Wie die Antifa das staatlich geförderte Institut für Menschenrechte unterwandert

vor 7 Monaten

Blog Image
Bildquelle: NiUS

Wer verstehen will, wie Linksextremismus mit etablierter Politik zusammenhängt, muss in das Jahr 2016 zurückgehen. Damals tauchen in der Kleinstadt Schnellroda etwas mehr als 100 Studenten auf. Sie fordern, das neurechte „Institut für Staatspolitik“ zu schließen, eine Art Kaderschmiede und Ideenfabrik der AfD. Zahlreiche der Teilnehmer sind schwarz gekleidet, zumindest einige vermummt. Für die Demonstration sind sie eigens aus Halle und anderen Städten angereist. „IfS dichtmachen“, so das Motto.

Später wird eine Internetseite des Studierendenrats und des „Arbeitskreises Antifa“ Steckbriefe jener Rechter hochladen, mittels denen die Personen markiert und geoutet werden. Es entsteht aber auch ein Foto des linksautonomen Protests, das das rechte Netzwerk Ein Prozent 2017 veröffentlicht.

2016 in Schnellroda: Fabian Stegner (2. v. r), Lukas Wanke (rechts) und Tobias Seitz (links).

In Sachsen-Anhalt findet sich damals etwa Fabian Stegner ein, der Sohn des SPD-Politikers Ralf Stegner, dem später Kontakt ins linksautonome Spektrum nachgewiesen werden. Oder: Lukas Wanke, der einige Jahre später einen Vortrag unter dem Titel „Impfgegner und die Fiktion der Freiheit“ halten wird. Der Gastgeber: die „North-East Antifa“, ein zentraler militanter Akteur in Berlin. Wanke engagiert sich auch in der Linkspartei.

Und eigentlich könnte diese Geschichte an dieser Stelle als Ausflug in die Vergangenheit abgetan werden. Doch auf dem Foto aus Halle aus dem Jahr 2016 taucht eine weitere Person auf, bei der autonomer Protest in politische Einflussnahme fließend überging – und deren Beteiligung an den linksextremen Protesten damals eine gewisse Brisanz heute hat.

Nach NIUS-Recherchen war 2016 in Halle auch Tobias Seitz Teil der organisierten linksextremen Szene. Heute arbeitet er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Deutschen Institut für Menschenrechte – also der Organisation, die inzwischen eine entscheidende Rolle bei einem möglichen AfD-Verbot einnimmt.

Zeitsprung ins Jahr 2024: Unlängst hatten sich 37 Bundestagsabgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken zusammengeschlossen und einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der das Bundesverfassungsgericht auffordert, die AfD als verfassungswidrig einzustufen. Das Verbot der AfD ist inzwischen zum Diskussionsgegenstand des Mainstreams geworden. Vergangenen Montag widmete Louis Klamroth bei „hart aber fair“ eine ganze Sendung dem Thema – ohne, dass ein AfD-Vertreter mitdiskutieren durfte.

Was die wenigtsten wissen: Der Vorstoß, die AfD zu verbieten, geht auf eine Publikation des Deutschen Instituts für Menschenrechte zurück. Dort veröffentlichte im Juni 2023 der Jurist und „Rechtsextremismus-Experte“ Hendrik Cremer die Schrift „Warum die AfD verboten werden sollte“; der Beitrag ist übertitelt mit den Worten „Empfehlung an Staat und Politik“. Darin heißt es, dass die „die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes“ ein klares „Einstehen gegen Bestrebungen“ verlange, „die auf die Beseitigung des Schutzes der gleichen Menschenwürde aller Menschen und damit auf das Fundament der demokratischen Grundordnung abzielen“.

Der Vorstoß für ein AfD-Verbot stammt vom Institut für Menschenrechte.

In einem dazugehörigen Interview beim Deutschen Institut für Menschenrechte sagt Cremer, es brauche „dringend eine strikte Abgrenzung der demokratischen Parteien zur AfD, und zwar auf allen Ebenen – im Bund, in den Ländern und in den Kommunen.“ Er plädiert für eine „Brandmauer“. In die Pflicht nimmt Cremer Schulen, Universitäten, Medien, NGOs, Polizisten und Soldaten, kurz: die gesamte Gesellschaft. Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist dabei nicht irgendein Haus; es berät nach eigenen Angaben „Politik in Bund und Ländern, die Justiz, Anwaltschaft, Wirtschaft sowie zivilgesellschaftliche Organisationen“, es „berichtet dem Deutschen Bundestag und verfasst Stellungnahmen für nationale wie internationale Gerichte sowie internationale Menschenrechtsgremien.“ Und wird mit Millionenbeträgen aus Mitteln des deutschen Bundestags finanziert.

Rechtsextremismus-Experte Cremer: kein Zweifel an „klarer Kante“.

Ein halbes Jahr nach der Schrift veröffentlicht besagter Cremer im Piper-Verlag das Buch „Je länger wir schweigen, desto mehr Mut werden wir brauchen. Deutschland rechts außen – eine Gefahr für uns alle“. Es wird zum Bestseller. Die Arbeit Cremers gegen die AfD entpuppt in dieser Zeit zu einem eigenen Betätigungsfeld und Einkommensquelle, sie wird von Verdi, Friedrich-Ebert-Stiftung, der ARD, dem „Thüringen-Projekt“, dem ZDF, dem Deutschlandfunk, der taz und dem Zentrum für politische Schönheit verbreitet. Cremer fungiert dabei als Stichwort-Geber, der die juristischen Leitlinien absteckt, auf welchem Wege die aktuell in Umfragen zweitstärkste Partei verboten werden kann. Der Anti-Rechts-Agitator des Instituts für Menschenrechtsinstituts wird zum „opinion leader“ einer Bundesrepublik, die sich im Kampf gegen Rechts wähnt.

Ebenfalls bemerkenswert: Das Wording des jüngsten Antrags auf ein AfD-Vebot der Bundestagsabgeordneten, der NIUS vorliegt, ist juristisch so formuliert, dass nicht die Antragssteller jenes Verbot fordern, sondern sich lediglich an die judikative Organe der Bundesrepublik richten, die Entscheidung zu prüfen. Genau jene Vorgehensweise empfahl Menschenrechtsinstituts-Mitarbeiter Cremer in seiner Schrift 2023. Ein Zufall?

Recherchen von NIUS zeigen nun erstmals, dass das Institut, das hehre Ziele für sich reklamiert, zwar als Stichwort- und Taktgeber für ein AfD-Verbot auftritt, aber selbst zulässt, dass verfassungsschutzrelevante Personen Teil des eigenen Mitarbeiterteams werden. Dass das Institut für Menschenrechte dabei eben keine wissenschaftlich unanfechtbare Institution ist, sondern eine eindeutige politisch linke Schlagseite aufweist, wird an der Personalie Seitz deutlich, der seit 2023 angestellt ist und in der Berichterstattungsstelle Menschenhandel arbeitet.

Tobias Seitz, ausgewiesen als Mitarbeiter des Instituts.

Nach Informationen von NIUS engagierte sich Seitz dabei nicht nur in der oben beschriebenen Initiative „IfS dichtmachen“, sondern auch auch offen und mehrfach in der autonomen Initiative „kick them out“ und dem Offenen Antifaplenum Halle (OAP), das als linksextreme Anlaufstelle gilt und im Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalts auftaucht. „Das OAP aus Halle (Saale) gehört zum so genannten antideutschen Spektrum“, heißt es von Seiten der Sicherheitsbehörden, „es versteht sich als Anlaufpunkt für antifaschistisch interessierte Menschen – auch ohne Gruppenanbindung.“

Weiter heißt es im Verfassungsschutzbericht in Bezug auf eine Aktion aus dem Jahr 2020: „In das Visier der Linksextremisten geraten nicht nur Rechtsextremisten, vielmehr bestimmt die Szene eigenmächtig, wer unter das Verdikt des Faschismus zu fassen ist. Neben „Nazis“ sind es Polizisten, Rechtspopulisten, konservative Kräfte oder auch andere Linksextremisten, die von der eigenen Ideologie abweichen und so unter das antifaschistische Feindbild geraten.“ Dementsprechend müsse der linksextremistische Charakter des Antifaschismus deutlich vom Engagement demokratischer Kräfte unterschieden werden. „Die antifaschistische Feindbildkonstruktion kennt keinerlei Grenzen und ist von einer gestiegenen Qualität des Gewaltpotenzials gekennzeichnet.“

Sicherheitsbehörden vermuten dabei nach Informationen von NIUS, dass von der Gruppe mehrere Angriffe auf das „Haus Flamberg“ ausgingen, ein Wohnprojekt der Identitären Bewegung, die der Verfassungsschutz wiederum als rechtsextrem einordnet.

Das Identitären-Haus „Flamberg“ in der Adam-Kuckhoff-Straße in Halle wurde mehrfach von Anschlägen heimgesucht.

Seitz engagierte sich in Strukturen, die Sicherheitsbehörden bekannt sind.

Dabei sind die Umtriebe Seitz‘ im „Offenen Antifa-Plenum“, im Kampf gegen das Identitären-Haus „Flamberg“ und gegen das „Institut für Staatspolitik“ nicht die einzigen Aktionen, die Rückschlüsse auf eine linksextreme Gesinnung erlauben. Auch war Seitz, also der Mitarbeiter des Instituts für Menschenrechte, der sich 2016 mit Vermummten zeigte, nach Recherchen von NIUS bei der linksextremen Blockade auf der Leipziger Buchmesse im Jahr 2018 anwesend.

Damals bedrängten linke Aktivisten Teilnehmer und Besucher der Stände der rechten Wochenzeitung Junge Freiheit oder des Verlags Antaios. Es kam zu Rangeleien; die Proteste wurden zum Politikum, das eine größere Debatte über die Einladung von rechten Verlagen auf Buchmessen entfachte.

Seitz (oben rechts, schwarz-weiß kariertes Hemd) bei der Blockade der Buchmesse in Leipzig. (Quelle: Berliner Zeitung)

Und eine weitere Personalie wirft Fragen auf: Der Bekannte neben Seitz aus dem Foto aus dem Jahr 2016 in Halle, Lukas Wanke, war nicht nur als Referent bei der „North-East Antifa“ zugegen, sondern solidarisierte sich auch Jahre später mit der verurteilten linksextremen Gewaltätterin Lina Engel. Engel wurde von Seiten der Bundesgeneralanwaltschaft die Beteiligung an mehreren Aktionen nachgewiesen, bei denen Aktuere des rechten Spektrums mitunter schwer verletzt wurden. Sie gilt als Anführerin der sogenannten Hammerbande. Dass Wanke, also Seitz' Bekannter, der mit ihm auf dem Foto posiert, sich mit genau dieser Person solidarisiert, legt also den Verdacht nahe: Der heutige Mitarbeiter des Instituts für Menschenrechte war nicht nur selbst Teil linksextremer Strukturen, sondern umgab sich auch mit Mitstreitern, die Distanz zur Militanz vermissen lassen – und dies offen zeigen.

Lukas Wanke zeigt sich vergnügt.

Lukas Wanke (über dem grünen MLU-Schriftzug) bei einer Solidaritätsaktion für Lina Engel.

Auf Anfrage von NIUS, wie man zu den politischen Aktivititäten des eigenen Mitarbeiters stehe und ob diese nicht die eigene Unabhängigkeit korrumpiere, antwortete das Deutsche Institut für Menschenrechte nicht. Es teilte lediglich mit: „Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist nur den Menschenrechten verpflichtet und politisch unabhängig, und seine Mitarbeitenden arbeiten unter Beachtung wissenschaftlicher Standards.“

Dass diese Antwort womöglich kein Zufall ist, wird beim Blick auf die eigenen Mitarbeiter deutlich. Das Institut, das 2001 gegründet wurde und eigentlich als die „unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands“ firmiert, beschäftigt eine ganze Reihe von Mitarbeitern, denen man zweifelsfrei eine dezidiert linke, zuwanderungsfordernde und angeblich progressive Gesinnung nachsagen kann.

Die dort angestellte Menschenrechtsexpertin Nele Allenberg etwa wurde nach einer zehnjährigen Beschäftigung als juristische Referentin für den Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in den Bereichen Asyl- und Aufenthaltsrecht zur Leiterin des Willkommenszentrum für Asylbewerber in Berlin. Unlängst sprach sich Allenberg gegen Abschiebungen nach Afghanistan aus – eine Forderung, die im Juni wohlgemerkt 93 Prozent der Deutschen unterstützten. Dafür empfahl Allenberg dringend die Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes, worin sie ein notwendiges „Zeichen gegen Transfeindlichkeit“ sah und sich explizit auch für Geschlechtswechsel von Minderjährigen aussprach.

Nele Allenberg bei der Eröffnung des Willkommenszentrums für Asylbewerber in Berlin. (Quelle: Getty Images)

Nele Allenberg plädiert für das Selbstbestimmungsgesetz.

Eine andere Mitarbeiterin, Rosa Öktem, arbeitete für die Grünen in Niedersachsen und die Grünen-Politikerin Filiz Polat – einer Frau, die selbst unter Grünen als Vielfaltsaktivistin gilt. Der wissenschaftliche Mitarbeiter des Instituts für Menschenrechte, Mutlu Ergün-Hamaz, beschreibt sich hingegen als Experte für „Rassismuskritik, Kritisches Weiß-Sein und Empowerment in der politischen Bildungsarbeit“ – und betätigt sich nicht nur beim Insitut für Menschenrechte, sondern auch am Maxim-Gorki-Theater, dem Verein Phoenix und der Universität der Künste (UdK).

Erst bei der Grünen-Politikerin Filiz Polat, heute beim Institut für Menschenrechte: Rosa Öktem.

Laila Abdul-Rahman hingegen ist eine Kennerin für kritische Polizeiforschung – und widmete ihre wissenschaftliche Arbeit der „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen (KviAPol)“. Claudia Engelmann schrieb ein ganzes Papier zu der Frage, welche Schutzlücken sich bei Abschiebungen auftun, wenn Asylbewerber Krankheiten nachweisen können.

Sophie Funke und Anna Suerhoff vom Deutschen Institut für Menschenrechte erläuterten die „bürokratischen und rechtlichen Hürden auf dem Weg zu einer Geburtsurkunde“ für Migranten. „Diese Barrieren seien vor allem deshalb problematisch, weil die Geburtsurkunde wesentliche Voraussetzung für den Erhalt sozialer Leistungen und die Wahrnehmung weiterer Rechte ist“, werden sie zitiert in einem Medienbericht über die „Jahrestagung Illegalität“, bei der das Deutsche Institut für Menschenrechte nicht fehlen durfte.

Auch die Neutralitätspflicht von Lehrern, also Staatsbeamten, nach dem sogenannten Beutelsbacher Konsens darf (und sollte) laut dem Institut angezweifelt werden; das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert von Lehrern jedenfalls eine eindeutige Positionierung gegen die AfD. „Rassistische und rechtsextreme Positionierungen im Dienste des Staates? Warum ein Eintreten für die AfD mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht nicht vereinbar ist“, heißt es in einer weiteren Publikation.

Für den zumindest einst linksextremen Seitz ein fruchtbares Umfeld, um sich einzubringen.

Jahrestag der Illegalität: mit Beteiligung des Instituts für Menschenrechte.

Abschiebung trotz Krankheit: Wer ahnt schon Böses, wenn diese Fragen bei Publikationen gestellt werden?

Die Beispiele sind vielfältig, doch es drängt sich der Eindruck auf: Das Deutsche Institut für Menschenrechte beschäftigt nicht nur Personen aus dem linksextremen Spektrum und widmet sich mitunter wichtiger Forschung (etwa zu geschlechtsspezifischer Gewalt oder Menschenhandel), sondern ist inzwischen zu einer ideologischen und linksprogressiven Vorfeldorganisation verkommen, der es nicht um „Menschenrechte“ geht, sondern um eine politische Einflussnahme und Lobbying hin zu der Durchsetzung migrationsextremistischer, woker und antideutscher Positionen.

Dafür wird das Institut aus Mitteln des Bundestags finanziert: Seit der Gründung im Jahr 2021 verfünffachte (!) sich das Etat des Instituts nahezu von 1,5 Millionen auf fast sieben Millionen Euro jährlich. Inzwischen arbeiten 130 Mitarbeiter im Institut; die Einflussnahme reicht von angeblich wissenschaftlicher Publikationen über Rechtsexpertise bis hin zu Politikberatung. Konservative Positionen finden sich beim Deutschen Institut für Menschenrechte nicht; im Kuratorium sind Politiker von SPD, Grünen, CDU und Linken, ebenfalls Anetta Kahane von der Amadeu-Antonio-Stifung, die einst für die Stasi gearbeitet hatte.

Die AfD, obgleich im Bundestag vertreten und inzwischen zweitgrößte Oppositionspartei, wird geflissentlich ignoriert. Sie darf im Kuratorium des Instituts für Menschenrechte nicht mitwirken.

Die jährlichen Ausgaben beim Deutschen Institut für Menschenrechte steigen.

Auch deshalb brachte die AfD im Juni 2023 einen Gesetzesentwurf in den Bundestag ein, die forderte, die Finanzierung des Instituts für Menschenrechte zu kürzen. „Längst hat das DIMR den eigenen Anspruch der politischen Neutralität aufgegeben“, heißt es in dem Antrag. „So widmet sich das DIMR mit zunehmender Freude der politischen Diffamierung der demokratischen Opposition im Deutschen Bundestag“. Einer der Antragssteller, der AfD-Politiker Stephan Brandner, bescheinigte dem angeblich unabhängigen, überparteilichen und unvoreingenommene Institut im Bundestag einen „Kampf gegen alle bürgerlichen, konservativen und patriotischen Positionen“.

Nach Informationen von NIUS gibt es auch innerhalb der CDU inzwischen wachsende Zweifel, inwiefern sich die Arbeitet des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit einem wirklichen Auftrag für Menschenrechte vereinbaren lässt.

Inwieweit die linksextreme Betätigung des Mitarbeiters des Instituts für Menschenrechte Tobias Seitz derweil Früchte trägt, darf angezweifelt werden. Als Seitz 2016 in Halle demonstrierte, stand die AfD in bundesweiten Umfragen bei elf Prozent. Inzwischen bewegt sich die Partei bei Werten um die 20 Prozent; bei Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg verzeichnete die Rechtspartei signifikante Zugewinne.

Dass eine Partei, die zehn Millionen Deutsche laut aktuellen Umfragen wählen würden, durch vermeintlich Expertenanalyse (von Cremer) und Straßenprotest (von Seitz) bekämpft werden kann, darf angezweifelt werden.

Bis sich diese Erkenntnis im politischen Berlin durchsetzt, dürfte das Institut noch zahlreiche Expertisen und Gutachten verfassen. Vielleicht klappt es bis dahin, der Partei mit einem Verbot zu begegnen.

Auch bei NIUS: Erpressung, Überfälle, Farbanschläge: So terrorisiert die Schwaben-Antifa politisch Andersdenkende

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von NiUS

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von NiUS zu lesen.

Weitere Artikel