
Die Rentnerin Doris van Geul soll sich der üblen Nachrede gegen Personen des politischen Lebens gemäß Paragraph 186, 188 Absatz 2 Strafgesetzbuch strafbar gemacht haben. Dieser Auffassung ist zumindest die Staatsanwaltschaft Köln. Der Grund: Im Oktober 2021 hatte die Düsseldorferin einen Facebook-Post abgesetzt, in dem sie Falschzitate von mehreren Grünen-Politikern wiedergegeben haben soll. Apollo News liegen die entsprechenden Unterlagen vor.
Van Geul soll unter anderem suggeriert haben, dass folgendes Zitat der ehemaligen Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt zuzuordnen ist: „Natürlich gehört der Islam zu Deutschland, und natürlich gehören Muslime zu Deutschland. Und ich finde, darüber können wir ganz schön froh sein. Es wäre sehr langweilig, wenn wir nur mit uns zu tun hätten.“
Außerdem soll die Rentnerin Göring-Eckardt die Aussage „Die sexuellen Übergriffe in Schorndorf lassen sich zwar keineswegs entschuldigen, aber sie zeigen einen Hilferuf der Flüchtlinge, weil sie zu wenig von deutschen Frauen in ihren Gefühlen respektiert werden“ fälschlicherweise zugeschrieben haben. Auch das Zitat „Deutschland verschwindet jeden Tag mehr und mehr, und das finde ich großartig“, habe van Geul wahrheitswidrig dem einstigen Umweltminister Jürgen Trittin zugeschrieben.
Berücksichtigt werden muss dabei, dass sich diese Politiker zwar nicht in diesem konkreten Wortlaut, inhaltlich aber zumindest teilweise ähnlich geäußert haben. Beim Grünen-Parteitag am 25. November 2015 in Halle erklärte Katrin Göring-Eckardt etwa: „Ich glaube, dass dieses Land sich ändern wird. Ich glaube, dass es reicher wird an Vielfalt, an Möglichkeiten, an Chancen. Es wird bunter werden, davon bin ich überzeugt. Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich sage euch eins: Ich freue mich darauf!“
Für die Staatsanwaltschaft Köln waren diese fälschlich zugeschriebenen Zitate dennoch Anhaltspunkt genug, um eine Hausdurchsuchung gegen die 74-jährige Rentnerin zu beantragen. Das Amtsgericht Köln gab dem Ersuchen statt. In dem entsprechenden Beschluss heißt es, dass der Post geeignet wäre, „das öffentliche Wirken der jeweiligen Politiker erheblich zu erschweren“. Zudem würden die veröffentlichten Beiträge darauf abzielen, „eine erhebliche Erschütterung des Vertrauens der Bevölkerung in die rechtsstaatlichen Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu erzeugen“.
Darüber hinaus habe van Geul den „Blick der Bevölkerung bewusst in eine Richtung gelenkt, die dem Verständnis der vom Grundgesetz gegebenen Prinzipien und der erkennbaren Haltung der betroffenen Politikerin zur Einwanderungspolitik und humanitärer Hilfe nicht entspricht“. Infolge der Hausdurchsuchung wurden unter anderem das Smartphone sowie ein Laptop der Rentnerin sichergestellt.
Kurz darauf wurde gegen die Düsseldorferin ein Strafbefehl ausgestellt. Verlangt wurde von van Geul eine Strafzahlung in Höhe von 130 Euro à 30 Tagessätzen (insgesamt 3.900 Euro), wie die Staatsanwaltschaft gegenüber Apollo News bestätigte. Um einem weiteren Verfahren vorzubeugen, entschied sich die Düsseldorferin, dem Verlangen der Staatsanwaltschaft nachzukommen und zahlte die Strafe in Raten ab.
Doris van Geul steht bereits seit Längerem im Kreuzfeuer der Justiz. Im Oktober 2023 veröffentlichte die 74-Jährige unter einem Facebook-Beitrag des ehemaligen Wirtschaftsministers Robert Habeck einen Kommentar über Zuwanderer. Darin äußerte sie sich kritisch in Bezug auf die gegenwärtigen Migrationsströme und erklärte: „Blablabla. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger.“
Vom Amtsgericht Köln wurde sie hierfür im Dezember 2024 zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen à 53 Euro, also einer Gesamtstrafe in Höhe von 7.950 Euro, verurteilt. Auch die Berufung war nicht von Erfolg gekrönt. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte das Urteil des zuständigen Amtsgerichts. Grund für die enorm hohe Geldstrafe war, dass die Rentnerin noch die oben beschriebene Strafe in Raten abzuzahlen hatte (Apollo News berichtete).