
Die Staatsanwaltschaft hat nun zum dritten Mal Ermittlungen wegen eines Social-Media-Beitrags gegen die Journalistin Anabel Schunke eingeleitet. Gegenstand des neuen Verfahrens ist eine Instagram-Story, in der die Journalistin ein Meme mit einem Foto eines übergewichtigen Mannes teilt, der sich mit stolzem Gesichtsausdruck die Haare rasieren lässt. Über dem Foto steht der Text: „liberal women after a day of vandalizing teslas“ (dt.: „liberale Frauen nach einem Tag vandalisieren von Teslas“).
Ursächlich für die Aufnahme eines neuen Verfahrens war das Hakenkreuz-Tattoo auf der Schulter des Mannes. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft gegenüber Apollo News. „Das Hakenkreuz ist ein nationalsozialistisches Kennzeichen“, heißt es in einem Schreiben der Göttinger Staatsanwaltschaft vom zehnten Juli, „Die öffentliche Verbreitung ist verboten“. Anstelle einer Vorladung und Vernehmung wird Schunke die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen gegeben.
Wegen dieses Memes hat die Staatsanwaltschaft Göttingen erneut Ermittlungen gegen mich aufgenommen. Das Hakenkreuz auf dem Arm des Mannes habe ich dieses Mal geschwärzt. Die Szene stammt aus dem Film American History X. Das Meme stellt eine Warnung vor den gefährlichen… pic.twitter.com/8TrOBNVqoH
— Anabel Schunke (@ainyrockstar) July 19, 2025
Gemeldet wurde Schunkes Beitrag, der Grund für die aktuelle Anzeige ist, nach Angaben der Staatsanwaltschaft von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI). Diese meldete im vergangenen Jahr vermehrt „Hasspostings“ im Internet. Teil des Netzwerks des ZMIs ist unter anderem ebenfalls die Meldestelle REspect!. Die Meldestelle beteiligte sich zuletzt am 18. Juni mit dem BKA am „Internationalen Tag für die Bekämpfung von Hass und Hetze“, bei dem gegen rund 170 Menschen wegen Online-Postings Einsätze durchgeführt wurden.
Die Staatsanwaltschaft geht nun bereits zum dritten Mal gegen Schunke wegen Social-Media-Posts vor. So erstattete die Staatsanwaltschaft Göttingen im Herbst 2022 Anzeige wegen eines Beitrags der Journalistin, in dem sie kurz zuvor die Lebensweise von Sinti und Roma kritisiert hatte. Nachdem der Strafbefehl vor Gericht zunächst scheiterte und die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte, wurde Schunke zu 3.600 Euro, also 60 Tagessätzen zu je 60 Euro, verurteilt (Apollo News berichtete). Als Schunke daraufhin in Berufung ging, wurde die Journalistin nun im März 2025 freigesprochen.
Doch nur wenige Tage nach ihrem Freispruch erhielt Schunke einen neuen Strafbefehl. Die Journalistin erhielt von der Polizei Goslar eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren wegen „übler Nachrede/Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens“ nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs. Konkret ging es dabei um eine Instagram-Story von Schunke, in der sie ein Bild von Robert Habeck mit einem abgeänderten Logo der Marke Schwarzkopf im November 2024 teilte. Sie überschrieb das Bild mit „Gibt es jetzt eine Hausdurchsuchung?“ (Mehr dazu hier).
Die Bloggerin hatte das Meme, wie hunderte andere Menschen auch, am Tag des Bekanntwerdens der Schwachkopf-Affäre geteilt. Mitte November wurde bekannt, dass die Polizei bei einem 62-jährigen Rentner, der das Meme auf seinem X-Account geteilt hatte, eine Hausdurchsuchung durchgeführt hat, nachdem Habeck Strafanzeige gestellt hatte (Apollo News berichtete).