
Nach der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Partei die Behörde abgemahnt. Sie forderte die Rücknahme der Einstufung bis Montagmorgen. Um 8 Uhr lief die Frist dann ab, die AfD zieht deswegen vor Gericht. Die Partei hatte bereits angekündigt, diesen Schritt zu vollziehen, sollte das Bundesamt nicht auf die Abmahnung reagieren und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung ablehnen.
Am Montagmorgen war die Pressemitteilung zur Einstufung der AfD immer noch auf der Webseite der Behörde abzurufen. Zuvor hatte der Verfassungsschutz den Eingang der Abmahnung bestätigt, jedoch keine weiteren Schritte angekündigt. Die AfD blieb bei dem von ihr angekündigten Vorgehen und stellte am Montagvormittag einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Köln, wo der Verfassungsschutz seinen Sitz hat.
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