
Zum Ende der Amtszeit von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) gab das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bekannt, dass die AfD nun als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird. Im Zentrum der Bewertung ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ der Partei. Das zugrunde liegende Geheimgutachten bleibt jedoch unter Verschluss.
Am Abend der Bekanntgabe strahlten die Tagesthemen ein Interview mit der AfD-Politikerin Beatrix von Storch aus – allerdings nur in gekürzter Form. Während die Online-Version des Gesprächs auf dem YouTube-Kanal der Tagesschau in voller Länge (rund 11 Minuten) abrufbar ist, zeigte die Hauptsendung im linearen Fernsehen um 21:55 Uhr lediglich eine etwa siebenminütige Fassung. Über ein Drittel des Interviews wurde also für die Fernsehausstrahlung entfernt.
Im Folgenden ist der nicht ausgestrahlte Teil des Interviews dokumentiert, in dem es um das Thema der Weisungsgebundenheit des Verfassungsschutzes geht.
NIUS fragte die Tagesthemen-Redaktion nach den Gründen für diese drastische Kürzung an. Außerdem wollte NIUS wissen, warum das Fernsehpublikum nicht darauf hingewiesen wurde, und ob vergleichbare Kürzungen auch bei Interviews mit Politikern anderer Parteien vorgenommen wurden. Die Antwort der Redaktion fiel knapp aus:
„Alle voraufgezeichneten Tagesthemen-Interviews werden in voller Länge online veröffentlicht. Das ist auch im Fall des Interviews mit Beatrix von Storch umgehend geschehen, unter anderem auf dem YouTube-Kanal der Tagesthemen. Da die Sendezeit der Tagesthemen begrenzt ist, werden Interviews von Politikerinnen und Politikern aller Parteien für die lineare Ausstrahlung – wenn nötig – aus Längengründen gekürzt und in voller Länge online publiziert.“
Beatrix von Storch äußerte gegenüber NIUS Verständnis für Zeitbeschränkungen, bedauerte jedoch die Auswahl der weggelassenen Passage:
„Ich will nicht von Zensur sprechen. Natürlich gibt es in den Tagesthemen nur ein bestimmtes Zeitfenster. Aber ich bedaure natürlich ausdrücklich, dass der besonders wichtige Teil mit der Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes nicht gesendet worden ist.“
Gerade vor dem Hintergrund der politischen Brisanz der AfD-Einstufung bleibt fraglich: Wurde wirklich aus reinen Zeitgründen gekürzt? Ein transparenter Hinweis für die Zuschauer auf die Langfassung im Netz hätte Irritationen vermeiden können.
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