
Die „Rote Hilfe“ (RH) ist nach eigener Beschreibung ein „Verein zur Unterstützung linker Aktivisten, die im Rahmen ihrer politischen Aktivitäten mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind“. Der Verein sieht sich selbst als „parteiunabhängige strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation“. Die Rote Hilfe verfügt in 40 Orts- und Regionalgruppen über einen wachsenden Mitgliederbestand, der 2023 bei 14.800 Personen lag; 2017 waren es noch 8.500.
Der Bundesverfassungsschutz führt die Rote Hilfe als „die größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus“. Sie biete einen „Legitimationsrahmen für die Begehung von Straf- und Gewalttaten“. Auswahl und Begründung ihrer Unterstützungsfälle lasse erkennen, dass sie „die Anwendung von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung nicht nur befürwortet, sondern auch unterstützt“. Laut einer Antwort der vergangenen Bundesregierung verfolgt die Rote Hilfe „in ihrer Gesamtheit linksextremistische und mithin verfassungsfeindliche Ziele in unterschiedlicher Intensität“. Die RH unterstützt zudem Straftäter moralisch, ideologisch und finanziell, wenn diese mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Nun berichtet die FAZ am 3. April: „Auf die Rote Hilfe kann sich die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette verlassen.“ („Wenn Abgeordnete Linksextremen helfen“)
Mit D. Klette (66) ist das frühere RAF-Mitglied gemeint, das 1978 (damals war sie 20) zur Roten Hilfe stieß, zur 3. RAF-Generation gerechnet wird und ab 1990 überwiegend in Berlin abtauchte. Von 1990 war sie mutmaßlich an zahlreichen Raubüberfällen und Mordversuchen beteiligt. Am 26. Februar 2024 wurde sie verhaftet; im November 2024 erfolgt die Anklage. Über diese wird seit 25. März 2025 am Landgericht Verden verhandelt.
Also eine „klarer“ Fall für die Rote Hilfe: RH-Vorstandsmitglied Anja Sommerfeld erklärte zum Auftakt des Strafprozesses, „die gesamte politische Linke“ sei gefordert, „deutlich Position gegen die drohende Gesinnungsjustiz zu beziehen“. Als „Gesinnungsjustiz“ beschreibt die RH regelmäßig rechtsstaatliche Verfahren. Sie suggeriert, linke Angeklagte könnten kein faires Verfahren erwarten. Die RH unterstützt schweigende Zeugen und erstattet ihnen von Richtern verhängte Ordnungsgelder. Verurteilte Straftäter mit linker Gesinnung können bei der Roten Hilfe eine Erstattung ihrer Straf- und Bußgelder beantragen.
Ob „Rote Hilfe“, Interventionistische Linke, Sozis, radikale Grüne, Teile der Gewerkschaften und so manche staatlich alimentierte NGO: Man kennt sich, tauscht sich aus und protegiert sich. Immer wieder machen selbst Politiker von SPD, Links-Partei und Grünen gemeinsame Sache mit linksextremistischen Gruppierungen, engagieren sich in gemeinsamen Bündnissen oder stellen sich schützend vor die Vereinigungen, wenn sie im Visier von Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden stehen (siehe unten!). Das Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“, das sich den Kampf gegen die AfD auf die Fahne geschrieben hat, gehört zum VVN-BdA (siehe unten). Registriert wurde deren Internetseite von der SPD-Nachwuchsorganisation Jusos. Deren Aufrufe wurden unter anderem von K. Barley (SPD), D. Bartsch (Linkspartei), R. Lang (Grüne), E. Högl (SPD), R. Stegner (SPD) und A. Hofreiter (Grüne), K. Göring-Eckardt (Grüne), M. Schwesig (SPD) und C. Özdemir (Grüne) unterzeichnet.
Die FAZ hat recherchiert: Unter den RH-Mitgliedern sind Bundestagsabgeordnete der Linken: Fabian Fahl, Vinzenz Glaser, Jan Köstering, Sahra Mirow und Lea Reisner sind RH-Mitglieder. Ihre Fraktionskollegin Isabelle Vandré bekennt sich ebenfalls dazu. Der Abgeordnete Ates Gürpinar schreibt auf seiner Internetseite, Geld an die RH gezahlt zu haben. Weitere Namen siehe unten!
Die FAZ hat die Genannten für ein Telefonat zur RH angefragt. Köstering und Mirow haben nicht reagiert. Koçak wollte sich nicht äußern, die übrigen Abgeordneten nur schriftlich antworten. Ates Gürpinar schrieb, er „bewerte keine einzelnen Äußerungen“. Fahl, Reisner und Vandré antworten wortgleich, Fragen zur konkreten Praxis der RH seien „von der Organisation selbst zu beantworten“.
Besonders pikant, ja skandalös: Die verfassungsfeindlichen Umtriebe der RH haben Vertreter von SPD, Links-Partei und Grünen nicht gestört, der RH beizutreten oder sich mit ihr zu solidarisieren. Zu nennen sind neben den von der FAZ Genannten die einstige Juso-Chefin F. Drohsel, deren RH-Mitgliedschaft 2007 für Schlagzeilen sorgte. Oder die ehemalige Vorsitzende der Grünen Jugend, S. Doughan, die einen Austritt aus der linksextremen Vereinigung öffentlich ablehnte. Als 2018 Berichte aufkamen, wonach das (damals CSU-geführte) Bundesinnenministerium die Rote Hilfe verbieten lassen wolle, stellten sich die Jusos hinter die Rote Hilfe. Chef des SPD-Nachwuchses war damals Kevin Kühnert: „Funktionierende Strafverteidigung ist eine Säule unseres Rechtsstaates“, meinte er. „Wer sie und ihre Unterstützung als verfassungsfeindlich hinstellt, hat weder unser Staatsrecht noch unsere Strafprozessordnung verstanden.“
Auch die frühere PDS-Abgeordnete Angela Marquardt bekannte sich nach ihrem Wechsel zur SPD dazu, RH-Mitglied bleiben zu wollen. Diese sei in den neuen Bundesländern eine unverzichtbare Hilfe – im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Das änderte sich auch nicht, als Marquardt sich in der SPD etablierte und als Mitarbeiterin der zeitweisen SPD-Chefin Andrea Nahles zum Umfeld des SPD-Machtzentrums gehörte. Nach den angeblichen Hetzjagden von Chemnitz im Jahr 2018 rief sie ihre Partei im Verbandsorgan „Vorwärts“ auf, im „Kampf gegen Rechts“ nicht auf die Antifa zu verzichten. Wenn es gegen Rechts geht, scheint der SPD nahezu jeder Verbündete recht.
Der Bundesverfassungsschutz berichtete 2018: „Das Bündnis ‚Aufstehen gegen Rassismus‘ ist ein spektrenübergreifendes Bündnis, das neben einer Vielzahl von demokratischen Organisationen und Einzelpersonen auch aus linksextremistischen Strukturen – wie Interventionistische Linke (IL) – besteht.“ Der Verfassungsschutz Schleswig-Holstein sieht beim Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ verfassungsfeindlichen Ziele. Die Interventionistische Linke (IL) sorgte im Jahr 2017 für Schlagzeilen, da sie einen maßgeblichen Anteil an Ausschreitungen während des G20-Gipfels in Hamburg hatte. Siehe unten!
Der Bayerische Verfassungsschutz etwa hat die DKP-nahe VVN-BdA („Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“) als „die bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“ bezeichnet. Sie arbeite „mit offen linksextremistischen Kräften“ zusammen. Die VVN-BdA vertrete einen Antifaschismus, der in letzter Instanz die parlamentarische Demokratie als faschistisch betrachte und deshalb bekämpfe.
Die VVN-BdA war bis 1989 von der DKP mitfinanziert worden; letztere wiederum bekam bis 1989 aus der DDR jährlich rund 70 Millionen D-Mark. Übrigens: Als Antifa-Aushängeschild gilt in einschlägigen Kreisen Nancy Faeser (SPD). Vor ihrem Antritt als Bundesinnenministerin Ende 2021 hatte sie im Juli 2021 als hessische SPD-Vorsitzende für das Online-Magazin „antifa“ der VVN-BdA einen Gastbeitrag zum Thema „NSU 2.0 aufgeklärt“ geschrieben.
Beim G20-Gipfel am 7./8. Juli 2017 in Hamburg kam es zu gewaltiger linksradikaler Randale. Folge: rund 600 verletze Polizisten und mindestens 12 Millionen Euro Sachschäden. Scholz, als damaliger Bürgermeister in Hamburg, wollte/konnte (?) die Ausschreitung nicht verhindern. Er tat jedenfalls schon damals, was er am besten kann: nichts! Die Anstiftung zum schweren Landfriedensbruch wurde unter anderem vom linksautonomen Zentrum Rote Flora von der IL betrieben. Die Polizei hatte Spontandemonstrationen verboten.
Laut Polizei waren die vier Demo-Antragsteller Mitglieder des radikallinken Netzwerks „kritische JuristInnen“ und wurden in dem Eilverfahren vom Anwaltsbüro „Schulterblatt 36“ (angesiedelt im Hamburger Schanzenviertel) vertreten, deren Anwälte wiederum Mitglied im 1979 gegründeten und vom „Neuen Deutschland“ zu DDR-Zeiten wegen dessen Forderung nach Auflösung von „Salzgitter“ (zentrale Erfassungsstelle von DDR-Unrecht) wohlgelittenen Republikanischen Anwaltsverein (RAV) sind. Büroleiter der Kanzlei Andreas Blechschmidt hatte zum G20-Gipfel zum Beispiel eine „Welcome to Hell“-Demonstration angemeldet. Ihr Nein hatte die Polizei unter anderem mit der Verbindung der Anmelder zum RAV begründet. Pikant: Auch Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) ist seit 1988 Mitglied des RAV. Der RAV hat sich übrigens bereits beim G8-Gipfel in Heiligendamm in Szene gesetzt: als „Notdienst“ für Demonstranten. Ob Scholz noch RAV-Mitglied ist?
Die SPD hat kaum Berührungsängste, wenn es um Kumpanei mit linksradikalen und extremistischen Gruppen geht.
Siehe die „Unteilbar-Demonstration“ Mitte Oktober 2018 in Berlin. Anmelder war ein Anwalt der RH. An der Demo beteiligten sich zahlreiche SPD-Politiker. Der damalige Außenminister Heiko Maas (SPD) rief zur Unterstützung der Demonstration auf. Und das, obwohl diese von mehreren linksextremistischen und gewaltbereiten Gruppierungen wie der IL mitgetragen wurde. Man zog gemeinsam durch Berlin. Dort lauschte man Parolen, in denen gefordert wurde, „Schweine“ wie den damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) aus dem Amt zu jagen.
Ähnliches im August 2019 bei einer weiteren „Unteilbar-Demonstration“ in Dresden: Der damalige Bundesfinanzminister und spätere Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) war ebenfalls zur „Unteilbar“-Demo gekommen. Als er von einer Journalistin gefragt wurde, wieso er in Dresden mit den gleichen Leuten demonstriere, die er als Erster Bürgermeister in Hamburg während des G20-Gipfels habe „niederprügeln lassen“, antwortete Scholz, das sei etwas anderes. „Hier geht es um etwas Gutes.“ Scholz vergisst zwar gerne Dinge. Nicht abgelegt aber hat er offenbar seine Prägung als damaliger Juso-Vize, der – etwa 1987 – gerne in der DDR gesehen wurde.
„Seit’ an Seit’“ eben! Nun auch Seit’ an Seit’ mit der Union, die gar nicht merkt, von wem sie sich hier an die Leine legen lässt.