
In der Diskussion um eine mögliche Rückkehr der Wehrpflicht haben die bayerischen Grünen im Landtag einen neuen Vorschlag gemacht: Fraktionschefin Katharina Schulze und der innenpolitische Sprecher Florian Siekmann plädieren für einen sogenannten „Freiheitsdienst“, der für alle Menschen in Deutschland verpflichtend sein soll. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, soll jener Dienst sechs Monate umfassen und zwischen dem 18. und 67. Lebensjahr abgeleistet werden – wahlweise als Wehrdienst, im Bevölkerungsschutz, bei Feuerwehr oder Hilfsorganisationen oder als Gesellschaftsdienst.
„Es ist an der Zeit, die Frage zu stellen: Was kannst du für dein Land tun?“, betonte Schulze. Sie wies darauf hin, dass die Bedrohungen für die Gesellschaft zunehmen. „Damit wir als Gesellschaft robuster werden, unsere Freiheit verteidigen und das Miteinander stärken, braucht es uns alle. Der Freiheitsdienst ist ein Gemeinschaftsprojekt für Deutschland von allen für alle. Durch den Freiheitsdienst verbinden wir Generationen und Milieus, stärken unsere Gesellschaft und verteidigen, was uns wichtig ist“, fügte sie hinzu. Bereits erbrachte Dienste wie Wehr- oder Zivildienst sowie bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten sollen angerechnet werden.
„Der Freiheitsdienst ist viel mehr als der alte Wehrdienst, er zielt auf eine Gesamtverteidigung mit gesellschaftlicher Widerstandskraft“, so Siekmann.
Das Konzept der Grünen sieht vor, dass nach dem Schulabschluss eine allgemeine Musterung erfolgt, bei der über die verschiedenen Möglichkeiten des „Freiheitsdienstes“ informiert wird. Die sechsmonatige Mindestdauer kann entweder am Stück oder verteilt über die Jahre zwischen 18 und 67 absolviert werden. Die Pflicht soll für alle gelten, „für alle mit festem Aufenthalt in Deutschland unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Geschlecht“. Wer bereits Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, wird davon befreit; entsprechendes ehrenamtliches Engagement soll ebenfalls anerkannt werden.
Soldaten der Bundeswehr nach der Flutkatastrophe im Ahrtal.
Als Gesellschaftsdienst verstehen die Grünen Tätigkeiten, wie sie etwa im Bundesfreiwilligendienst, im sozialen oder ökologischen Jahr oder in verantwortungsvollen Ehrenämtern – etwa in der Jugendarbeit oder als Sporttrainer – geleistet werden. Der Bereich Bevölkerungsschutz umfasst Einsätze bei der Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk, im Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz bei gemeinnützigen Organisationen. Der Wehrdienst soll „aus den bestehenden freiwilligen Wehrdiensten aufwachsen“. „Mit dem Freiheitsdienst stärken wir die Widerstandskraft unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft, sichern unsere Verteidigungsbereitschaft und führen die Generationen zusammen“, heißt es im Vorschlag von Schulze und Siekmann.
„Jeder und jede hat etwas für unsere Gesellschaft zu bieten, deshalb kann man unseren Freiheitsdienst für Deutschland in drei Zweigen absolvieren – Wehrdienst, Bevölkerungsschutz oder Gesellschaftsdienst“, erläuterte Siekmann. Er unterstrich, dass dieser Dienst nicht nur die Jüngeren einbeziehen solle, sondern Menschen jeden Alters. „Der Freiheitsdienst ist viel mehr als der alte Wehrdienst, er zielt auf eine Gesamtverteidigung mit gesellschaftlicher Widerstandskraft“, betonte er abschließend.
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