
Sie mussten sich der Abmahnung von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel beugen!
Die hatte der Jurist am Doennerstag an Bundesminister Robert Habeck (Grüne) und NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) geschickt. Grund: Beide Politiker warben auf der Website der Anschwärz-Agentur „So Done“ – damit verstießen sie nach Ansicht von Steinhöfel gegen die Neutralitätspflicht ihrer Ämter.
Hintergrund: Das Start-up „So Done“ hat sich zum Geschäftsmodell gemacht, es Politkern zu erleichtern, gegen Wut-Meinungen im Netz vorzugehen. Es nutzt dafür auch KI. Die Agentur scannt soziale Medien nach Beleidigungen. Sie fungiert als Prozessfinanzier im Fall rechtlicher Schritte.
Auf seiner Webseite schreibt das Unternehmen: „Wir setzen uns mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz konsequent gegen strafbaren Hass in Sozialen Netzwerken ein.“ Und: „Wir sind motiviert bis in die Haarspitzen, Täter von Online-Hass sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich in deinem Namen zur Verantwortung zu ziehen. Wir helfen dir dabei, die Löschung des Kommentars, die Unterlassung weiterer Persönlichkeitsrechtsverletzungen und eine Entschädigung durchzusetzen.“
Innerhalb von rund 24 Stunden haben beide auf die Abmahnungen reagiert und sich jeweils dem Unterlassungsbegehren gebeugt!
Bislang hatte Habeck dort als „Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz“ geworben. Nun steht unter seinem Namen nur noch „Mitglied des Deutschen Bundestags“. Und: Der Eintrag von Henrik Wüst wurde durch einen Hinweis ersetzt. Nun steht dort: „Das Zitat von Hendrik Wüst haben wir zur Vermeidung von möglichen Missverständnissen entfernt.“ Kein Wort zu seinem Amt, kein Foto.
Zunächst wurde Habeck als Bundesminister auf der Website geführt...
... jetzt ist er „nur“ noch Mitglied des Deutschen Bundestags.
Rechtsanwalt Steinhöfel: „Dass sich deutsche Spitzenpolitiker für ein Unternehmen einsetzen, dessen Geschäftsmodell das maschinelle Aufspüren der Äußerungen von Staatsbürgern und deren straf- und zivilrechtliche Verfolgung ist, ist fragwürdig genug. Dass sowohl Habeck als auch Wüst dies aber in rechtswidriger Weise getan und dabei auch noch ihre Amtspflichten verletzt haben, ist vollständig indiskutabel. Dass sich beide innerhalb von 24 Stunden der Abmahnung gebeugt haben, zeigt, dass beide ihren Rechtsverstoß erkannt und eingesehen haben.“
Hendrik Wüst möchte nicht mehr auf der Website geführt werden.
In den Abmahnungschreiben des Anwaltes Joachim Steinhöfel hatte es geheißen: „Die So Done GmbH ermittelt nach eigener Aussage potentiell rechtswidrige Äußerungen und fungiert als Prozessfinanzierer im Fall rechtlicher Schritte. Das Unternehmen steht damit in einem Wettbewerbsverhältnis zu unserem Mandanten.“
Und weiter: „Bundesminister sind aufgrund des ihnen in amtlicher Funktion entgegengebrachten Vertrauens zu einer neutralen und objektiven Amtsführung verpflichtet. Mit Ihrer Werbung für einen einzelnen Marktteilnehmer verstoßen Sie gegen Ihre Pflicht zur neutralen Amtsführung (vgl. BGH, Urt. v. 12. 7. 2012 – I ZR 54/11, GRUR 2013, 301 mwN). Ihre Werbung für die So Done GmbH verstößt daher gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, §§ 3 Abs. 1, 3a, 8 UWG in Verbindung mit der Verpflichtung zur neutralen Amtsführung.“
Steinhöfel hatte auf dem Kurznachrichtendienst X erläutert: „Es muss gerichtlich geklärt werden, ob Habeck und Wüst unter Hinweis auf ihre Ämter für ein gewerbliches Abmahnunternehmen werben dürfen oder ob dies gegen ihre Pflicht zu neutraler Amtsführung verstößt.“
Gegründet haben das Unternehmen die FDP-Politikerin und JuLi-Vorsitzende Franziska Brandmann, der Anwalt Alexander Brockmeier und der Datenwissenschaftler Marcel Schliebs. In diesem Jahr erhielt das Unternehmen den dritten Platz beim Gründungspreis NRW, gewann 10.000 Euro. Der Preis wird vom Wirtschafts- und Klimaschutzministerium Nordrhein-Westfalens und der NRW-Bank verliehen.
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