Zum siebten Mal seit 2022: EU-Beamte erhalten Gehaltserhöhung

vor etwa 1 Monat

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Im April sollen die 60.000 Mitarbeiter der Europäischen Union erneut mehr Lohn erhalten. Das geht aus einem Haushaltsbericht der EU aus November 2024 hervor. Demnach handelt es sich um eine Nachschlagserhöhung für 2024. Damals sollten die Beschäftigten bereits 8,5 Prozent mehr verdienen – sogar die EU-Kommission empfand das als zu hoch und ließ daher zunächst 7,3 Prozent auszahlen. Dafür nutzte die Kommission eine „Mäßigungsklausel“ – und dennoch wird das Geld jetzt ausgezahlt.

„Daher wird der verbleibende Anteil der jährlichen Aktualisierung (1,2 %), (…) ab 1. April 2025 angewendet“, heißt es in dem Bericht. Errechnet wird das anhand der Entwicklung der Lebenshaltungskosten in Belgien und Luxemburg sowie der „Kaufkraftentwicklung der Dienstbezüge“ in den EU-Staaten, also der Gehaltsentwicklung in den 27 Mitgliedsländern. Es ist bereits die siebte Gehaltserhöhung für die EU-Mitarbeiter seit 2022. Als Begründung dient die Inflation – obwohl die nicht nur in Deutschland, sondern im gesamten Euroraum seit 2022 wieder massiv gefallen ist.

Damals schnellte die Inflation wegen der Pandemie, Lieferengpässen und weiteren Problemen auf dem globalen Markt im Oktober auf 11,5 Prozent in der gesamten EU und 10,6 Prozent im Euroraum hoch. Im folgenden Jahr flachte die Teuerungsrate wieder ab, ehe sie im November 2023 immer noch hohe, aber moderate 3,1 Prozent in der EU und 2,4 Prozent im Euroraum erreichte. Aufgrund des Anstiegs in 2022 wurden jedoch zusätzliche Lohnerhöhungen für die EU-Beamten weiterhin durchgeführt.

Normalerweise erhöht die EU die Gehälter ihrer Mitarbeiter einmal im Jahr zum 1. Juli rückwirkend. Wegen der Inflation wurde jedoch eine Sonderregelung genutzt, um einen Teil der geplanten Erhöhungen bereits zum 1. Januar auszuschütten und somit zwei Gehaltserhöhungen pro Jahr zu ermöglichen. Weil es im April außerdem zu einer Nachschlagserhöhung kommt, könnte die EU die Gehälter in diesem Jahr sogar dreimal aufstocken – denn die Sonderregelung wurde trotz der gesunkenen Inflation bislang nicht abgeschafft.

In der niedrigsten Besoldungsstufe soll das Grundgehalt im April daher von 3.361 Euro zu Beginn des Jahres 2024 auf 3.645 Euro ansteigen. Das höchste Grundgehalt wird von 23.262 Euro auf 25.229 Euro aufgestockt. Und auch die Kommissare der EU erhalten wesentlich mehr Geld: Rund 28.400 Euro und damit 2.200 Euro mehr als noch vor einem Jahr sollen es im April sein. Bei Ursula von der Leyen, der Kommissionspräsidentin, sind es sogar 34.800 Euro – eine Erhöhung um 2.700 Euro, berichtet Bild.

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