
Am Donnerstag unterschrieb US-Präsident Donald Trump eine Verordnung, die Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verhängt. Dieser Schritt erfolgt einige Tage nach dem Besuch des israelischen Premierministers Benjamin Netanjahu. Gegen ihn und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Gallant sind seit November internationale Haftbefehle ausgerufen, zu Unrecht, wie Trump findet.
Der Republikaner wirft dem Gericht vor, seine Macht missbraucht zu haben; die Haftbefehle seien „ohne legitime Grundlage“ ergangen, heißt es in der Verordnung. Weder die USA noch Israel sind Teil des Internationalen Strafgerichtshofs und deshalb nicht direkt von dessen Entscheidungen betroffen.
Die Verordnung ermöglicht deshalb eine Reihe von Sanktionen. Es soll „erhebliche Konsequenzen“ für Menschen geben, die an Untersuchungen beteiligt sind, die die nationale Sicherheit der USA und ihrer Verbündeten gefährden. Unter anderem droht Mitgliedern des Internationalen Strafgerichtshofs ein Verbot des Erwerbs von Immobilien und Vermögenswerten in Amerika und eine Einreisesperre.
Bereits wenige Tage vor Trumps Amtseinführung Mitte Januar hatte das Repräsentantenhaus ein ähnliches Gesetz auf den Weg gebracht. Die Demokraten verhinderten den Beschluss jedoch im Senat, sodass Trump nun auf eine Verordnung ausweichen musste. Es ist nicht das erste Mal, dass er solche Sanktionen erhebt. Bereits im Jahr 2020 gab es eine ähnliche Verordnung.
Sollte es dennoch zu einer Verhaftung Netanjahus kommen, was sehr unwahrscheinlich ist, hätte das US-Militär das Recht, ihn, als Verbündeten der USA, „mit allen Mitteln“ wieder zu befreien. Das besagt ein eigens aufgrund der Entscheidungen des IStGH beschlossenes US-Gesetz.
Der Gerichtshof hat im November aufgrund des Krieges im Gazastreifen Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant erhoben. Ihnen wird durch das Gericht vorgeworfen, Kriegsverbrechen begangen zu haben. Der Haftbefehl hat die westliche Welt in der Frage gespalten.
Während Länder wie Frankreich, Ungarn oder Tschechien angekündigt haben, den Haftbefehl nicht umsetzen zu wollen, haben sich Deutschland, Polen, das Vereinigte Königreich und andere zum IStGH bekannt. Deshalb konnte Netanjahu auch nicht zum kürzlich stattgefundenen Jubiläum der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau nach Polen reisen (mehr dazu hier).
Die USA sind nicht Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs und erkennen dessen Autorität auch nicht an. Der Kongress verabschiedete 2002 sogar ein Gesetz, das den Präsidenten autorisiert, „alle nötigen Mittel“ einzusetzen, um Soldaten und Personal der US-Streitkräfte oder von Verbündeten zu befreien, die vom IStGH festgehalten werden.