

Und er geht noch weiter: Steuersenkungen stellt er unter mehrfachen Vorbehalt. „Wir haben uns vorgenommen, wenn der Spielraum des Bundeshaushaltes das erlaubt, auch mit Rücksicht auf die Länder und die Kommunen, die wir immer im Blick behalten müssen, die Einkommensteuer im Laufe der Wahlperiode zu senken. Aber die müssen wir uns erarbeiten.“ Heißt also: Bedingung für Steuersenkungen ist nicht nur ein solider Bundeshaushalt, sondern auch solide Finanzen auf Landes- und Kommunal-Ebene.

Noch bemerkenswerter ist der letzte Satz von Merz, in dem er davon spricht, die Steuersenkungen müsste sich der Bürger „erarbeiten“. Tatsächlich handelt es sich um Geld, das der Bürger längst erarbeitet hat und von dem sich der Staat einen Teil nimmt, um kollektive Aufgaben zu übernehmen. Dem liberalkonservativen Wirtschaftsverständnis nach steht der Staat hier in einer Bringschuld: Er darf sich nur so viel nehmen, wie er wirklich braucht, um seine Kernaufgaben zu erfüllen – und muss auch liefern, was er verspricht.

Merz hingegen orientiert sich an linkem Denken, wenn er die Steuereinnahmen als Besitz des Staates darstellt, den die Regierung dem Bürger zuteilen kann – wenn dieser sich denn auch recht fleißig zeigt und gut beträgt.

Doch kaum hat Merz seinen Steuer-Schwindel auffliegen lassen, tischt er den Zuschauern von Caren Miosga einen neuen auf. In der ARD-Sendung behauptete er: „Das, was wir machen, ist wirklich eine große Unternehmenssteuerreform mit den Abschreibungen zuerst, dann die Absenkung der Körperschaftsteuer, dann die Einbeziehung der Personengesellschaften in die Körperschaftsteuer, automatisch in die Körperschaftsteuer mit einer Option zurück, wenn Sie es unbedingt wollen. Damit werden die Personengesellschaften in Deutschland so stark entlastet wie nie zuvor.“

Hintergrund ist die Steuer-Regelung für Personengesellschaften, also Gesellschaften mit mindestens zwei Personen: Heute sind sie in der Regel einkommensteuerpflichtig und müssen darum mehr zahlen, als wenn sie stattdessen – wie größere Kapitalgesellschaften – Körperschaftsteuer zahlen müssten. Merz kündigte nun an, die Personengesellschaften auch in die niedrigere Körperschaftsteuer miteinzubeziehen. Das wäre tatsächlich eine große Entlastung für betroffenen Unternehmen.

Was findet sich dazu im Koalitionsvertrag? „Die Mehrheit der Unternehmen in Deutschland unterliegt der Einkommensteuer. Um eine rechtsformneutrale Besteuerung zu ermöglichen, werden wir insbesondere das Optionsmodell nach Körperschaftsteuergesetz (KStG) und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a Einkommensteuergesetz (EstG) wesentlich verbessern. Wir prüfen, ob ab dem Jahr 2027 die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können.“

Auszug aus dem Koalitionsvertrag.

Die entscheidenden Vokabeln lauten hier „verbessern“ und „prüfen“: Das Optionsmodell, mit dem sich Personengesellschaften wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen können, soll also „wesentlich verbessert“ werden, und neu gegründete Unternehmen könnten in den Bereich der Körperschaftsteuer fallen, was jedoch lediglich geprüft werden soll. Wenn man bedenkt, dass schon die mit den Worten „wir werden“ im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ankündigungen zur Einkommensteuer nach wenigen Tagen quasi abgeräumt sind, kann man sich ausrechnen, welche Gültigkeit „Prüfungen“ und „wesentliche Verbesserungen“ haben: gar keine.

Merz hat von der Vorgängerregierung gelernt, dass er sich gegenüber vielen Medien, speziell den öffentlich-rechtlichen, fast alles leisten kann. Ohne mit der Wimper zu zucken, verspricht er Steuersenkungen für Unternehmen „wie nie zuvor“, obwohl bereits jetzt absehbar ist, dass diese nicht realistisch sind.

Dabei wären Unternehmen wie auch Privatpersonen dringend auf steuerliche Entlastungen angewiesen – schon um die steigenden Sozialversicherungsbeiträge bezahlen zu können. Bis 2045 könnten diese auf rund 50 Prozent des Einkommens, bis 2080 gar auf knapp 60 Prozent ansteigen, wie die Ruhr-Universität Bochum errechnete. Die Hälfte davon müssen die Arbeitnehmer, die andere Hälfte die Arbeitgeber zahlen.

Beide Gruppen, so viel ist wohl gewiss, können mit Steuerentlastungen nicht rechnen. Wahrscheinlicher sind höhere Steuern – um die schwarz-roten Milliarden-Schulden zu finanzieren …

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