
In den Beratungen um ein internationales Pandemieabkommen haben die Verhandler wohl einen gemeinsamen Durchbruch erzielt. „Wir haben eine Grundsatzeinigung“, verkündet Anne-Claire Amprou, die französische Co-Verhandlungsleiterin, am Samstag der Nachrichtenagentur AFP in Genf. Am Dienstag sollen sich die Unterhändler der WHO treffen, um den endgültigen Text zu verabschieden.
Dann müssen noch die 194 WHO-Mitgliedsstaaten dem Vertragstext zustimmen. Bisher sind keine genauen Details über mögliche Inhalte des Abkommens bekannt, weil die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurden. Der Entschluss, ein internationales Pandemieabkommen zu verfassen, war 2021 von den Mitgliedsstaaten getroffen worden. Sie wollten Lehren aus der Corona-Pandemie ziehen.
Der Vorschlag für ein Pandemieabkommen geht auf Charles Michel zurück. Der damalige Präsident des Europäischen Rates brachte den Vorschlag im November 2020 ein. Obgleich über den genauen Inhalt des Abkommens nichts bekannt ist, könnte der Vertrag eine neue Machtfülle für die WHO bedeuten. Juristinnen analysierten im internationalen Juristenmagazin Opinio Juris 2023 die bekannten Informationen.
So könnte der Generaldirektor der WHO einen Notstand ausrufen, ohne dass eine internationale Gesundheitsbedrohung vorliegt (Apollo News berichtete). Temporäre Notstände könnten verlängert werden, auch wenn die Gefährlichkeit bereits abgenommen hat. Aktuell kann die WHO Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten aussprechen, die aber bisher nicht rechtlich bindend sind. Auch das könnte sich ändern.
Behrend und Müller sind der Ansicht, dass die WHO im Falle einer internationalen Gesundheitskrise damit zum „globalen Gesetzgeber“ werden könnte. Damit das Pandemieabkommen angenommen wird, braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitgliedsstaaten. Der Generaldirektor der WHO, Tedros A. Ghebreyesus, erklärte, dass der Pandemievertrag „ein historischer Vertrag werden“ müsse. Die Welt brauche einen „Paradigmenwechsel bei der weltweiten Gesundheitspolitik“ (mehr dazu hier).