
„#Alles_für_Deutschland“ und „#Alles_fuer_Deutschland“ – diese Hashtags nutzte ein Mann aus dem bayerischen Landkreis Miesbach im Dezember 2023 auf X unter einem Beitrag des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke. Er wollte damit nach eigenen Aussagen auf die Diskussion über die Anzeige gegen den AfD-Politiker wegen der entsprechenden Parole hinweisen. Doch dafür wurde der 60-Jährige angezeigt, die Staatsanwaltschaft Miesbach nahm Ermittlungen auf.
Am 8. März dieses Jahres kam es dann sogar zu einer Hausdurchsuchung: Beamte der Kripo Rosenheim durchsuchten das Haus des Mannes wegen des Verdachts auf die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraf 86a Strafgesetzbuch. Nach Angaben des Mannes durchsuchten insgesamt sieben Polizisten, sogar in schusssicheren Westen gekleidet, sein Haus.
Gegenüber Apollo News bestätigte die Polizei Rosenheim die „kriminalpolizeilichen Maßnahmen“. Ein Protokoll der Hausdurchsuchung liegt Apollo News exklusiv vor. Darin ist angegeben, dass nach allen elektronischen Geräten gesucht wurde, um Beweismaterial sicherzustellen. Im weiteren Verfahren wurde jedoch kein solches Gerät für die Beweisführung genutzt – die Durchsuchung hatte offenbar keinerlei positive Effekte auf die Arbeit der Ermittler.
Nur wenige Wochen später, am 19. Mai, erhielt der 60-jährige Mann dann einen Strafbefehl des Amtsgerichts Miesbach, der durch die Staatsanwaltschaft Miesbach erwirkt worden ist und Apollo News vorliegt. Wegen des Vorwurfs, gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben, wurde durch das Gericht gegen den Mann eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 70 Euro festgesetzt. Damit wäre der 60-Jährige nicht nur vorbestraft, sondern müsste auch insgesamt 7.000 Euro wegen des Verwendens von zwei Hashtags zahlen.
Gegenüber Apollo News gab der Mann an, bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt zu haben. Eine entsprechende Anfrage von Apollo News ließ das Amtsgericht Miesbach bislang unbeantwortet.
Die Parole „Alles für Deutschland“ wurde in der Zeit des Nationalsozialismus durch die SA verwendet. Ihren Ursprung hat die Parole jedoch in einer königlichen Proklamation des bayerischen Königs Ludwig I. In diesem Fall verwendete der Mann den Ausdruck im Zusammenhang mit der Anklage und Verurteilung des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke wegen der Nutzung des Ausdrucks und nicht in Bezug auf den Nationalsozialismus.
Höcke hatte den Spruch bei einer Wahlkampfveranstaltung in Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 verwendet – er gab an, nichts von der Verwendung des Begriffs durch die SA zu wissen. Im Mai 2024 wurde Höcke dennoch vor dem Landgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe verurteilt. In vergangenen Jahren wurde die Parole immer wieder durch Politiker und andere öffentliche Personen verwendet – ohne rechtliche Konsequenzen.