
Friedrich Merz hat im ersten Wahlgang 310 Ja- und 307 Nein-Stimmen erhalten. Als Bundeskanzler gewählt ist er damit trotzdem nicht. In den ersten beiden Wahlgängen braucht ein Kandidat die absolute Mehrheit aller Abgeordneten. Das bedeutet mindestens 316 von 630 Abgeordneten. Diese Mehrheit hat Merz damit verpasst.
Über 328 Stimmen verfügen SPD und Union zusammen. Nach Agenturberichten sind alle 328 Abgeordneten im Reichstag anwesend. Zwar war die Wahl geheim. Doch alles lässt darauf schließen, dass Abgeordnete aus den eigenen Reihen Merz einen Denkzettel verpasst haben.
18 Stimmen aus Union und SPD fehlten ihm. Die politische Linke, darunter auch die SPD, hat eine massive Kampagne gegen den CDU-Vorsitzenden gestartet, nachdem der im Januar einen Antrag gegen die illegale Einwanderung durch den Bundestag gebracht hat – mit Hilfe der Stimmen der AfD.
Der Bundestag kann den zweiten und dritten Wahlgang an diesem Dienstag durchführen. Im dritten Wahlgang würde Merz oder einem anderen Kandidaten eine einfache Mehrheit genügen. Mit 310 zu 307 Stimmen wäre Merz zum Beispiel gewählt. Die Mehrheitsfraktionen können sich aber auch darauf einigen, den zweiten und/oder dritten Wahlgang zu verschieben. Diese müssen innerhalb von zwei Wochen stattfinden. Bis dahin bleiben Kanzler Olaf Scholz und seine Minister kommissarisch im Amt.