
Der Pro-Atomkraft-Aktivist Andreas Fichtner wurde vor dem Amtsgericht Schweinfurt wegen Hausfriedensbruchs verurteilt, weil er gegen die Zerstörung des stillgelegten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld in Unterfranken protestierte. Fichtner, der auch als „Atom-Andi“ bekannt ist, kletterte am 16. August 2024 auf einen Strommast direkt neben den Kühltürmen. Deren für diesen Tag vorgesehene Sprengung verzögerte sich dadurch um rund eineinhalb Stunden. Mit seiner Aktion wollte er gegen den Abriss funktionstüchtiger Kernkraftwerke protestieren und auf die Folgen des überstürzten Atomausstiegs hinweisen.
Die Staatsanwaltschaft forderte zunächst eine „Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen“ à 50 Euro, insgesamt also 3.000 Euro. Da Fichtner sich gegen diesen Strafbefehl rechtlich zur Wehr setzte, kam es zur Gerichtsverhandlung am Donnerstag. Wie Fichtner auf X mitteilte, wurde dabei die Strafe verschärft: Er wurde zu „80 Tagessätzen“ verurteilt. Fichtner kündigte an, dieses Urteil nicht zu akzeptieren, sondern dagegen Rechtsmittel einzulegen.
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Die strafrechtliche Verurteilung ist nicht die einzige Folge der Protestaktion. Auf zivilrechtlichem Weg versucht der Betreiber des Kernkraftwerks, die Eon-Tochter PreussenElektra, Schadensersatz von Fichtner zu erhalten. Die Polizei macht zudem Einsatzkosten geltend. Unterstützer haben eine Spendenkampagne gestartet, um Fichtners Anwalts- und Prozesskosten zu decken.
Apollo News liegt der Strafbefehl gegen Fichtner vor. Darin wird der Vorwurf des Hausfriedensbruchs genauer erklärt. Zum geplanten Zeitpunkt der Sprengung am 16. August 2024 um 18:30 Uhr sei ein „Absperrbereich um das Gelände des Kernkraftwerks errichtet“. Dieser wurde durch eine Allgemeinverfügung des Amtsgerichts Schweinfurt erlassen.
Laut dem Strafbefehl sei der „genaue Verlauf des Absperrbereichs“ auf „einem Lageplan (Geländeskizze) veröffentlicht“ worden. Im Strafbefehl heißt es weiter: „Die Allgemeinverfügung war ebenfalls zu entnehmen, dass der Absperrbereich ein Verlassen oder Betreten oder Befahren untersagt und dass das Betreten und jeglicher Aufenthalt im Absperrbereich ab 15:00 Uhr – bis auf Ausnahmen – verboten ist. Als Sanktion für die Nichtbeachtung wurde ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000,00 EUR angedroht.“
Fichtner wird nun vorgeworfen, sich verbotenerweise im geschützten Sperrbereich aufgehalten zu haben. Dass seine Taten verboten waren, sei ihm laut Staatsanwaltschaft „bewusst“ gewesen. Er wird daher beschuldigt, „in den befriedeten Besitzraum eines anderen ohne Befugnis verweilt zu haben und die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt zu haben“. Dies sei „strafbar als Hausfriedensbruch“.