
Die 75-jährige Berlinerin Karola M musste eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Lichtenberg absitzen. Grund hierfür war ein Bußgeldbescheid in Höhe von 88,50 Euro, in dem es heißt, dass Karola M. keine FFP2-Maske getragen hätte. Begonnen hat die Geschichte von Karola M. am 20. März 2021 war Karola Steglitz auf dem Weg nach Berlin -Mitte. Sie wollte am Brandenburger Tor an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen teilnehmen.
Eine FFP2-Maske zu tragen war zum damaligen Zeitpunkt verpflichtend. Allerdings verfügte sie über ein Attest, dass sie von der Pflicht eine Maske zu tragen befreite. Eine Gruppe Polizisten, die sie aufforderten eine Maske zu tragen entgegnete sie: „Die Datenschutz-Grundverordnung berechtigt Sie nicht, das Attest zu sehen“. Die Beamten eskortierten Karola M. schließlich zum Brandenburger Tor. Dort sollte sie Angaben zu ihrer Person machen. „Dann sagte die Polizistin, ich solle mich an eine Wand stellen“, erzählt sie gegenüber der Berliner Zeitung. „Ich sagte, das sei doch wohl nicht ihr Ernst.“ Schließlich durfte Karola M. gehen.
Jedoch hatte das Nicht-Maskentragen ein juristisches Nachspiel. Den entsprechenden Bußgeldbescheid in Höhe von 83,50 Euro erhielt die Berlinerin schließlich am 6. August 2021. „Die habe ich natürlich nicht gezahlt, ich hatte ja ein Attest“, so Karola M. Schriftlich legt sie Widerspruch gegen den Bescheid ein. Einen Anwalt nahm sich Karola M. jedoch nicht. Die Gerichtsverhandlung begann im Dezember 2021. Im Gerichtssaal erschien die Berlinerin jedoch nicht.
„Am Eingang zum Amtsgericht wurde ich abgewiesen, weil ich keine Maske aufhatte.“ Karola M. beruft sich in dem Zusammenhang nicht nur auf ihr Attest, sondern auch auf die Tatsache, dass sie von einer Schwerhörigen begleitet wurde. „Als deren Begleiterin hätte ich sowieso keine Maske tragen müssen, wegen Lippenlesen.“ Wegen ihres Nichterscheinens vor Gericht wurde ihr Einspruch abgewiesen. Hiergegen legte Karola M. erneut Einspruch ein, der jedoch abgewiesen wurde.
Im Juni 2022 erhielt sie dann schließlich einen Mahnbescheid wegen des nicht gezahlten Bußgeldes. Eine Ladung vor das Amtsgericht im September ignorierte sie. „Wir sind nicht hingegangen, denn ohne Maske wären wir ja ohnehin nicht reingekommen.“ Erzwungungshaft wird der Rentnerin erstmals im Dezember 2023 angedroht. In einer weiteren Zahlungsaufforderung heißt es konkret: „Sollte zum 5.1.2024 kein entsprechender Zahlungseingang vorliegen, sehe ich mich gezwungen, beim zuständigen Amtsgericht die Anordnung einer Erzwingungshaft zu beantragen.“
Die Staatsanwaltschaft Berlin forderte Karola M. schließlich auf, sich an einem Werktag zwischen 8 und 12 Uhr in der JVA Lichtenberg einzufinden. Die Berlinerin lehnte dies ab, legte erneut Einspruch ein und erstattete Strafanzeige wegen Rechtsbeugung. Zudem beatragte sie Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Als sie mit einem Begleiter erschien, wurde ihr die Einsicht verwehrt, da sie auf dessen Anwesenheit bestand.
Am 5. Juli erlitt Karola M. einen Schlaganfall und wurde nach der Erstversorgung in ein Spezialklinikum verlegt. Nach der Reha, die bis Anfang September dauerte, blieb sie abgesehen von Wortfindungsstörungen weitgehend unversehrt. Das Verfahren lief in der Zwischenzeit unvermindert weiter. Im November wollte Karola M. entsprechend noch einmal ihr Recht auf Akteneinsicht wahrnehmen. Vor Ort wurde ihr dies jedoch noch einmal verwehrt, da sie darauf bestand einen Begleiter mitzunehmen.
Ein Mitarbeiter erklärte ihr gegenüber erneut, dass sie nur alleine einen Blick in die Akten werfen dürfe. Sie lehnte dies ein weiteres Mal ab. Der Mann sei daraufhin gegangen. „Dann kam das Schärfste“, erzählt Karola M. gegenüber der Berliner Zeitung weiter: „Er kehrte zurück, mit einem roten Blatt in der Hand und zwei Polizisten im Schlepptau und hat gesagt: ‚So, das hier ist die Ladung zur JVA Lichtenberg. Die beiden Polizisten fahren Sie jetzt dorthin.‘ Und dann bin ich in die JVA, so wie ich war.“
In der JVA Lichtenberg erhielt Karola M. Anstaltskleidung, bestehend aus einer roten Hose, einem weißen T-Shirt, einem roten Sweatshirt, Socken und Badelatschen, sowie eine Decke mit Brandlöchern. Nachdem sie zwei Tage Erzwingungshaft in der Anstalt verbüßte, wurde ihr mitgeteilt, dass sie zwei weitere Tage in Haft verbüßen müsse. Grund sei ein weiteres Bußgeld, dass wegen des Nicht-Tragens der Maske anhängig sei. Sie bat schließlich einen Bekannten das Bußgeld zu entrichten und kam schließlich nach zwei Tagen wieder frei.
„Das Ganze muss doch Konsequenzen haben“, erklärt die 75-Jährige heute. Sie hat Haftentschädigung beantragt und fordert, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.