
Die Düsseldorferin Doris van Geul bleibt wegen Volksverhetzung verurteilt und muss rund 8.000 Euro zahlen, wie die Achse des Guten berichtet. Die 74-Jährige hatte im Oktober 2023 auf Facebook einen Kommentar über Zuwanderer gepostet. Konkret schrieb sie unter einem Facebook-Post von Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck: „Blablabla. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger.“
Das Landgericht Düsseldorf bestätigte nun das Urteil des zuständigen Amtsgerichts. Dieses verurteilte sie zu 150 Tagessätzen in Höhe von 53 Euro, also zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.950 Euro. Das Amtsgericht begründete die enorm hohe Geldstrafe unter anderem damit, dass die Düsseldorferin zu dem Zeitpunkt noch einen Strafbefehl wegen „übler Nachrede gegen Personen des öffentlichen Lebens“ abzuzahlen hatte.
Van Geul selbst äußerte sich selbst nicht gegenüber der Presse zu dem Sachverhalt. Ihr Anwalt Mutlu Günal erklärte jedoch gegenüber RTL: Frau van Geul war sehr überrascht, weil damit hatte sie nicht gerechnet, dass man in Deutschland einfach nicht seine Meinung sagen darf. Das kam sehr überraschend.“ Günal erklärte weiter: „Herr Habeck stellt etwas zur öffentlichen Diskussion. Und dann muss er eben mit diesen Antworten auch umgehen können. Da muss auch die Justiz mit umgehen können und sie muss aufhören, arme deutsche Rentner zu verfolgen.“
In der knappen mündlichen Begründung des Landgerichts heißt es: „Wir meinen, dass die Deutung, dass die Angeklagte alle Asylbewerber meint und als Faulenzer, Schmarotzer, Messerkünstler und Vergewaltiger beschimpft, eindeutig ist“, so die Vorsitzende Richterin Kerstin Vaupel. „Und wir gehen mit dem Amtsgericht mit, dass mit dem letzten Satz zum Hass aufgestachelt wird.“ Van Geuls Anwalt kündigte bereits an: „Wir werden gegen dieses Fehlurteil Revision beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen“.