Wegen Altfahrzeugen: EU plant deutlich höhere bürokratische Hürden für Gebrauchtwagenhandel

vor etwa 6 Stunden

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Die EU-Minister des Umweltrates haben sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zur EU-Altfahrzeugverordnung geeinigt. Die Verordnung könnte für Fahrzeughalter teuer und aufwendig werden, wenn sie ihr Auto weiterverkaufen wollen und betrifft vor allem Gebrauchtwagen. „Bei jedem Eigentümerwechsel sieht der überarbeitete Ansatz vor, dass Unterlagen vorgelegt werden müssen, aus denen hervorgeht, dass es sich bei dem Fahrzeug nicht um ein Altfahrzeug handelt.“

Nun muss der Ministerrat noch mit dem EU-Parlament eine gemeinsame Position finden, dann kann die Verordnung in Kraft treten. Im Unterschied zum Kommissionsentwurf der Verordnung wurde bereits die Definition von Altfahrzeugen geändert. Von der geplanten Regelung gibt es nur eine Ausnahme: wenn Privatpersonen, die keine gewerblichen Händler sind, Autos verkaufen. Allerdings gilt das nicht, wenn Privatpersonen über das Internet ihre Fahrzeuge verkaufen, weil „diese ein höheres Risiko darstellen“.

Der Vorschlag des Europäischen Rates der Union wurde am 11. Juni veröffentlicht. Ein Altfahrzeug wird in dem Text als Fahrzeug definiert, das bestimmte Mängel aufweist und innerhalb von zwei Jahren nicht repariert werden kann. Die Kriterien finden sich in Anhang 1 Part A: Das Auto hat einen oder mehrere Eingänge, die […] verschweißt oder mit Isolierschaum verschlossen sind. Oder bestimmte Komponenten wie Federung, Lenkung, Sicherheitsgurte oder die Karosserie sind nicht austauschbar.

Wenn keine technischen Mängel vorliegen, so soll geprüft werden, ob das Fahrzeug seit zwei Jahren, seitdem es zuletzt der Fall war, keine technische Sicherheitsprüfung mehr bestanden hat. Ist das der Fall, gilt das Auto ebenfalls als Altfahrzeug, wie in Anhang 1 Part B festgelegt ist. Auch wegen einer unsachgemäßen Lagerung kann ein Fahrzeug als Altfahrzeug eingestuft werden.

Ein Kfz-Sachverständiger soll überprüfen, ob Fahrzeuge den Kriterien für Altfahrzeuge entsprechen. Die EU-Mitgliedstaaten können eine abschließende Liste von zuständigen Kfz-Sachverständigen erstellen. Wenn gewerbliche Händler Fahrzeuge weiterverkaufen, dann müssen sie die Unterlagen, die die Verkehrstauglichkeit des Autos belegen, für zwei Jahre aufheben, wie es in Artikel 36 steht.

Versicherungsunternehmen sollen mindestens einmal im Jahr Daten an die zuständigen Behörden übermitteln, die auch die Fahrzeugidentifikationsnummern von Altfahrzeugen enthalten, die einen Totalschaden hatten. Diese zuständigen Behörden sollen von den EU-Mitgliedstaaten jeweils ernannt werden.

Die Verordnung betrifft auch den Export aus der Europäischen Union. Es sollen nur Fahrzeuge exportiert werden dürfen, die keine Altfahrzeuge sind. Außerdem sollen die EU-Mitgliedstaaten drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung Strafmaßnahmen festlegen, die gelten, wenn die Vorschriften über den Autoverkauf nicht eingehalten werden.

Sollten die Regeln in dieser Gestalt in Kraft treten, dann würden sie wahrscheinlich einen bürokratischen Mehraufwand für alle Privatpersonen bedeuten, die ihre Autos verkaufen wollen. Denn vor jedem Verkauf müsste nachgewiesen werden, dass es sich nicht um Altfahrzeuge handelt, was von einem Kfz-Sachverständigen bestätigt werden muss. Das EU-Parlament will bis Herbst 2025 eine Position zu dem Vorschlag der EU-Minister finden.

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