Zur Zukunft des Verfassungsgerichts: “Übermäßige Politisierung des Wahlverfahrens beenden”

vor etwa 5 Stunden

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Ulrich Vosgerau schlägt eine Weitergabe des Wahlrechts vor, um die “übermäßige Politisierung des Wahlverfahrens zu beenden. Die Bundesregierung hat es aber auch noch selbst in der Hand, eine Entscheidung herbeizuführen. Sie folgt dabei Gesetzen, die CDU, CSU, SPD und Grüne beschlossen haben, um AfD und BSW vom Verfassungsgericht fernzuhalten.

TE: CDU, CSU und SPD konnten sich heute im Bundestag nicht auf die Wahl von drei Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht einigen. Deshalb hat die Koalition den Tagesordnungspunkt ganz abgesetzt. Wie geht es nun weiter, Herr Vosgerau?

Ulrich Vosgerau: Wenn sich der Bundestag nicht einigen kann, dann tritt die Entscheidungskompetenz des Bundesrates ein. Noch ist aber völlig offen, ob das passiert. Der Bundestag hat auch die Möglichkeit, nach der Sommerpause die Wahl wieder anzugehen.

Also wieder Frauke Brosius-Gersdorf, Günter Spinner und Ann-Katrin Kaufhold?

Nicht zwingend. Der Bundestag kann nochmal über die drei selben Kandidaten abstimmen. Das Parlament kann aber auch ganz oder teilweise über andere Kandidaten abstimmen – oder sich schon jetzt entscheiden, dass es kein weiteres Wahlverfahren gibt und es seine Entscheidungskompetenz an den Bundesrat abgibt.

Ist dieses Verfahren eine Folge des Pakets, das CDU, CSU, SPD und Grüne während der Zeit zwischen dem Bruch der Ampel und dem Ende der Wahlperiode beschlossen haben?

Richtig. Dieses Paket hatte den Zweck, jeglichen Einfluss von AfD und BSW auf das Bundesverfassungsgericht zu verhindern. Der Einzug des BSW in den Bundestag war da ja noch eine Option. Zu diesem Paket gehörte auch ein Vorschlagsrecht für das Bundesverfassungsgericht, das eigentlich nicht üblich und auch nicht ganz unproblematisch ist.

Inwiefern?

Eigentlich sollen Richter nicht entscheiden dürfen, wer mit ihnen zusammen entscheidet – quasi als Ausgleich für ihre Unabhängigkeit. Dies gilt nun für das Bundesverfassungsgericht nicht mehr. Es hat ja auch bereits eine Liste von Kandidaten aufgestellt, die seiner Meinung nach geeignete Kandidaten wären. Auf dieser Liste steht unter anderem Günter Spinner, den die CDU-CSU an diesem Freitag eigentlich als ihren Kandidaten wählen lassen wollte – nachdem sie auf Robert Seegmüller auf Druck der Grünen verzichtet haben.

Ist diese Liste der Ausweg?

Das bisherige Vorgehen der Regierungskoalition hat dazu geführt, dass die Besetzung der Richterstellen übermäßig politisiert wurde. Das hat dem Ansehen des Bundesverfassungsgerichts geschadet. Deshalb wäre es am besten, der Bundestag überträgt sein Wahlrecht gleich an den Bundesrat und der schließt sich der Liste des Bundesverfassungsgerichts an. Das würde die übermäßige Politisierung beenden.

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