
Die Spannung war hoch, wen die SPD nach dem Debakel um Brosius-Gersdorf als zweite Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht vorschlagen würde. Nun ist die Katze aus dem Sack: Es ist Sigrid Emmenegger, Richterin am Bundesverwaltungsgericht seit Januar 2021. Emmenegger kann eine schnörkellose Juristenkarriere vorweisen. Nach dem Studium in Freiburg fertigte sie, betreut von Andreas Voßkuhle, von 2010 bis 2020 Präsident am Bundesverfassungsgericht, eine mit einem Preis ausgezeichnete, wohlwollend rezensierte und interdisziplinär angelegte Dissertation an: „Gesetzgebungskunst. Gute Gesetzgebung als Gegenstand einer legislativen Methodenbewegung in der Rechtswissenschaft um 1900“.
Nach der Promotion Stationen an Verwaltungsgerichten in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße und Mainz. Bis 2019 Richterin am Oberverwaltungsgericht Koblenz, danach kurzzeitig Vizepräsidentin am Verwaltungsgericht Koblenz. Am Bundesverwaltungsgericht urteilte Emmenegger zunächst über Bau- und Bodenrecht, Denkmalschutzrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht. Seit 2024 ist sie unter anderem für Energieleitungs-Recht zuständig.
Über eine prononcierte ideologische Orientierung der Kandidatin ist bislang nichts bekannt. Juristische Positionen, die leicht als politische interpretiert werden können, hat sie – anders als Brosius-Gersdorf – zumindest nicht öffentlich eingenommen. So dass wir uns Emmeneggers weltanschaulichem Hintergrund vermittelt über das akademische Milieu, dem sie entstammt, nähern müssen.
Der Zweitgutachter von Emmeneggers Dissertation war der Kirchenrechtler und Rechtsphilosoph Alexander Hollerbach, langjähriges ordentliches Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Träger des päpstlichen Gregorius-Ordens und unter anderem Träger der theologischen Ehrendoktorwürde der Universität Freiburg. Wesentlich ausschlaggebender für die akademische Sozialisation wird der Doktorvater Andreas Voßkuhle gewesen sein. Für ihn war Emmenegger von 2009 bis 2013 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Der Spitzenjurist Voßkuhle dürfte ein eher sozialdemokratisch konnotiertes Milieu für Emmenegger dargestellt haben. So hat Voßkuhle der AfD attestiert, auf eine „grundsätzliche Systemänderung“ abzuzielen – und bedient sich so aus dem allfälligen, von linken Diskurshegemonen geprägten „Kampf gegen Rechts“-Phrasenkatalog.
Zudem ist Voßkuhle seit 2020 Vorsitzender des Vereins „Gegen Vergessen – Für Demokratie“ – einer von vielen Bausteinen in jener immerwährenden „Vergangenheitsbewirtschaftung“ (I. Hanika), die das ideologische Unterfutter für die Instrumentalisierung des Holocausts durch staatsfinanzierte links-progressive NGOs liefert, um im Windschatten des größten Verbrechens der Menschheitsgeschichte politische Auffassungen gegen inflationär bestimmte „Rechtsextreme“ durchzusetzen und Andersdenkende möglichst wirksam an den Rand der Debatte zu drängen. Dem Verein selbst darf man allerdings attestieren, dass er nicht auf einem Auge blind ist, und auch die DDR-Diktatur thematisiert. Voßkuhle ist differenziert denkender Realist genug, um liberalen Eliten eine Mitverantwortung am Aufstieg des „Populismus“ zuzuweisen.
Gemeinsam mit der Verlegerin Julia Jäkel, dem ehemaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizère und dem ehemaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück war Voßkuhle Mitglied der Initiative für einen handlungsfähigen Staat, der im Juli 2025 eine Staatsreform unter anderem in den Bereichen Bildung, Digitalisierung, Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Gesetzgebungsverfahren anmahnte. Es verwundert nicht, dass auch hier schon die links-grüne Programmatik einfließt. So soll etwa bei jedem Gesetzgebungsverfahren ein „Klima- und Sozialcheck“ durchgeführt und ein „Klimakabinett“ institutionell verankert werden. Auch bei der Staatsreform soll also – und hier irritiert die Beteiligung eines ehemaligen Bundesverfassungsrichters – das Prinzip gelten, das Besondere (Klima, Soziales etc.) mit dem Allgemeinen (dem freiheitlichen Verfassungsstaat) gleichzusetzen.
All dies ist freilich nicht eins zu eins auf Emmenegger übertragbar. Aber es lässt doch vorsichtige Schlüsse zu: Sie entstammt einem staatstragenden Milieu karriereorientierter Juristen mit sozialdemokratisch-grünem Einschlag und arbeitet nüchtern mit interdisziplinärer Umsicht. Um eine Systemsprengerin wird es sich bei Emmenegger nicht handeln – weder in die eine noch in die andere politische Richtung. Und gewiss auch nicht um eine juristische Krawallschachtel. Sondern um eine Richterin, die, so hat es allen Anschein, schlicht zuverlässig ihre Arbeit erledigt und durch ihre Urteile zu Fragen der Energieinfrastruktur auch noch technischen Sachverstand mitbringt.
Ausgewogene, juristisch prinzipientreue Positionierungen mit einem moderat „guten“ und auf den Schutz „unserer Demokratie“ abzielenden Einschlag sind von ihr wohl am ehesten zu erwarten, sollte sie zur Bundesverfassungsrichterin gewählt werden. Das ist absolut im Rahmen des Akzeptablen. Eine intakte freiheitlich-demokratische Grundordnung verträgt Richter mit gegebenenfalls leichter Schlagseite, sofern die Unwucht nicht – wie dies bei Brosius-Gersdorf der Fall gewesen wäre – das Boot zum Kentern bringt.
Diese an längst vergangene Zeiten gemahnende Kandidatenbesetzung, in der das Lagerdenken noch nicht jede Pore der politischen Auseinandersetzung durchzogen hat, ist erklärungsbedürftig. Hat die SPD mit der Benennung von Brosius-Gersdorf im Juli doch zunächst jede Tradition einer ausgewogenen Besetzung des Amtes von Bundesverfassungsrichtern fahren lassen. Die auf links-progressive Aktion gebürstete Brosius-Gersdorf verkörperte mustergültig den Traum schambefreit agierender Propagandisten, die ihre obskuren, teilweise moralisch verrotteten politischen Auffassungen – den Diversitätskult in Sachen Migration, Trans und Gendersprache, die Bevormundung der Bevölkerung in pandemischen Angelegenheiten, die Entwürdigung und das strafbefreite Töten Ungeborener um der „reproduktiven Selbstbestimmung“ willen, den irren „Kampf gegen Rechts“ – mit der Demokratie gleichsetzen und dieser damit ausgerechnet im Namen ihres Schutzes den größtmöglichen Schaden zufügen: das Austreiben von Pluralität.
Umso besser, wenn man diese Volte noch mit einer Juristin auf den Weg bringen kann, die erkennbar ihre Position als Wissenschaftlerin benutzt, um ihre unverhohlen politische Ausrichtung zu kaschieren. Bei ihrem Auftritt in der Sendung von Markus Lanz am 16. Juli betonte Brosius-Gersdorf in 45 Minuten Sendezeit sage und schreibe 30 Mal ihren Hintergrund als „Wissenschaftlerin“. Eine „Politisierung“ der Bundesverfassungsrichterwahl, wie es mit ihrer Person geschehen sei, nein, dafür hat Brosisus-Gersdorf, die „Wissenschaftlerin“, natürlich kein Verständnis – als ob die Politisierung erst in der zivilgesellschaftlichen Reaktion auf ihre Kandidatur und nicht bereits in dieser selbst gelegen hätte.
Und nun die seriöse, verdächtig unschrille Emmenegger. Was hat die SPD zu dieser radikal unterschiedlichen Kandidatenwahl bewogen? Nahe liegt Folgendes: Taktisch gewiefte SPD-Apparatschiks à la Matthias Miersch und Lars Klingbeil haben erkannt, dass sie mit der maximal aggressiven Variante, das Land über die Juristerei nach ihrer Agenda zu modeln, indem sie der CDU gleich zwei radikale Richterinnen unterjubeln, selbst bei einer den links-progressiven Kräften weitgehend ergebenen CDU/CSU-Fraktion auf zu großen Widerstand stoßen würden. Also behalten sie nun mit Ann-Katrin Kaufhold, Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrechts an der Ludwigs-Maximilians-Universität München, nur noch eine radikal links-progressive Kandidatin bei.
Die andere Position besetzen sie mit einer Juristin, die bislang durch ihre sachliche Nüchternheit und ihre weltanschauliche Zurückhaltung aufgefallen ist. So wird es der CDU/CSU-Fraktion maximal erschwert, sich weiterhin auch gegen Kaufhold auszusprechen. Man wird sich ja „kompromissbereit“ zeigen wollen. Insbesondere deshalb, da es dem machtbesoffenen Opportunisten, Lügner und notorischen Wortbrecher Merz, dem der kindliche Stolz, dass er nun der große Kanzler sein darf, von seiner baerbockesk teuer frisierten Halbglatze herabstrahlt, darum geht, um jeden Preis weiter zu regieren. Und das heißt in Brandmauer-Zeiten: mit der autoritären Linken, bei Entscheidungen, in denen eine 2/3-Mehrheit des Bundestages notwendig ist, auch mit den Grünen sowie der Linkspartei, zu der eigentlich ein Unvereinbarkeitsbeschluss besteht.
Gründe, Kaufhold abzulehnen, gäbe es mindestens ebenso viele wie bei Brosius-Gersdorf. Kaufhold ist die blanke Anti-These zu einer Verfassungsrichterin, die weltanschaulich neutral und ausgewogen das Recht, wie es aus dem Willen des Souveräns und des Verfassungsgebers hervorgegangen ist, auslegt. Kaufhold ist sichtlich klimabewegt und möchte die Bankenaufsichten und Gerichte instrumentalisieren, um die angeblich überwiegend menschengemachte Klimaerwärmung unter einen Anstieg von zwei Grad zu bringen. Kaufhold wäre eine Luisa Neubauer in Richterrobe, deren rote Farbe nicht mehr nur für die Würde des Richteramtes stünde, sondern auch für kollektivistische Vergesellschaftungsphantasien und die Rhetorik des Marxisten Antonio Gramsci. Natürlich gendert Frau Kaufhold bisweilen brav in Vorträgen mit dem links-progressiven, das „dritte“ Geschlecht repräsentierenden Glottisschlag.
Aber das eigentlich Beunruhigende an Kaufholds Positionen sind gar nicht die Inhalte selbst. Für diese kann sie in einer pluralen Ordnung freilich als Bürgerin werben. Fassungslos macht, welches Demokratieverständnis Kaufhold an den Tag legt. Kaufhold gehört zu jenem links-grünen Typus von Halbierern der liberalen Demokratie, die deren rechtsstaatlich-juridisches Element übergewichten, so dass das originär demokratische Moment der Volkssouveränität dahinter zurücktritt. So sorgt man zuverlässig für ohnmächtigen Frust bei etlichen Bürgern, die täglich spüren, dass das aufklärerische Versprechen der liberalen Demokratie – kollektive Selbstbestimmung unter Freien und Gleichen – schal geworden ist.
Zunehmend wird der demokratische Puls der Freiheit ersetzt durch eine die Bürger bevormundende Experten-, Richter- und Eliten-Herrschaft, die einem die Messerattacken, Morde, Vergewaltigungen über das Land bringende Massenmigration und die selbstmörderische Energiewende als Ausfluss ihrer angemaßten intellektuellen Weitsicht oktroyieren. Kaufhold würde in der „Klimaschutz“-Frage noch jene Tendenz verschärfen, die seit 30 Jahren die Souveränität von Staaten aushöhlt: Zu dem wuchernden Geflecht von globalen Migrationsabkommen, WHO-Pandemierichtlinien und EU-Meinungsfreiheitsstrangulationsgesetzen sollen nun noch Bankenaufsicht und Gerichte den für alternativlos erklärten „Klimaschutz“ durchsetzen.
In Übereinstimmung mit diesen souveränitäts-unterminierenden Tendenzen äußerte sich Kaufhold in einem Interview im Mai 2023 wie folgt:
„Ein häufig thematisiertes Defizit von Parlamenten mit Blick auf Klimaschutz ist die Tatsache, dass sie auf Wiederwahl angewiesen sind. In der Folge tendieren sie wohl dazu, unpopuläre Maßnahmen nicht zu unterstützen. Gleichzeitig sind Parlamente politisch stark legitimiert, weil wir sie alle paar Jahre wiederwählen. Ihre Entscheidungen sollten daher im Prinzip auf besonders breite Akzeptanz stoßen. Gerichte oder Zentralbanken, auf der anderen Seite, sind unabhängig. Damit eignen sie sich zunächst einmal besser, unpopuläre Maßnahmen anzuordnen. Dafür besteht bei ihnen das Risiko, dass diese Maßnahmen nicht in gleicher Weise Akzeptanz finden. Außerdem sind sie häufig schwerer revidierbar, was in einem Bereich wie dem Klimaschutz, in dem vieles erstmals erprobt wird, auch zu einem Problem werden kann.“
Wenngleich sich Kaufhold hier abwägend äußert, geht aus einem Vortrag an der LMU im November 2023 hervor, dass sie Bankenaufsichten und Gerichte in Dienst stellen möchte, um „Klimaschutz“-Maßnahmen durchzusetzen. Kaufhold tendiert also dazu, bei den Parlamenten, den Horten bürgerlicher Souveränität, die „Defizit“-Seite zu betonen. Ja, diese ständigen demokratischen Wahlen sind schon ein ziemliches Ärgernis, wenn man die Welt vor dem Untergang retten will. Und so schmelzen also grüne Aktivisten, die sich den Staat, die Medien, den Kulturbetrieb, und nun auch die Gerichte Schritt für Schritt zur Beute machen, in das nur noch für Fachjuristen verständliche internationale Regelgeflecht die Prämissen ihrer eigenen Weltanschauung ein. Auf diese Weise siegeln sie es vor jenen unliebsamen Änderungen ab, die Parlamente in Vertretung der Bürger vornehmen könnten.
Was aber ist die logische Konsequenz, wenn man Bürger täglich mit einer Demokratieschutz-Rhetorik überzieht, ihnen aber gleichzeitig noch die ohnehin schon hochvermittelte Mitbestimmung über das Parlament zunehmend entzieht? Na, sie werden unzufrieden, was denn sonst? Weil die Erwartungen an demokratische Mitbestimmung höher sind als das, was faktisch eingelöst wird. Kaufhold et al. entpuppen sich damit als die größten Förderer jener politischen Gruppierungen, die „dem Volk“ wieder Oberwasser verschaffen wollen.
Der Zusammenhang ist einigermaßen perfide: Erst schafft die Aushöhlung nationalstaatlicher Souveränität die Bedingungen, unter denen populistische Gegenbewegungen groß werden. Und dann können sich Wissenschafts-Aktivisten auch noch in dem moralischen Wohlgefühl suhlen, das Verbot jener Partei zu fordern, deren Erfolg auch das Resultat des Handelns ihres eigenen politischen Milieus ist. Kaufhold ist – natürlich – für ein AfD-Verbot. Kaufhold soll in den mit staatlichen Strukturfragen befassten 2. Senat gewählt werden, der für Parteiverbotsverfahren zuständig ist (allerdings in der Regel nicht für Klimaschutzfragen, da hier zumeist die Frage nach individuellen Grundrechten berührt ist). Ein bloßes AfD-Verbot allerdings reicht ihr nicht: Vielmehr sei darauf zu achten, dass der Kampf gegen Rechts nicht mit einem Verbot erlahme.
Kaufhold wäre also nicht nur auf der Ebene des Rechts, sondern auch auf der Ebene des Diskurses unter Staatsbürgern, der jenes Recht erst legitimiert, eine politisch grelle Anheizerin, die jener hoch gefährlichen Lagerbildungsdynamik, die nicht nur unser Land bis hin zum Bürgerkrieg zerreißen kann, reichlich Feuer gäbe. Kaufhold fordert den permanenten Kampf gegen Rechts, unabhängig davon, wie weit er schon fortgeschritten ist. Das zehrt vom Wahn einer gänzlich meinungsreinen Gesellschaft, und das wäre das exakte Gegenteil einer freiheitlich-pluralen Demokratie. Was braucht es denn noch, bis man erkennt, dass eine solche Person für das höchste Richteramt ungeeignet ist? Vielleicht, dass Kaufhold implizit zur Wahl links-grüner Parteien aufruft und gleichzeitig gegen „Reiche“ agitiert? O-Ton: „Wir alle haben über viele verschiedene Hebel Einfluss darauf, was ‚die Reichen‘ machen. Wir können uns fragen: Wem stelle ich meine Arbeitskraft zur Verfügung? Wo kaufe ich ein? Wem gebe ich meine Stimme bei der nächsten Wahl?“
Eine Souveränitätsskeptikerin mit deutlicher politischer Schlagseite wie Kaufhold ans Bundesverfassungsgericht zu wählen, ist so, als ob Metallica im Musikantenstadl aufträte. Als Nachfolgerin der Verfassungsrichterin Doris König (CDU) wäre Kaufhold eine Anwärterin auf den Posten der Vizepräsidentin des Gerichts, und dann möglicherweise auch auf den Posten der Präsidentin. Dabei wäre Kaufhold allenfalls eine geeignete „Expertin“ für einen Parteitag der Grünen oder als Wissenschaftsaktivistin in einem sozial-alternativ-urbanen Think Tank à la „Progressives Zentrum“ gut aufgehoben. Als Verfassungsrichterin allerdings: eine schwere Bürde für den demokratischen Rechtsstaat. Und zwar auch dann, wenn sie im Windschatten der zwei satisfaktionsfähigen Kandidaten Sigrid Emmenegger und Günter Spinner, Richter am Bundesarbeitsgericht und Kandidat der CDU, in das höchste Gericht hineinsegelt. Dass die SPD Kaufhold überhaupt vorschlägt, zeigt: Wir werden in diesem Land von patriarchalen, gesinnungsgouvernantenhaften Geistern regiert. Grüne und vielleicht auch die Linkspartei werden den Windschatten-Pakt verstehen und CDU/CSU mit allen rhetorischen Kampfmitteln unter Druck setzen.
Die Journalistenkarikaturen und Hofberichterstatter im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, die mittlerweile vor der Verleumdung Ermordeter nicht mehr zurückschrecken und im Falle Charlie Kirk eine schamlose Täter-Opfer-Umkehr betreiben, werden mit der pathetischen Warnung vor „rechtsextremen Kampagnen“ – also den Stimmen von Bürgern, deren Meinung ihnen nicht passen – sekundieren. Erneut ist die CDU/CSU-Fraktion das Bollwerk, das darüber entscheidet, ob der Geist des links-progressiven Autoritarismus Einlass in das höchste deutsche Gericht erhält. Die Wahl wird am 25. September stattfinden.