
„Wir möchten den Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst erhöhen.“ So heißt es in zahlreichen aktuellen Stellenausschreibungen der Stadt Berlin. Bei einer „ausreichenden Anzahl entsprechender Bewerbungen“ möchte die Stadt daher „Personen mit Migrationshintergrund gemäß ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung (Anteil 06/2024: 40,3 %)“ einladen, also gegebenenfalls bevorzugen.
Ihre Bewerbungen werden bei Einstellungen „in besonderem Maße“ berücksichtigt, heißt es dann auch. Diese Botschaft findet sich jedoch erst auf den zweiten Blick. Klickt man verschiedene Jobangebote an – zum Beispiel für einen amtlichen Tierarzt in Spandau oder für den Leiter der Abteilung Hochbau – findet sich in der Ausschreibung erst einmal folgender Satz: „Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte“ seien „ausdrücklich erwünscht“.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch Bewerbungen von Frauen und Menschen mit Schwerbehinderung „ausdrücklich erwünscht“ sind. Erst wenn man auf die Schaltfläche „Jetzt bewerben“ klickt, um die Bewerbungsunterlagen hochzuladen, erscheinen die Sätze über eine zu erfüllende Quote bei Menschen mit Migrationshintergrund gleich oben. Grundlage für dieses Vorgehen der Hauptstadt ist das Berliner „Partizipationsgesetz“, das im Juli 2021 verabschiedet wurde.
Das Gesetz sieht vor, dass die Beschäftigung von Menschen mit Migrationshintergrund gemäß ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung im öffentlichen Dienst „gezielt“ gefördert werden soll. Einen Migrationshintergrund hat laut Gesetz, wer selbst bei Geburt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hatte oder wenn ein Elternteil nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Das Gesetz sieht vor, dass in der Bewerbung darauf aufmerksam gemacht werden soll, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund erwünscht sind.
Außerdem soll den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben werden, ihren Migrationshintergrund in der Bewerbung explizit anzugeben. Wie das praktisch umgesetzt wurde, lässt sich an den aktuellen Stellenausschreibungen sehen. Die Maßnahme hat nur in begrenztem Umfang ihr Ziel erreicht. Eine freiwillige Umfrage unter den Angestellten im öffentlichen Dienst ergab, dass im Frühjahr 2024 der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund nur die Hälfte des Anteils in der Bevölkerung betrug.
Die Umfrageergebnisse wurden im November 2024 veröffentlicht. Von den rund 143.000 Angestellten nahmen 31.536 an der Umfrage teil, das entspricht einem Anteil von 22 Prozent. Unter den Teilnehmern der Umfrage hatten 21,7 Prozent einen Migrationshintergrund. Der Anteil in der Bevölkerung betrug zu der Zeit 39,4 Prozent. „Wir müssen den Anteil von Mitarbeitern mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung fast verdoppeln“, sagte deswegen die Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe.