
Erneut wird gegen Stefan Niehoff ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat nun in insgesamt sechs weiteren Fällen einen Strafbefehl gegen den Rentner beantragt, der durch das Amtsgericht Haßfurt auch bestätigt wurde. Bekanntheit erlangte Niehoff, nachdem sein Haus, infolge eines Strafantrags vonseiten Robert Habecks, durchsucht wurde. Niehoff hatte zuvor auf X (ehemals Twitter) ein Meme geteilt, in dem Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde.
Konkret geht es für die Staatsanwaltschaft um fünf Fälle des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. Die Staatsanwaltschaft kreidet Niehoff Fälle an, in denen er Beiträge anderer Nutzer auf X (ehemals Twitter) „retweetet“, also lediglich geteilt hat, die einen kritischen Vergleich aktueller Politik zum Nationalsozialismus zogen. In einem weiteren Fall soll Niehoff durch einen entsprechenden NS-Vergleich „Volksverhetzung“ begangen haben. Die Staatsanwaltschaft geht also gegen Niehoff vor, obwohl er die entsprechenden Bilder kritisch-satirisch weiterverbreitete – nicht verherrlichend.
In einem der Fälle geht es etwa, so der Anwalt Niehoffs, Markus Pretzell gegenüber Apollo News, um ein Meme in Form eines veränderten Spiegel-Titelbilds, das Niehoff auf X geteilt haben soll. Darauf zu sehen sein soll die bayerische Landesvorsitzende der Grünen, Katharina Schulze, wie sie, digital bearbeitet, einen Hitlergruß zeigt.
In einem anderen von Niehoff geteilten Beitrag würden katholische Geistliche beim Hitlergruß gezeigt werden – das soll der Rentner als Antwort auf einen Aufruf der deutschen katholischen Kirche geteilt haben, in dem diese dazu aufrief, nicht die AfD zu wählen. In diesem Zusammenhang soll Niehoff auch einen Beitrag geteilt haben, bei dem katholische Geistliche beim Handschlag mit Adolf Hitler zu sehen sind. In einem ähnlichen Kontext teilte Niehoff einen Post, in dem das Porträt Hitlers zu sehen ist.
Nur im Fall der angeblichen Volksverhetzung veröffentlichte Niehoff einen Beitrag selbst auf X: Dabei wird ein Zitat der Komikerin Sarah Bosetti, die während der Corona-Krise Maßnahmenkritiker mit einem „Blinddarm“ verglich, mit einem Zitat des KZ-Arztes Fritz Klein gegenübergestellt. Dieser wurde von einer KZ-Inhaftierten einst zitiert, dass Juden „ein entzündeter Blinddarm“ seien, „der aus dem Volkskörper entfernt werden müsse.“
Obwohl Niehoff das Zitat offensichtlich kritisch nutzt, reichte das der Staatsanwaltschaft aus, um ihm nun Volksverhetzung vorzuwerfen. Auch in den anderen Fällen beziehen sich die von Niehoff weiterverbreiteten Posts nicht positiv auf den Nationalsozialismus, sondern verurteilen diesen und stellen ihn kritisch der heutigen Situation gegenüber. Dennoch versucht die Staatsanwaltschaft jetzt, ihm ein rechtswidriges „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ anzuhängen. Offenbar zunächst mit Erfolg, denn das Amtsgericht Haßfurt gab ihrem Antrag statt und erließ den gewünschten Strafbefehl.