Weil er immer wieder an der Grenze zurückgewiesen wurde: Afghane greift Bundespolizisten an

vor etwa 2 Monaten

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Bildquelle: Apollo News

Da er mehrfach an der deutsch-französischen Grenze von der Bundespolizei bei der Einreise nach Deutschland abgewiesen wurde, griff ein 22-jähriger Afghane Beamte der Bundespolizei im baden-württembergischen Kehl an.

Laut Hitradio Ohr lag wegen Sachbeschädigung bereits ein Haftbefehl gegen ihn vor. Die Polizei nahm ihn deswegen bereits am 29. Mai fest. Da er eine entsprechende Geldstrafe nicht zahlen konnte, saß der Straftäter eine Woche lang in Haft in der JVA Oldenburg. Danach wurde der Afghane am 5. Juni wieder nach Frankreich zurückgeführt. Doch er versuchte noch am gleichen Tag seiner Entlassung erneut, nach Deutschland einzureisen. Auch diesmal wurde er von Bundespolizisten bei der versuchten Einreise mit einem Nahverkehrszug in Kehl erwischt und daran gehindert, in Deutschland zu bleiben.

Daraufhin griff der 22-Jährige die Bundespolizisten an. Ein Beamter erlitt bei dem Angriff einen Schlag gegen den Hals. Der Afghane wurde erneut in Gewahrsam genommen, und am 6. Juni erließ das Amtsgericht Offenburg erneut einen Haftbefehl gegen ihn. In einem beschleunigten Verfahren wegen der eindeutigen Beweislage wurde der Täter ohne festen Wohnsitz am Mittwoch wegen unerlaubter Einreise, Körperverletzung und tätlichen Angriffs verurteilt. 700 Euro soll der Mann zahlen, der eine Woche zuvor in Haft saß, weil er die Geldstrafe aus einem anderen Verfahren nicht zahlen konnte.

Innenminister Dobrindt führte nach Amtsantritt der schwarz-roten Koalition Grenzkontrollen ein, um illegale Einreisen sowie illegitime Asylgesuche zu verhindern. Im Rahmen dieser Kontrollen wird die Bundespolizei in Kehl immer wieder fündig. So ermittelt die Bundespolizeiinspektion Offenburg zum Beispiel wegen des Verdachts der Schleusung gegen einen 24-jährigen Afghanen. Am 3. Juni wurde sein Fahrzeug an der Kehler Europabrücke kontrolliert. Darin befanden sich zwei weitere afghanische Staatsbürger.

Laut einer Pressemitteilung der Polizei konnte sich einer der beiden, ein 22-Jähriger, mit einer deutschen Aufenthaltsgenehmigung ausweisen, die jedoch mit der Ausreise ungültig wurde. Er sei an das zuständige Ausländeramt weitergeleitet worden. Der zweite Mann, ein 18-Jähriger, hatte nur einen abgelaufenen afghanischen Reisepass. Er wurde nach Frankreich zurückgewiesen. Genau wie der 24-jährige Fahrer, der im Besitz eines „französischen Flüchtlingspasses“ sowie eines französischen Aufenthaltstitels war.

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