Wirbel um Sellner: „Pushback“ über Bodensee – dann Empfang von deutschen Polizisten

vor 6 Monaten

Blog Image
Bildquelle: Apollo News

Nach der Stürmung einer Lesung von Martin Sellner durch die Polizei in Neu-Ulm, wurde der rechte Autor am Samstag gleich zweimal ausgewiesen: Nach der Veranstaltung in Deutschland am Freitagabend reiste Sellner am Samstag zunächst in die Schweiz. Dort hatte das Bundesamt für Polizei (Fedpol) kürzlich ein Einreiseverbot gegen den Österreicher verhängt.

Nachdem Sellner eine Pressekonferenz am Vormittag an der deutsch-schweizerischen Grenze in Konstanz halten wollte, wurde er unverzüglich festgenommen, erkennungsdienstlich behandelt und offenbar in einer Zelle festgehalten. Sellner meinte, ob er zum Zeitpunkt der Verhaftung tatsächlich das Schweizer Hoheitsgebiet betreten habe, sei strittig.

Die bereits von der Fedpol angekündigte Einreisesperre hatte der 35-Jährige zuvor zudem offenbar nicht schriftlich erhalten. Laut eigener Aussagen erhielt er erst nach der Festnahme ein offizielles Dokument der Schweizer Behörden, das die Verfügung vom 11. bis zum 27. Oktober verschriftlicht – „zufälligerweise für den Zeitraum meines Vortrags“, kommentierte Sellner auf X. Am Samstag sollte eigentlich eine Lesung in Zürich stattfinden.

Click here to display content from Twitter. Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von Twitter.

Inhalt von Twitter immer anzeigen

Nach zwei Stunden wurde der Österreicher dann in den Mittagsstunden per Boot über den Bodensee zurück nach Deutschland verwiesen – vermutlich, weil er versucht hatte, aus der Bundesrepublik in die Schweiz einzureisen. In einem Video legte Sellner die Gründe für das Einreiseverbot in die Schweiz wie folgt dar: Die „Junge Tat“, eine rechte aktivistische Gruppierung in der Schweiz, organisierte den Auftritt Sellners in der Schweiz.

Weil die Behörden der Organisation eine Gewaltbereitschaft zuschreiben, so Sellner, sei auch er als Gefahr für die Öffentlichkeit eingestuft worden. Im März, als der Autor für einen von der „Jungen Tat“ organisierten Vortrag in den Kanton Aargau reiste, hatte die Fedpol noch gezögert und eine Einreisesperre letztlich nicht verhängt. Er erhielt dennoch von der Kantonspolizei ein zweimonatiges Einreiseverbot für Aargau.

Click here to display content from Twitter. Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von Twitter.

Inhalt von Twitter immer anzeigen

Am Samstag wurde Sellner diesmal direkt von der Fedpol abgefertigt und nach dem Überqueren des Bodensees von der deutschen Bundespolizei in Empfang genommen. Laut Sellner wurde geprüft, ob auch hier eine Einreisesperre gegen den Österreicher verhängt werden kann. Die Bundespolizei war auf Apollo News-Anfrage nicht erreichbar.

Bereits im März hatte die Stadt Potsdam als Reaktion auf die Correctiv-Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“, die Sellner als Teilnehmer einer Konferenz zur Planung von Remigration skizzierte, eine solche Verfügung erwirkt. In einem Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht Potsdam die Sperre dann zurückgenommen, weil die Vorwürfe der Stadt nicht die „tatbestandlichen Voraussetzungen“ erfüllen und der Beschluss demnach im Hauptverfahren wenig Aussichten auf Erfolg habe (Apollo News berichtete).

In der Folge war Sellner vermehrt in deutschen Städten für Lesungen zu Gast. So auch am Freitagabend (Apollo News berichtete). Auf X erklärte Sellner, infolge seiner Flucht vor der Polizei in Neu-Ulm sei er offenbar deutschlandweit zur Fahndung ausgeschrieben worden. Bestätigt ist diese Information zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Welche Folgen eine mögliche Fahndung haben könnte, ist unklar.

Augenscheinlich wurde Sellner jedoch nicht weiter festgehalten und befand sich am Nachmittag auf dem Weg nach Österreich. In einem Video der „Jungen Tat“ sprach Sellner davon, nach Österreich „zurückgepusht“ worden zu sein. Dabei befand sich der 35-Jährige nicht in einem Polizeiwagen und schien auch nicht polizeilich eskortiert worden zu sein. Ob Sellner also, wie seine Aussage suggeriert, tatsächlich ausgewiesen wurde, geht aus den Worten des Österreichers nicht hervor.

Möglich ist, dass deutsche Behörden ein Aufenthaltsverbot aussprachen, möglicherweise für ein ganzes Bundesland, und Sellner dieses schnellstmöglich verlassen musste. Ein generelles Einreiseverbot könnte zwar verhängt worden sein, widerspricht aber dem Potsdamer Beschluss und wäre somit womöglich nur juristisch machbar, wenn es von einer anderen Stelle verhängt wurde, aber dennoch strittig.

Da es unklar ist, ob überhaupt eine Fahndung gegen Sellner besteht – immerhin wurde er nicht weiter festgehalten –, könnte der Österreicher letztlich auch erkennungsdienstlich behandelt und anschließend auf freien Fuß gesetzt worden sein. Seinen geplanten Vortrag in Zürich möchte der 35-Jährige jetzt mithilfe technischer Mittel umsetzen. Zuletzt war der Autor mit den führenden Köpfen der „Jungen Tat“ auf dem Weg nach Österreich, von wo aus die Organisation, die Veranstalter der Lesung ist, vermutlich eine Übertragung organisiert.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel