
Es gibt viele Wege, um eine freiheitliche Demokratie zu ruinieren. Deutschland, so scheint es, kennt sie alle. Aber nicht alle sind gleich erfolgversprechend. Als Königsweg hat eine Koalition aus Politik und Justiz seit einiger Zeit die „Volksverhetzung“ ausgemacht. Diese juristische Konstruktion wurde nach Gründung der Bundesrepublik erdacht, um die damaligen Judenhasser verfolgen zu können.
Jetzt wird sie vorwiegend dazu genutzt, um jene Bürger zu verfolgen, die sich kritisch mit dem Kulturkreis auseinandersetzen, aus dem nachweislich die meisten modernen Judenhasser stammen.
Wie sich die Zeiten ändern.
*****
Wütend ist Ludwig D. (Name von der Redaktion geändert). Richtig aufgebracht. Ihm geht es wie sehr vielen Menschen bei uns: Er erkennt das Land nicht wieder, in dem er lebt. Alles scheint irgendwie den Bach runterzugehen.
Vor allem nerven ihn muslimische Migranten.
In dieser zornigen Stimmung sitzt er an einem Sommervormittag in seinem oberbayerischen Örtchen und tippt sich in derben Worten seinen Frust von der Seele. Nicht ein einziger Kulturkreis gehe uns so auf die Nerven, plündere uns so aus, terrorisiere ganze Stadtviertel mit mittelalterlichen Unsitten und Gebräuchen. Mit keinem einzigen Zuwanderer, der zum Arbeiten nach Deutschland gekommen sei, habe man je über Integration, Eingliederungsmaßnahmen, Sicherheitsrisiken sprechen müssen.
„Integration war & ist für Griechen, Italiener, Vietnamesen, Russen & viele andere Nationalitäten eine Selbstverständlichkeit. Diese Menschen sind ein Teil unserer Kultur geworden & haben unseren Alltag wirklich bereichert. Aber nicht das Volk aus dem Morgenland mit seinen Endlosforderungen.“
Forderungen nach Moscheen, nach Halal-Essen, nach islamischen Feiertagen, abgetrennten Bereichen in Schwimmbädern, nach einem Haus, nach einer Wohnung und nach Geld – sonst gebe es „Rabatz“.
So richtig in Fahrt, lässt sich Ludwig D. zum Wort „Primatenkultur“ hinreißen.
Es folgt noch ein wortgewaltiger Ritt durch die Kriminalitätsstatistiken der vergangenen Jahre. Der Wutausbruch endet mit dem deutlichen Wunsch, dass sich die vorher beschriebenen Unruhestifter aus dem arabischen und afrikanischen Raum wieder auf den Weg zurück in ihre Heimatländer begeben mögen.
„Und nein, ich bin nicht rechts, sondern Realist.“
*****
Man ahnt es schon: Das hätte Ludwig D. lieber nicht tun sollen.
Denn jetzt bricht die Hölle über ihm aus. Die für seinen Landkreis zuständige Staatsanwaltschaft Dachau beantragt eine Hausdurchsuchung. Eine Amtsrichterin lehnt den Antrag wegen „Unverhältnismäßigkeit“ noch ab.
Doch die Staatsanwaltschaft, die offenbar wenig anderes zu tun hat und jedenfalls Meinungsverbrechen besonders beflissen verfolgt, legt Einspruch ein. Ein anderer Amtsrichter findet die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung auch ohne jeden Verdacht auf ein Kapitalverbrechen dann nicht mehr so wichtig und segnet die Hausdurchsuchung doch noch ab.
Ludwig D. ist nicht zuhause, als die Polizei bei ihm klingelt. Seine Frau ist völlig geschockt und lässt die Beamten in die Wohnung. Sie sind zu dritt und wollen alle Kommunikationsgeräte beschlagnahmen. Die Ehefrau ist ratlos und verzweifelt und ruft Ludwig D. an. Er telefoniert mit dem Einsatzleiter. Der erklärt, er würde sich auch nur mit dem Gerät zufriedengeben, auf dem die Facebook-App installiert ist. Ludwig D. nennt das Gerät. Der Beamte verlangt die PIN. Die will Ludwig D. nicht preisgeben. Der Beamte droht erneut, alles, was irgendwie nach Kommunikation aussieht, zu beschlagnahmen.
Mittlerweile steht die Ehefrau kurz vor einem Weinkrampf. Um seine Frau nicht noch mehr Stress auszusetzen, gibt Ludwig D. der Polizei schließlich die PIN zu seinem iPhone. Das nehmen die Beamten dann noch mit.
Sieben Monate später flattert dem Wutbürger ein Strafbefehl des Amtsgerichts Dachau ins Haus. Insgesamt 6.000 Euro soll er zahlen, plus die Kosten des Verfahrens. Im Gegenzug verzichtet das Gericht auf eine ansonsten mögliche Haftstrafe.
Wenn Ludwig D. den Strafbefehl über 120 Tagessätze à 50 Euro akzeptiert, gilt er als vorbestraft.
Das alles passiert wegen eines Posts auf Facebook, in dem kein Name genannt und erst recht zu keinerlei Straftat aufgerufen wurde. Natürlich muss niemand die Sichtweise von Ludwig D. teilen, es ist ja seine persönliche Meinung. Aber warum wird der Mann von der Staatsanwaltschaft in Bayern derart massiv verfolgt, während ein Deutschtürke mit dem Segen der Staatsanwaltschaft in Hamburg die Deutschen pauschal als „Köterrasse“ beschimpfen darf?
Manchmal fragt man sich schon…
*****
Der Schriftsatz des Amtsgerichts Dachau ist eine intellektuelle Bankrotterklärung. Man kann das leider gar nicht anders sagen.
Für den Betroffenen ist das schlimm genug. Für sich genommen, wäre die Sache trotzdem nur anekdotisch. Doch der Beschlusstext atmet in jeder Zeile den Geist von exzessiv ausgereizter Staatsmacht in Tateinheit mit systematischer Einschüchterung.
Deshalb steht der Vorgang beispielhaft für ein System von Meinungsunterdrückung – mithilfe eines sowohl aussagenlogisch wie inhaltlich inakzeptablen Begriffs von „Volksverhetzung“.
Schon die ursprüngliche Regelung im Strafgesetzbuch ist eine Zumutung. In § 130 StGB heißt es:
„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Das fängt beim „öffentlichen Frieden“ an. Das ist ein völlig unbestimmter Rechtsbegriff, mit dem der Staat potenziell jede Meinungsunterdrückung rechtfertigen könnte.
Das Bundesverfassungsgericht – als es dort noch einen Impuls zur Wahrung der Meinungsfreiheit gab – hat deshalb einst festgehalten, was der „öffentliche Frieden“ NICHT ist: Er ist NICHT der „Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien“.
Oder anders: Jeder Bürger muss sich von jedem anderen einiges sagen lassen.
Es geht weiter mit dem „Hass“: Wann stachelt jemand zum Hass auf? Hass ist ein Gefühl, keine Handlung. Man darf nicht zu Straftaten aufrufen, in Ordnung. Aber das sind Handlungen. Wie soll man zu einem Gefühl aufrufen? Und falls es doch geht: Warum soll man das nicht dürfen? Und wie sollen ausgerechnet unsere ja notorisch gefühlsduseligen Juristen das messen?
Dass man niemanden „verleumden“ – also die Unwahrheit über ihn erzählen – soll, leuchtet ja noch ein. Aber komplett irreal wird der ganze Paragraf, wenn er es verbieten will, einzelne Menschen oder Menschengruppen zu „beschimpfen“ oder „böswillig verächtlich“ zu machen.
Wenn das wirklich ernst gemeint wäre, dann müsste die Polizei bei jedem Spiel der Fußball-Bundesliga jeden Samstag zehntausende Fans in Gewahrsam nehmen. Beschimpfungen der gegnerischen Anhänger und böswillig verächtlich machende Sprechchöre sind ja geradezu der Kern der Fan-Rituale in den Stadien.
Philosophisch ist es auch überhaupt nicht nachvollziehbar, wie eine Beschimpfung oder eine böswillige Verächtlichmachung irgendjemandes Menschenwürde angreifen könnte. Selbst eine handfeste Beleidigung ist halt nur eine handfeste Beleidigung und kein Angriff auf die Menschenwürde.
Kurz: Der ganze Volksverhetzungs-Paragraf ist ein großer Haufen Unfug. In einem selbstbewussten, freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat hat so etwas nichts verloren.
*****
Aber, wie Angela Merkel sagen würde: Nun ist er halt da.
Da könnte man hoffen, dass Staatsanwälte und Richter mit dem auch in Fachkreisen seit jeher stark umstrittenen Paragrafen vorsichtig umgehen. Könnte man.
Doch dann kommt das Amtsgericht Dachau.
Das wirft Ludwig D. vor, in seinem Facebook-Post spreche er „in Deutschland lebenden Personen aus der arabischen Welt und aus Afrika ab, als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft zu leben“.
Mit seinem „auf feindseliger Gesinnung beruhenden Verhalten“ (was übrigens definitiv nicht strafbar wäre), wolle er „die Angehörigen dieser Bevölkerungsgruppe in ihrer Ehre und im Kernbereich ihrer Persönlichkeit herabwürdigen und kränken“. Denen werde „aberkannt, einen Geltungsanspruch und einen Anspruch auf Leben in der Gesellschaft innezuhaben“. Unser Mann stelle Muslime „aus verwerflichen Gründen als jedenfalls minderwertig dar“.
Man reibt sich verwundert die Augen. Der Post ist wütend und nicht nett, keine Frage. Aber wo soll das denn bitteschön stehen?
Wenn jemand meint, dass eine Gruppe von Menschen – von denen nach offiziellen Angaben derzeit mehrere hunderttausend illegal hier sind – nicht in unserem Land leben sollte, dann erklärt er sie deshalb nicht zu Menschen zweiter Klasse, also für „minderwertig“.
Aber er kritisiert Verhaltensweisen, die in dieser Menschengruppe nachweislich gehäuft vorkommen. Das ist keine Hetze, sondern das sind objektive und amtliche Zahlen:
Die Gewaltkriminalität in Deutschland explodiert, und die mit Abstand wichtigste Ursache ist die illegale Massenmigration. Jeden Tag gibt es 35 Sexualstraftaten, jeden Tag 80 Messerdelikte. Es gibt 85.000 ausländische Gewalttäter mehr als im Vorjahr – das ist eine Steigerung von 7,5 Prozent. In manchen deutschen Städten sind über 70 Prozent der Gewaltstraftäter Ausländer.
Die mit Abstand meisten Tatverdächtigen kommen aus Syrien, die zweitmeisten aus der Türkei. Bei Zuwanderern aus den Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien ist der Anteil der Mehrfachtatverdächtigen besonders hoch. Alle diese Staaten sind islamisch.
Im Jahr 2024 hat die Berliner Polizei Juden und Homosexuelle offiziell davor gewarnt, bestimmte – islamisch geprägte – Stadtviertel zu betreten. Darauf reagiert der Senat nun, im Jahr 2025, indem er einen Gedenktag gegen Islamfeindlichkeit einführt.
Keine Pointe.
Auf der einen Seite leugnet die Politik also die weit überdurchschnittliche Kriminalitätsrate in der muslimischen Bevölkerung bei uns – und macht mit Schnickschnack wie dem oben genannten Gedenktag sogar noch die Opfer zu Tätern. Auf der anderen Seite verfolgt die Justiz mithilfe eines extrem fragwürdigen Paragrafen unbescholtene Bürger, die ihrem Ärger nur mit Worten Luft machen.
Dass man das Schächten von Schafen, die Zwangsverhüllung von Frauen oder Kinder-Ehen als „mittelalterliche Unsitte“ bezeichnet, kann ja schwerlich strafbar sein.
Oder etwa doch?
*****
Ludwig D. ist hin- und hergerissen. Soll er den – nach allen Aspekten des gesunden Menschenverstands hanebüchenen und eines demokratischen Rechtsstaats unwürdigen – Strafbefehl bezahlen? Dann wäre er vorbestraft. Aber er hätte fortan seine Ruhe, und er würde sein Smartphone zurückbekommen. Vielleicht.
Oder soll er gegen diese schreiende und freiheitsfeindliche Ungerechtigkeit kämpfen? Das kann dauern, es wird in jedem Fall teuer wegen der Anwälte – und er kann trotzdem verlieren.
Der völlig unbescholtene Staatsbürger, der sich nie irgendetwas hat zuschulden kommen lassen, gibt am Ende auf. Mitte Mai zahlt er den Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen à 15 Euro und akzeptiert die Vorstrafe sowie den Eintrag ins Polizeiliche Führungszeugnis. Am Mittwoch, gut einen Monat später, bekommt er dann auch sein Smartphone zurück.
Deutschland ist noch sein Land. Aber dieser Staat ist eher nicht mehr seiner.
*****
Es ist kein angenehmer Befund. Aber es wäre infantil, die Augen vor der Wirklichkeit zu verschließen und sich die Lage schönzureden. Davon wird nichts besser. Erwachsene wissen das.
Ein Staat, der nicht nur Taten bestraft, sondern Worte, hat die Schwelle zum Autoritarismus überschritten. Ein Staat, der seinen Bürgern buchstäblich den Mund verbietet, ist totalitär.
Die Bundesrepublik Deutschland will ein freiheitlicher demokratischer Rechtsstaat sein. Sowohl an der Demokratie wie auch am Rechtsstaat darf man begründete Zweifel haben. Was das andere Element angeht, bestehen dagegen keine Zweifel mehr:
Das mit der Freiheit hat sich erledigt.