„Zurück vor 2015“: Söder lobt Koalitionsprogramm als Migrationswende

vor 19 Tagen

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CSU-Chef Markus Söder hat das ARD-Format Bericht aus Berlin genutzt, um das frisch vorgestellte Koalitionsprogramm der Union als Kurswechsel in der Migrationspolitik zu präsentieren. „Es ist das Zurück vor 2015, was Recht und Ordnung betrifft, ganz eindeutig“, erklärte der bayerische Ministerpräsident. Und weiter: „Es wird nicht nur Zurückweisung geben, es wird die Begrenzung auch als Ziel definiert im Gesetz. Es werden diese ganzen freiwilligen Aufnahmeprogramme, die wir aus Afghanistan haben, beendet.“

Söders Aussagen klingen nach einer grundlegenden Neuausrichtung der Migrationspolitik. Doch ein genauer Blick auf den Koalitionsvertrag der Union offenbart: Konkrete Regelungen zu Zurückweisungen an der Grenze fehlen. „Wir werden in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen“, heißt es zum Thema Zurückweisungen im Koalitionsvertrag. Heißt: Erst muss die Änderung mit den europäischen Nachbarn abgesprochen werden. Polen und andere Staaten haben bereits im Vorfeld ihren Widerstand gegen Zurückweisungen angekündigt.

Auch die im Fünf-Punkte-Plan früher geforderte Einführung eines „faktischen Einreiseverbots für Personen ohne gültige Einreisedokumente“ findet sich nicht mehr. Stattdessen soll nach einer Ausweisung oder Abschiebung „grundsätzlich ein Einreise- und Aufenthaltsverbot angeordnet werden“. Das Grundrecht auf Asyl bleibt unangetastet, wie auch in der Präambel zur Migrationspolitik betont wird: Deutschland sei und bleibe „ein weltoffenes Land“. Die vielzitierte „Begrenzung als Ziel im Gesetz“, auf die Söder verweist, bleibt letztlich eine politische Absichtserklärung – ohne rechtlich verbindlichen Charakter.

Zum Familiennachzug sagte Söder: „Der Familiennachzug wird ausgesetzt und endlich auch abgeschoben, auch in Gebiete wie in Afghanistan und Syrien. Ja, das ist die Migrationswende und das ist, man kann nur sagen, wirklich Law and Order.“ Tatsächlich gilt eine Einschränkung des Familiennachzugs lediglich für subsidiär Schutzberechtigte – und selbst in diesen Fällen bestehen Ausnahmen, etwa bei Härtefällen. Das monatliche Kontingent von 1.000 Visa wird für zwei Jahre ausgesetzt. Von einer vollständigen Aussetzung kann also keine Rede sein.

Im Wahlkampf hatte die Union mehrfach die Prüfung von Asylverfahren in außereuropäischen Transitländern angekündigt. Ein Vorschlag, der tatsächlich zu einer Reduktion der Schutzsuchenden in Deutschland führen könnte. In den Koalitionsvertrag fand er allerdings keinen Eingang. Die Praxis bleibt damit unverändert: Asylverfahren werden weiterhin in Deutschland durchgeführt.

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